Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 221 bis 240 von 364 Treffern

Werden die Registrierungsmengen zusammengefasst, wenn mehrere eigenständige Unternehmen einen Dritten mit der Registrierung beauftragen?

Das geschilderte Bespiel betrifft unterschiedliche juristische Personen, d.h. die Beauftragung geht von verschiedenen Firmen oder zumindest von verschiedenen legal entities aus. In diesem Fall muss die Frage mit einem klaren Nein beantwortet werden. Ein mit der Registrierung einer Substanz Beauftragter registriert immer im Namen seines Auftraggebers (Firma) mit Angabe der von dieser Firma hergeste ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5909

Was müssen Städte und Gemeinden (Baubetriebshof) im Hinblick auf REACH beachten?

Städte und Gemeinden sind genauso Adressat der Vorschriften von REACH wie privatwirtschaftliche Unternehmen auch. Denn jeder Hoheitsträger ist selbst an das Ordnungsrecht gebunden (Art. 20 III GG) und muss seine eigenen Maßnahmen bei der Wahrnehmung gefahrenabwehrrechtlicher Aufgaben am Ordnungsrecht messen lassen. Allerdings hat der jeweilige Hoheitsträger für seinen Funktionsbereich die eigenver ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5920

Wir verdünnen eingekaufte Schwefelsäure. Sind wir Hersteller oder nachgeschalteter Anwender?

Unter REACH sind nur Stoffe registrierungspflichtig. Bei Schwefelsäure in verschiedenen Verdünnungen handelt es sich um ein Gemisch aus Säure und Wasser. Wasser fällt nicht unter die Registrierungspflicht, somit ist nur die Schwefelsäure registrierungspflichtig. Diese Säure wird vom (Erst-)Hersteller oder Importeur registriert und dann zu verschiedenen Verarbeitern bzw. Anwendern weiterverkauft. S ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5923

Ist eine Konsortienbildung mit Herstellern von ähnlichen Substanzen möglich?

Eine Konsortienbildung ist immer eine auf freiwilliger Basis getroffene Entscheidung zwischen Herstellern, Importeuren oder anderen Unternehmen. Konsortien sind in der Verordnung nicht vorgesehen, sondern nur die Registrierung bestimmter Daten zu einem gleichen Stoff über ein federführendes Unternehmen. Sie wären nur für die Herstellung von Strontiumhexafernit verantwortlich. Von Strontiumkarbonat ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5904

Wird ein Händler zum nachgeschalteten Anwender, wenn er von einem Produkt eine Probe für Analysen nimmt?

Ein nachgeschalteter Anwender ist eine Person, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff verwendet (Art. 3 Abs. 13 REACH). Jede Verwendung, außer Lagerung führt zu dem Tatbestand, dass ein Händler zum nachgeschalteten Anwender wird (s. Art. 3 Nr. 14). ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5921

Ist für nachgeschaltete Anwender die Eigenregistrierung einfacher?

Für die Beantwortung ihrer Frage müssen Sie die unterschiedlichen Szenarien beleuchten, die Sie als DU betreffen würden. Grundsätzlich kann ihnen ein Hersteller die Aufnahme einer identifizierten Anwendung aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt verweigern und muss dies im Sicherheitsdatenblatt entsprechend dokumentieren (Artikel 37, Absatz 3 REACh-VO). Szenario 1: Sie ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5851

Wie ist mit der Registrierung von Farben unbekannter Stoffzusammensetzung zu verfahren?

Im Sinne von REACH gelten nur in der EU ansässige Hersteller und Importeure als registrierungspflichtig. Die Schweiz ist davon bisher ausgenommen. Es gibt jedoch in der Schweiz Bestrebungen im Hinblick auf die Angleichung des Chemikalienrechtes an die EU-Gesetzgebung. In diesem Sinne sind Sie Importeur der Druckfarben (Inhaltsstoffe) und für diese registrierungspflichtig. Als Importeur müssen Sie ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5848

Muss die Schlichte, die zur Behandlung von Glasfasern dient, unter REACH registriert werden?

