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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 361 bis 365 von 365 Treffern

Welche Bedeutung haben die verschiedenen Ebenen einer Produktanmeldung nach ELINCS?

Gemäß Artikel 24 der REACH-Verordnung gilt eine Anmeldung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG als Registrierung. Erfasst werden von diesem Artikel sowohl die vollständigen Anmeldungen (Artikel 7 Richtlinie 67/548/EWG) als auch die eingeschränkten Anmeldungen (Artikel 8 Richtlinie 67/548/EWG), so dass die heutigen unterschiedlichen Mengen 10 kg, 100 kg oder 1 t unter REACH bedeutungslos sind. Erst wenn ...

Stand: 09.01.2007

Dialog: 4938

Wie sind Stoffe in Zubereitungen zu behandeln, die z. B. durch Neutralisation zweier Rohstoffe entstehen?

Wenn beim Mischen von Chemikalien eine Reaktion stattfindet, so gilt die entstehende Mischung nicht als Zubereitung. Die gebildeten Stoffe sind registrierungspflichtig. Ausnahmen sind in Anhang V Absatz 4 der REACH Verordnung geregelt. Dies sind Stoffe, die entstehen, um ausschließlich bestimmte physikalisch-chemische Eigenschaften zu erzielen. ...

Stand: 09.01.2007

Dialog: 4936

Ist schon absehbar, was REACH für ein Unternehmen bedeuten wird, das sich mit dem Recycling von technischen Kunststoffen befasst?

REACH beschäftigt sich mit Chemikalien, d. h. mit definierten chemischen Substanzen. Ausgenommen sind Polymere, da diese nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht bioverfügbar sind, also vom Körper nicht aufgenommen werden können. Die Monomer-Bausteine eines Polymers (z. B. Acrylate, Acrylnitril, Butadien, Ethylen, Propylen, Styrol, Vinylchlorid etc.) sind Stoffe und müssen unter REAC ...

Stand: 08.01.2007

Dialog: 4924

Ist ein Naturprodukt, z. B. Kartoffelstärke sowie die daraus hergestellten Endprodukte, registrierungspflichtig?

Kartoffelstärke ist im Anhang IV der REACH-Verordnung genannt und somit entsprechend Artikel 2, Absatz 7a von der Registrierung ausgenommen. Werden daraus durch chemische Umwandlung andere Stoffe hergestellt, unterliegen diese der Registrierungspflicht. Anmerkung: Nur aus Stärke hergestellte andere Stoffe sind registrierungspflichtig, aus Stärke hergestellte Produkte können auch Zubereitungen sein ...

Stand: 08.01.2007

Dialog: 4923

Inwieweit sind Nebenprodukte aus Reaktionsprozessen, die vermarktet werden, von REACH betroffen?

Nebenprodukte die in einem registrierungspflichtigen Stoff enthalten sind, sind nicht registrierungspflichtig, sondern als Verunreinigung bei der Registrierung mit zu berücksichtigen. Werden die Nebenprodukte aufgearbeitet und vermarktet, sind diese registrierungspflichtig. Die Essigsäure ist daher registrierpflichtig auch als Bestandteil des Gemisches des Anhydrids mit der Essigsäure. Das Essigsä ...

Stand: 04.01.2007

Dialog: 4911

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