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Artikel 23 der REACH-Verordnung regelt besondere Bestimmungen für phase-in-Stoffe. Art. 23 Abs. 3 regelt die Registrierungsfrist für vorregistrierte phase-in-Stoffe, die in Mengen von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr und Hersteller/Importeur hergestellt oder eingeführt werden. Die Stoffe müssen bis zum 1. Juni 2018 registriert werden. In der deutschen Übersetzung der REACH-Verordnung liegt ein Druckfehle ...
Stand: 11.12.2009
Dialog: 5250
1.) Sie importieren beschichtete Fasern aus einem Nicht-EU-Land. Die beschichtete Faser ist in der Regel ein Erzeugnis (ausgenommen evtl. Stapelfasern, die keine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt bei der Herstellung erhalten haben). Für Erzeugnisse besteht nur bei besonderen Bedingungen eine Registrierpflicht eines enthaltenen Stoffes. Ein Stoff in oder auf dieser Faser, diesem Erzeugnis s ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5299
Es gilt grundsätzlich: Jedes Unternehmen, das registrierpflichtige Stoffe herstellt oder importiert, muss diese registrieren - unabhängig davon, ob jemand anderes denselben Stoff bereits registriert hat. Falls derselbe Stoff bereits registriert wurde, kann sich das Unternehmen bezüglich bestimmter Informationen (im wesentlichen die intrinsischen Daten) an die Registrierung eines Federführenden mit ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5282
Alle Stoffe als solche oder in einer oder mehreren Zubereitungen, die Sie in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr (pro Kalenderjahr) importieren oder herstellen, müssen Sie registrieren lassen. Das bedeutet auch, dass alle Chemikalien, die in die EU importiert werden, also in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden, registriert werden müssen. Ausnahmen von der Registrierungspflicht sind ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5281
Monomere in importierten Polymeren, die mit anderen Stoffen zu Zubereitungen (Dispersionen) verarbeitet wurden, müssen unabhängig davon, ob sie schon in der EU registriert wurden, vom Importeur registriert werden, sofern das Polymer zu mindestens 2 Massenprozent aus diesem Monomer besteht und die Gesamtmenge mindestens 1 Tonne pro Jahr beträgt. Gleiches gilt für die eingesetzten Additive. Eine Reg ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5287
Jede chemische Substanz ist registrierungspflichtig, wenn sie nicht ausdrücklich ausgenommen wird. Pigmentbelegung ist deshalb entweder die Herstellung einer Zubereitung (mechanische Belegung) oder die Herstellung einer Substanz (reaktiver Prozess). Eine Registrierverpflichtung gibt es nicht für Zubereitungen, wohl aber für die Herstellung von Substanzen in einer Menge ab 1 t/Jahr. Das heißt, eine ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5285
Rohstoffe, die aus Nicht-EU Ländern importiert werden und ausschließlich in die Kosmetikproduktion gehen, sind wie andere Stoffe auch registrierungspflichtig. Der Importeur hat die normalen Pflichten wie jeder andere Importeur, d.h. insbesondere, dass er den Stoff registrieren muss. ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5283
Die Umsetzung des "Globally Harmonized Systems of Classification and Labelling" erfolgt durch EU-Verordnung und wird zurzeit noch auf europäischer Ebene diskutiert. Ziel ist es, die Verordnung so zu verabschieden, dass Hersteller unter REACH die neuen Kennzeichnungsvorschriften bei der Registrierung anwenden können. Eine Verabschiedung der Verordnung ist für Mitte 2008 vorgesehen. Hinweis: Hier ge ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5474
Monomere sind Stoffe und müssen gemäß Artikel 6 unter REACH registriert werden. Für die großvolumigen Monomere wie Styrol, Butadien, Ethylen, Vinylacetat, Butylacrylat wird es mit Sicherheit ein Konsortium von Herstellern und Importeuren geben, die den jeweiligen Stoff gemeinsam registrieren. Nur für "neue Monomere", die noch nicht von anderen Herstellern und/oder Importeuren registriert wurden, g ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5398
Der Begriff Zwischenprodukt bezeichnet unter REACH Stoffe, die für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht und in einen anderen Stoff umgewandelt werden (Artikel 3 Absatz 14). Diese Definition trifft auf die Einzel-Komponenten Ihrer kosmetischen Formulierungen nicht zu. Die von Ihnen benannten Extrakte bleiben als Einzelstoffe im Kosmetikprodukt bestehen. Sofern Sie die ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5394