Die Komponenten zur Herstellung der Schlichte für Ihre eigene Anwendung müssen registriert werden ab 1 Tonne pro Jahr (Artikel 1). Als Importeur müssen Sie die Registrierung selbst vornehmen. Der Aufwand dafür wird um so höher, je weniger Hilfe Sie bekommen können. Daher hier ein Vorschlag zur Vorgehensweise: Erster Schritt: Die Vorregistrierung sollte so schnell wie möglich vorgenommen werden. Da ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5718

In welchem Umfang müssen die unterschiedlichen Anwendungen bei der Weiterverarbeitung von PMMA-Platten bzgl. der Additive betrachtet werden?

Zur Frage 1: Die nach Artikel 10 im Registrierungsdossier vorzulegenden Informationen umfassen unter Abschnitt a) iii) u.a. Informationen zur Verwendung des zu registrierenden Stoffes entsprechend den Vorgaben des Anhangs VI Abschnitt 3. Alle identifizierten Verwendungen im Sinne des Artikels 3 Nr. 26 müssen mit aufgeführt sein. Ein Polymer, welches ein ungebundenes Additiv enthält, ohne dass dies ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5879

Wie verhält es sich mit der Registrierung eines Stoffs, der in unseren europäischen Niederlassungen in unterschiedlichen Mengen hergestellt wird?

Da Sie die Registrierungen unter REACH für Ihre Tochtergesellschaften zentral koordinieren und eine Ihrer Teilgesellschaften immer > 1.000 Tonnen pro Jahr produziert, ergeben sich nur wenige Probleme. - Sie bilden quasi ein "Unterkonsortium", das mit den Koproduzenten eine gemeinsame Registrierung durchführt. - Wie für Stoffe > 1.000 Tonnen pro Jahr vorgeschrieben, müssen die Dossier-Unterlagen in ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5881

Wird das Nachmelden von Verwendungen nach einer Registrierung zusätzliche Gebühren verursachen?

Nach erfolgter Registrierung ist der Registrant gemäß Artikel 22 REACH dafür verantwortlich, seine Registrierung zu aktualisieren, sofern dies erforderlich wird. Dies erfasst gemäß Artikel 22 Abs. 1 d) auch die Mitteilung über neue identifizierte Verwendungen. Neue Verwendungen sind in diesem Falle solche, die zuvor im Rahmen dieser Registrierung nicht genannt worden waren. Gemäß Artikel 22 Abs. 5 ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5882

Muß carboxylierte Zellulose unter REACH registriert werden?

Im Zeitraum vom Mai 2007 bis zum Juni 2008 stattgefundene Abstimmungen auf der EU-Ebene haben – nach Mitteilung des nationalen REACH-Helpdesk Deutschlands – ergeben, dass carboxylierte Zellulose nicht registriert werden muss.Es ist vorgesehen, diesen Abstimmungen derart Rechnung zu tragen, dass im REACH Leitfaden Guidance for monomers and polymers [englische Version (pdf-Datei, 410 kB)] und in der ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5880

Dürfen Erzeugnisse, die vor Ablauf der Registrierungsfrist eines Stoffes hergestellt wurden, nach Ablauf der Frist noch in Verkehr gebracht werden?

Ein Erzeugnis ist nach Artikel 3 Ziffer 3 der REACH-Verordnung ein Gegenstand, bei dem die Form, die Oberfläche oder die Gestalt in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung die Funktion bestimmt. Stoffe in Erzeugnisse sind nur registrierungspflichtig, wenn sie beabsichtigt freigesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, so können diese Erzeugnisse auch nach der Registrierungspflicht verkauft w ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5846

Darf ein vor dem 01.06.2008 angemeldetes Intermediate mit Mengen bis zu 10 Tonnen/Jahr hergestellt werden, ohne neue Studien beizubringen?

