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Kann ein Arbeitgeber einer Schwangeren ein Beschäftigungsverbot aussprechen oder die Arbeitszeit reduzieren? Wer zahlt dann den Lohn?

Aufgrund Ihrer Schwangerschaft fallen Sie unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes einzuhalten und die entsprechend erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.Die in Ihrer Frage angesprochenen arbeitszeitlichen Verbote sind im Unterabschnitt 1 des MuSchG geregelt.Nach § 5 MuSchG dürfen schwangere oder ...

Stand: 24.04.2018

Dialog: 4062

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