PVC ist ein Polymer und damit von REACH ausgenommen (Artikel 2 Ziffer 9 REACH-Verordnung). Registriert werden muss jedoch das Monomer Vinylchlorid, wenn Sie im Sinne der REACH-Verordnung Hersteller oder Importeur des Polymers sind oder dieses noch nicht von einem vorgeschalteten Akteur der Lieferkette registriert wurde und die Gesamtmenge des Monomers mindestens 1 Tonne pro Jahr beträgt (Artikel 6 ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5390
Stoffe als solche oder in Zubereitungen sind zu registrieren, wenn sie in der EU hergestellt sind oder in die EU importiert werden. Ein Händler, der Stoffe von EU-Herstellern vertreibt, ist somit nicht registrierungspflichtig. Er hat allerdings die Pflicht zur Weitergabe von Informationen. Diese Pflichten sind im Titel IV der REACH-Verordnung "Informationen in der Lieferkette" ausführlich beschrie ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5391
Das Granulat müsste der Beschreibung nach kein Stoff, sondern eine Zubereitung sein (Art. 3 Nr. 2 REACH-VO). Für Zubereitungen gilt, dass nicht sie selbst, sondern die in ihr enthaltenen Stoffe zu registrieren sind, sofern der Hersteller/Importeur den jeweiligen Stoff in einer Menge von über 1 t/a herstellt/importiert. Im vorliegenden Fall sollten die einzelnen Stoffe eigentlich bereits für die Ve ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5393
Bei dem Bezug von Stoffen von europäischen Lieferanten müssen sie darauf achten, dass Ihre geplanten Verwendungen und möglicherweise die von Ihren Kunden im Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten aufgenommen sind. Sie müssen zudem sicherstellen, dass Sie die empfohlenen Risikominderungsmaßnahmen einhalten und Ihre Kunden über entsprechende Maßnahmen informieren. Diesen Verpflichtungen unterliegen S ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5397
zu Frage 1: 1) Rohwolle und Rohbaumwolle sind von REACH ausgenommen (Anhang V 8) 2) Gereinigte und verarbeitete Materialien fallen solange unter die Ausnahmeregelung für Naturstoffe, wie sie nicht chemisch modifiziert und nicht chemikalienrechtlich als gefährlich eingestuft werden, was für Wolle und Baumwolle der Fall ist. Somit entstehen durch diesen Import keine Registrierungspflichten. (Anhang ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5439
Ja, der Stoff muss nicht nur von Ihnen registriert, sondern auch vorregistriert werden, um die Registrierungsfristen des Art. 23 in Anspruch nehmen zu können. Jeder Hersteller oder Importeur ist für die Registrierung seiner hergestellten oder importierten Stoffe verantwortlich. Hersteller außerhalb der EU können laut Art.8 der REACH Verordnung einen Alleinvertreter bestimmen, der die Verpflichtung ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5438
Triethylenglycol-mono-n-butylether ist kein Polymer, sondern ein definierter chemischer Stoff und somit registrierungspflichtig. Das Reaktionsprodukt der Veresterung einer Fettsäure ergibt ebenfalls einen registrierungspflichtigen Stoff. Die REACH-Definition (Artikel 3 Ziffer 5) eines Polymers beruht im Grunde darauf, dass eine Vielzahl von Monomereinheiten langkettige Moleküle bilden, die eine Mo ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5436
Ihre Frage enthält zwei unterschiedliche Einzelkomponenten. 1. Registrierungspflicht von Schrauben: Die REACH-Verordnung befasst sich mit der Registrierungspflicht von Stoffen. Im Fall von Schrauben handelt es sich um so genannte Erzeugnisse (Artikel 3, Nr. 3) , deren Funktion definitionsgemäß nicht durch ihre Stoffwirkung (Metallkomponenten der Legierung), sondern durch die äußere Form (Schraube) ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5368
Laut Artikel 24 der REACH-Verordnung gelten nach Richtlinie 67/548/EWG angemeldete Stoffe als registriert. Falls ein solcher Stoff das nächste Tonnageband erreicht, müssen die entsprechend notwendigen Informationen eingereicht werden. Dies ist in Ihrem Beispiel nicht der Fall, da Sie sich weit unterhalb der Schwelle von 1 Tonne pro Jahr befinden. Die Tonnagebänder nach altem Chemikalienrecht haben ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5376
Zunächst ist zu prüfen, ob es sich bei dem Produkt auch im Sinne von REACH (Artikel 3 Ziffer 15) um ein Zwischenprodukt handelt. Ein Zwischenprodukt ist nach REACH definiert als ein Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden. Sofern das Produkt jedoch verwendet wird, um daraus beispielsweis ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5372