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Der Massageball an sich ist ein Erzeugnis, das nicht unter die Registrierpflicht von REACH fällt, es sei denn, dass gemäß Art. 7 Abs. 1 bestimmte Inhaltsstoffe in diesem Erzeugnis (absichtlich) frei gesetzt werden sollen. Dies ist m.E. bei den genannten Massagebällen nicht der Fall. Als Weichmacher wird u.a. in PVC Diethylhexyl-phthalate (DEHP) verwendet. Dieser Stoff kann evtl. auf der Liste der ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6031
Es gibt (noch) keine allgemeingültige Abgrenzung zwischen Zubereitungen und Erzeugnissen in der Stahlindustrie. Im Entwurf zur entsprechenden Technischen Hilfestellung (RIP 3.8, Requirements for Substances in Articles) ist eine Tabelle der Eurofer abgedruckt, nach der etwa die folgende Unterscheidung möglich sein sollte. Zubereitungen sind demnach: Barren, Knüppel, Brammen, Blech, Folie, Draht, St ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6107
In den Leitlinien für Monomere und Polymere [Guidance for monomers and polymers (pdf-Datei, 410 kB), entstanden aus dem RIP 3.1] werden einige Definitionen detaillierter beschrieben und anhand von Beispielen erläutert. Dabei wird in der Tat nur am Rande (unter Punkt 2.3) auf Ihre Fragestellung eingegangen. Unseres Erachtens sind aber bei der Herstellung eines Polymers aus einem Polymer und einem a ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6035
Für neue PPORD-Anfragen ist eine Notifizierung ab dem 01.06.2008 möglich. Wenn Sie bereits jetzt mit den F ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6109
Als mittels Vakuumdestillation aus Erdöl gewonnenes Material fällt Bitumen nicht (mehr) unter die Definition eines Naturstoffes nach Art. 3 Nr. 39 der REACH-Verordnung. Es ist ebenfalls nicht in den Stofflisten in Anhang IV genannt bzw. unter die Kriterien nach Anhang V einzureihen; somit ist Bitumen registrierungspflichtig (eine Ausnahme wäre nur das an einigen Orten anzutreffende Natur-Bitumen, ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6104
Nach Nr. 1.2 im Anhang II der REACH-Verordnung muss das Sicherheitsdatenblatt (SDB) eines Stoffes, für den eine Stoffsicherheitsbewertung vorgeschrieben ist, Informationen über alle identifizierten Verwendungen enthalten. Der nachgeschaltete Anwender hat nach Artikel 37 der REACH-Verordnung die Möglichkeit, den Registranten über die Verwendung(en) des nachgeschalteten Anwenders zu informieren. Der ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6034
Die REACH Verordnung regelt in Artikel 2 Ausnahmen von der REACH Verordnung. Laut Artikel 2 Absatz 5 und 6 sind Lebensmittelzusatzstoffe, wenn sie in den Bereich der Richtlinien 89/107/EWG fallen, von den Titeln II/V/VI/VII ausgenommen. Wenn Sie Natriumhydroxid als Lebensmittelzusatzstoff verwenden und er in den Anwendungsbereich der Richtline 89/107/EWG fällt, ist er für diesen Verwendungsbereich ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6091
Laut Artikel 34 der REACH-Verordnung müssen Sie zunächst einmal unabhängig von der von Ihnen verwendeten Menge 1. neue Informationen über gefährliche Eigenschaften und 2. weitere Informationen, welche die Ihnen mitgeteilten Risikomanagementmaßnahmen in Frage stellen, an Ihren Lieferanten übermitteln. Eine Pflicht zur Angabe Ihrer Verwendung besteht primär nicht. Sie müssen aber prüfen, ob Ihre Ver ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6014
Bei Mischungen von Pflanzenteilen mit Pflanzenölen handelt es sich um Zubereitungen. Werden aus den Pflanzenteilen mittels des Pflanzenöls lipophile Stoffe herausgelöst und diese anschließend gefiltert und von dem Pflanzenöl getrennt (z.B. destillativ), so handelt es sich um einen Stoff und nicht um einen Naturstoff im Sinne des Artikels 3 (39). Anders verhält es sich, wenn beispielsweise eine wäs ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6090