Nach Artikel 24 Abs. 1 der Verordnung 1907/2006 (REACH-Verordnung) gilt eine Anmeldung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG als Registrierung. Erreicht die Menge eines hergestellten oder eingeführten angemeldeten Stoffes pro Hersteller oder Importeur die nächst höhere Mengenschwelle nach Artikel 12, so sind die zusätzlich für diese Mengenschwelle sowie für alle darunter liegenden Mengenschwellen erford ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5775

In welcher Form muss die Meldung zum Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis erfolgen und wie sollen Polymere mit gefährlichen Eigenschaften eindeutig charakterisiert werden?

1) Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar (Artikel 39 ff der GHS-VO): Mit welchem Tool muss die Meldung erfolgen, REACH-IT oder IUCLID 5? Nach CLP Art. 40 Abs. 1 muss man für die Erstellung der in a. bis f. genannten Informationen das in REACH Art. 111 bestimmte Format zu nutzen, d.h. IUCLID5. Nach Eingabe der Daten in ein Stoffdossier ist in IUCLID 5 ein Notifizierungsdossier zu erzeugen und ans ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 8908

Fragen zur produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung (PPORD) und REACH

Mit dem Inkrafttreten des Titels II der REACH-Verordnung am 1. Juni 2008 verlieren die einschlägigen Bestimmungen des ChemG ihre gesetzliche Grundlage. Es ist richtig, dass ab diesem Datum nur noch die Ausnahmen für nach Art. 9 gemeldete Stoffe in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung (PPORD) gelten. Um also ein bereits laufendes derartiges Projekt nahtlos fortsetzen zu ...

Stand: 16.09.2009

Dialog: 6007

Sind importierte Stahlrohre aus Russland registrierungspflichtig?

Stahlrohre könnten als Zubereitungen (in diesem Fall: Legierungen) oder als Erzeugnisse definiert werden. Bei welchem Verarbeitungsgrad die Zubereitung Stahl zum Erzeugnis wird, ist gerade in der Stahlindustrie noch in Diskussion. Da es sich hier um Rohre handelt, die als solche eingesetzt werden dürften, bestimmt die Form maßgeblich die Funktion; es handelt sich also um Erzeugnisse. Stahlrohre si ...

Stand: 16.09.2009

Dialog: 5947

Müssen Biodiesel und Glycerinphase als Nebenprodukt registriert werden?

In Anhang IV sind Stoffe genannt, für die Ausnahmen von der Registrierungspflicht gelten. Biodiesel ist pauschal dort nicht genannt. Unter der EINECS-Nummer 267-007-0 sind jedoch die Methylester der gesättigten Fettsäuren mit einer Kettenlänge von C14 bis C18 und der ungesättigten Fettsäuren von C16 bis C18 genannt. Im Fall von Raps als Basis für die Herstellung des Biodiesels hätte Sie damit den ...

Stand: 16.09.2009

Dialog: 5950

Müssen wir die Verwendungen von Polymeren angeben, wenn der Gehalt an Restmonomeren dazu führt, dass die Polymerdispersion als gefährlich einzustufen ist?

Die REACH-VO sieht vor, dass die Hersteller und Importeure von Standardmonomeren (wie z.B. von Styrol, Acrylnitril, Butadien, Acrylaten etc.) diese Stoffe registrieren lassen und auch alle notwendigen Stoffprüfungen (physikalisch/chemische, toxikologische und ökotoxikologische Daten) der Behörde vorlegen. In den Registrierungsunterlagen sind auch die identifizierte Anwendungen (identified uses) di ...

Stand: 16.09.2009

Dialog: 5951

Müssen für Produkte im Mengenband von einer bis zehn Tonnen, die nicht unter die Bedingungen des Anhangs III fallen, Gebühren entrichtet werden?

Nur wenn der vollständige Datensatz nach Anhang VII vorliegt, sind bei Stoffen in Mengen zwischen 1 und 10 Tonnen keine Gebühren an die Agentur zu entrichten. Im Rückschluss bedeutet dies, dass bei einem unvollständigen Datensatz Gebühren zu entrichten sind. Unvollständig ist auch der Datensatz eines Phase-in-Stoffes, der sich beim Verzicht auf Prüfungen auf den Anhang III beruft. Auch in diesem F ...

Stand: 16.09.2009

Dialog: 5927

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