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Wochenlenkzeit ist die summierte Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche. Die Woche ist definiert als den Zeitraum zwischen Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr (Kalenderwoche). Die Wochenlenkzeit wird also immer in dem Zeitraum von Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr berechnet. Die summierte Tageslenkzeit ist weder durch den Kalendertag noch duch einen 24-Stunden Zeitraum begrenzt. Die Tageslenkz ...
Stand: 08.08.2011
Dialog: 14278
Ja, das dürfen Sie. Bei wechselndem Einsatz der Fahrer zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr ist jeweils wechselweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden. Nur bezüglich der Wochenruhezeit ist jedoch ausschließlich die VO (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden, die Ausnahme nach § 1 Abs. 4 der FPersV kann NICHT in Anspruch genommen werden. Da mitunter weitere ...
Stand: 25.07.2011
Dialog: 14167
Gemäß Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr.561/2006 ist "Fahrer" jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich in einem Fahrzeug befindet, um es – als Bestandteil seiner Pflichten – gegebenenfalls lenken zu können.Fahrten, die im Rahmen einer normalen (betriebsinternen) Fortbildung unternommen werden oder auch ein normales Fahrsicherheitstraining erfüll ...
Stand: 21.07.2011
Dialog: 14149
Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ...." Der Linienverkeh ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
Ja, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist, der Fahrer eine Karte verwendet, deren Inhaber er nicht ist oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erwirkt wurde. Die Karte ist der ausstellenden Behörde zurückzugeben. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Un ...
Stand: 15.06.2011
Dialog: 3170
Ja, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden oder der Antragsteller bereits im Besitz einer gültigen Fahrerkarte ist. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW. ...
Stand: 15.06.2011
Dialog: 3164
Die Kommission der EG hat ein elektronisches und druckfähiges Formblatt erstellt, das verwendet wird, wenn sich der Fahrer im Krankheits- oder Erholungsurlaub befunden hat oder der Fahrer ein anderes aus dem Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat. Entsprechende Word-Vorlagen für ein EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen ...
Stand: 26.04.2011
Dialog: 8051
In dem beschriebenen Fall muss das Schaublatt im Kontrollgerät verbleiben und das Gerät muss bedient werden, wenn Sie im Verlauf einer Schicht das Fahrzeug sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch auf nicht öffentlichen Straßen bewegen. Für Tage, an denen das Fahrzeug ausschließlich auf nicht öffentlichen Straßen bewegt wird, ist ein manueller Nachtrag oder ein Nachweis über eine § 20-Besch ...
Stand: 20.04.2011
Dialog: 11343
Das Kontrollgerät darf in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht "Out of Scope" gestellt werden. Be- und Entladetätigkeiten durch den Fahrer sind, auch auf dem eigenen Betriebsgelände, durch die entsprechende Bedienung des Kontrollgerätes mit gesteckter Fahrerkarte zu dokumentieren. Wie dies im Kontrollgerät vorgenommen werden muss, ist in der Regel der Betriebsanleitung des Herstellers zu entnehm ...
Stand: 31.03.2011
Dialog: 13389
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein we ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Generell unterliegen reine Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zgG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Bis einschliesslich 3,5 t zgG würde auch ein handschriftlicher Nachweis reichen sofern ein Kontrollgerät nicht verbaut ist. Über 3,5 t zgG ist der Einbau und die Nutzung eines Kontrollgerätes verpflichtend. Darüberhinaus ist eine eigene Unternehmens- und Fahrerkarte erforderl ...
Stand: 25.02.2011
Dialog: 13116
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein w ...
Stand: 17.12.2010
Dialog: 12637
Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen sind maschinenschriflich auszufüllen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Leitlinie Nr. 5 zur VO (EG) Nr. 561/2006 http://osha.europa.eu/fop/thueringen/de/good_practice/formulare/Leitlinie%205.pdf weisen wir hin. ...
Stand: 10.12.2010
Dialog: 12592
Die VO (EWG) 3820/85 gilt grundsätzlich für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Erläuterungen zu den Zweckbestimmungen der einzelnen Karten (Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte, Kontrollkarte) bietet das Kraftfahrtbundesamt an. Einzig die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Le ...
Stand: 15.11.2010
Dialog: 4182
Die von Ihnen angesprochenen Ausnahme ist, wenn Sie die angeführten Bedingungen erfüllen, in der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 13 Buchstabe d) zweiter Spiegelstrich genannt:"Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, - (...) - die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes b ...
Stand: 04.10.2010
Dialog: 6558
Nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 müssen grundsätzlich Fahrzeuge, die dem Gütertransport dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigen, mit einem Kontrollgerät ausgestattet sein. D.h., es muss zumindest ein analoges Kontrollgerät eingebaut werden. Eine Nachrüstpflicht mit einem digitalen Kontrollgerät für Fahrzeuge, die vor dem 01.05.20 ...
Stand: 20.08.2010
Dialog: 5106
Ja, muss er. Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 müssen die Fahrer nach Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung entweder zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchtentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden nehmen. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne Unterbrechung v ...
Stand: 16.08.2010
Dialog: 11698
Eine Korrektur der Daten im Massenspeicher des Kontrollgerätes ist nicht möglich. Da Ihre Fahrerkarte jedoch nicht im Kontrollgerät gesteckt war und daher keine Aufzeichnungen auf der Karte erfolgt sind, hätten Sie nach Stecken der Fahrerkarte einen manuellen Nachtrag auf der Fahrerkarte mit Ruhezeit vornehmen müssen. Maßgeblich für Sie sind die Daten auf der Fahrerkarte. Sollte es dennoch zu eine ...
Stand: 10.08.2010
Dialog: 11662
Das Verbringen (Überführen) eines bereits seiner bestimmungsgemäßen Verwendung übergebenen Fahrzeuges von einer Werkstatt in eine andere Werkstatt fällt nicht unter die Außnahmeregelung des Art. 3 Buchstabe g der VO EG 561/2006, sofern es sich bei dieser Verbringung des Fahrzeuges nicht um eine Probefahrt im Rahmen eines Werkstattaufenthaltes handelt (siehe Art. 3 Buchstabe g VO EG 561/2006).Bezug ...
Stand: 28.07.2010
Dialog: 11570
Am 16. Dezember 2009 hat die Europäische Kommission ein neues Formblatt veröffentlicht, das durch das Fahrpersonal zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage verwendet werden soll (ABl. L 330 vom 16.12.2009, S. 80). Das Formblatt ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten und wird ab sofort in allen Mitgliedstaaten der EU als Nachweis akzeptiert. Die einzutragenden Zeiten ergeben sich verbindlich ...
Stand: 14.06.2010
Dialog: 11232