Die Aufnahme der Forderung zur Mitteilung der Registriernummer in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht sinnvoll, denn die ersten Registrierungsnummern unter REACH sind theoretisch erst ab dem 01.06.2008 verfügbar. Die Registrierungsnummernvergabe kann sich dann für Stoffe im kleinsten Mengenband > 1 Tonne/Jahr bis 2018 hinziehen. Der Hersteller macht sich stra ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6102
Nach der Beschreibung handelt es sich um Erzeugnisse. Dafür gibt es keine Registrierung, es sei denn, es werden aus dem von Ihnen produzierten Erzeugnis bestimmungsgemäß Stoffe freigesetzt, die in Mengen von 1 Tonne oder mehr in dem Erzeugnis enthalten sind (Art. 7 REACH-VO). ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6108
Die Registrierung von Stoffen ist in Artikel 6 für Stoffe sowie in den Artikeln 17 und 18 für isolierte Zwischenprodukte geregelt. Dies ist ein Kernelement der REACH Verordnung. Neben der Registrierung gibt es im Rahmen der REACH-Verordnung bestimmte Melde- und Unterrichtungsverpflichtungen für die Hersteller und Verwender von Stoffen. Diese gelten für Stoffe mit besonderen Eigenschaften oder Verw ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6094
Wenn in der REACH Verordnung von besonders besorgniserregenden Stoffen geschrieben wird, sind solche Stoffe gemeint, die den Kriterien des Artikels 57 entsprechen. Dies sind CMR (kanzerogene, mutagene und reprotoxische) Stoffe oder PBT(persistente und bioakkumulierende und toxische)-Stoffe oder vPvB (sehr persistente und sehr bioakkumulierende)-Stoffe und Stoffe, die ähnliche besorgniserregende Ei ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6100
Für Wasch- und Reinigungsmittel gilt in der EU die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzienverordnung) und in Deutschland daneben das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz. Informationen darüber finden Sie beim sachlich zuständigen Umweltbundesamt. ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6103
Grundsätzlich kann sich aus einer mangelhaften/fehlenden Information in einem Sicherheitsdatenblatt eine zivilrechtliche Schadensersatzhaftung ergeben. Dabei wäre im Einzelfall zu prüfen, ob der Hersteller/Inverkehrbringer die für die sichere Verwendung wesentlichen und ausreichenden Informationen im Sicherheitsdatenblatt genannt hat. Ausreichende Informationen enthält ein Sicherheitsdatenblatt da ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6079
Wenn ein Akteur der Lieferkette einen Stoff bezieht und ihn ohne Zusätze und ohne chemische Umsetzungen nur physikalisch bearbeitet, so bleibt dies weiterhin derselbe Stoff, es sei denn, er formt ihn zu einem Erzeugnis (Artikel 3 Absatz 3). Bei den legierten Halberzeugnissen ist zu prüfen, ob sie bereits ein Erzeugnis aufgrund ihrer Oberflächengestalt ihrer spezifischen Form, Oberfläche oder Gesta ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6032
Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006, s.u.). Zu 1): Nach Art. 2 Abs. 7 Buchstabe b sind die unter Anhang V fallenden Stoffe von der Registrierung ausgenommen. In Anhang V werden unter Punkt 10 bestimmte Stoffe, unter anderem auch Koks, von der Registrierung ausgenommen, soweit sie n ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6080
Unter REACH sind für die von Ihnen beschriebenen Stoffe keine Ausnahmen vorgesehen, d.h. bei Überschreiten der relevanten Mengengrenze (pro Stoff 1 Tonne pro Jahr) sind diese Stoffe vom Hersteller/Importeur zu registrieren. ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6119
Intermetallische Phasen mit definierter Zusammensetzung gelten als Stoffe. Sie können daher vorregistriert werden. ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6115
Eine Vorregistrierung verpflichtet zwar nicht zur späteren Registrierung, die Nutzung von Phase-in-Eigenschaften bedingt jedoch eine Pflicht zur Vorregistrierung (Artikel 28). Da in der Verordnung keine Übertragungsrechte von Vorregistrierungen vorgesehen ist, bedingt dies dieselbe juristische Person oder Rechtsnachfolger (was dann aber eine juristische Fragestellung wird). Artikel 4 der Verordnun ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6125