Ergebnisse 181 bis 200 von 222 Treffern
In RIP 3.10, Kapitel 4.2.1.1 Naming Concention steht: "A mono-constituent substance is named after the main constituent. In principle, the name should be given in English language according to the IUPAC nomenclature rules. Other internationally accepted designations can be given in addition." In wie weit dies mit der "Regulation No 1 determining the languages to be used by the European Economic Co ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6197
(1) Kann die Substanz A als isoliertes Zwischenprodukt angesehen (und registriert) werden und auf welcher Grundlage? Aus unserer Sicht: ja, die Registrierung erfolgt nach Artikel 18 Registrierung transportierter isolierter Zwischenprodukte. (2) (Wie) ändert sich die Sachlage, wenn Firma X die Substanz A nicht importiert, sondern selbst innerhalb der EU herstellt? Aus unserer Sicht entsteht dadurch ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6302
Hier hat es in der Tat eine Änderung gegeben. Abweichend von der Darstellung in der Guidance on Registration soll ein Alleinvertreter, der mehrere Nicht-EU-Hersteller mit den gleichen Stoffen vertritt, für jeden dieser Hersteller eine getrennte Registrierung (im Mengenbereich dieses Herstellers) einreichen. Dies stellt eine Änderung der bisherigen Interpretation dar! Damit werden Nicht-EU-Herstell ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6564
Nach dem Calcinieren sind neue Stoffe entstanden, die in vollem Umfang registrierungspflichtig sind. Falls es Zweifel bei der Stoffbeschreibung gibt, sollte die entsprechende Information von der ECHA-Website zu Rate gezogen werden. Näheres zu den Beurteilungskriterien zur Stoffidentität finden Sie in Kapitel 5 des Technical Guidance Document Guidance for identification and naming of substances und ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6470
Polydimethylsiloxan ist als Polymer selbst nicht registrierungspflichtig. Die genaue Definition eines Polymers unter REACH steht in Art. 3 Nr. 5. Die entsprechenden Monomere müssen aber in der Lieferkette vorher registriert worden sein Art. 6 Abs. 3). Wenn Sie Polydimethylsiloxan von einem Hersteller/Lieferanten innerhalb der EU beziehen, sind Sie lediglich nachgeschalteter Anwender ohne Registrie ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6321
Bienenwachs ist als Naturprodukt von der Registrierungspflicht unter REACH ausgenommen. Wenn Sie für die Herstellung der Kerzen jedoch weitere Stoffe verwenden (z.B. Duftstoffe), müssten diese registriert werden, es sei denn, auch für diese können die in Artikel 2 der REACH-Verordnung genannten Ausnahmenregelungen in Anspruch genommen werden. Für die Registrierung ist der Hersteller bzw. der Impor ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6517
Vorab ist wichtig, dass nur derjenige registrierungspflichtig ist, der Stoffe importiert oder herstellt bzw. die Kriterien für registrierungspflichtige Erzeugnisse (siehe unten) erfüllt. zu 1.: Studien, die sich ausschließlich mit Erzeugnissen aus dem Bereich Automobilindustrie beschäftigen sind uns bisher nicht bekannt. Sie müssen jedes Produkt individuell beleuchten, ob es unter die REACH-Verord ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6353
REACH gilt prinzipiell für alle Stoffe, sofern sie keine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen können. Ausnahmeregelungen sind in Artikel 2 der Verordnung und den dort erwähnten Anhängen aufgeführt. In Anhang IV z.B. sind eine Reihe von Stoffen gelistet, die nicht registrierungspflichtig sind. Bedauerlicherweise ist die Liste alles andere als konsistent und vollständig. So finden sich dort Sonnenblu ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6349
Metalle sind in flüssiger, fester, pulvriger oder granulierter Form Stoffe im Sinne von REACH und unterliegen der Registrierungspflicht. Legierungen von Metallen, wovon beim Stahl ausgegangen werden kann, sind besondere Zubereitungen und unterliegen nicht der Registrierungspflicht. Sofern dann aber die Metall-Legierungen eine spezifische Form annehmen - in diesem Falle ein Rohr, dann liegt ein Erz ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6350
Das genannte Erdölharz ist nicht in den Anhängen IV oder V zur REACH-Verordnung aufgeführt. Es handelt sich bei dem Harz weder um ein Polymer noch um einen unveränderten Naturstoff, so dass die speziellen Ausnahmen nicht gelten. Daher ist dieses Erdölharz grundsätzlich registrierungspflichtig. Da das Erdölharz im EINECS-Verzeichnis genannt ist, handelt es sich um einen (komplexen) Phase-in-Stoff, ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6348
Mittlerweile ist Graphit registrierpflichtig, unabhängig davon, ob behandelt oder unbehandelt, da es nicht mehr im Annex IV der REACH-VO aufgeführt ist. Demnach ist auch Blähgraphit registrierpflichtig. ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6411
According to article 6 paragraph 3 each producer or importer of a polymer has to submit a registration to the European Chemical Agency (EChA) for the monomer substances or substances the polymer is consisting of. This registration has to be done, if the monomer substances are not yet registered by another actor up the supply chain, e.g. the producer of the monomer substances, the bound monomers co ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6571
Jeder Hersteller oder Importeur von Stoffen als solche oder von Stoffen in Zubereitungen ist nach REACH Artikel 6 Absatz 1 verpflichtet, diese Stoffe zu registrieren, wenn mindestens je eine Tonne/Jahr pro Hersteller oder Importeur erreicht wird. Keiner Registrierungspflicht dagegen unterliegen nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d die aus Rückgewinnungsverfahren hervorgegangenen Stoffe, wenn sie mi ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6975
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Wie ist nun festzustellen, ob in einem dieser Teile eine meldepflichtiger Stoff enthalten ist? Ihrer Frage entnehmen wir, dass es Ihnen um die Stoffe der „Kandidatenliste“ geht. Bei Importen aus dem Nicht-EU-Ausland ist es in der Tat schwieri ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6573
Die Pflicht zur Registrierung hängt nicht davon ab, ob es für einen Stoff eine EC-Nr. gibt oder nicht. Hat er eine EINECS-Nr., so bedeutet dies lediglich, dass es sich um einen Phase-in-Stoff handelt, für den verlängerte Übergangsfristen gelten – aber nur nach Vorregistrierung bis zum 01.12.2008. Stoffe mit ELINCS-Nr. sind keine Phase-in-Stoffe. Ein Stoff mit EC-Nr., die weder eine EINECS- noch ei ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6575
Wenn Sie einen Stoff in Mengen von mehr als 1 t/a herstellen, müssen Sie ihn grundsätzlich registrieren, egal zu welchem Zweck Sie ihn herstellen. In Ihrem Fall sind aber die folgenden Ausnahmen vorstellbar: Handelt es sich um einen Abfall, der z. B. mit dem Abwasser entsorgt wird, entsteht keine Registrierungspflicht, da Abfälle keine Stoffe im Sinne der REACH-Verordnung sind. Handelt es sich um ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6576
Polymerisationshilfsmittel sind als separate Stoffe zu betrachten soweit sie separat in der EU produziert oder importiert und anschließend für die Polymerherstellung verwendet werden. Werden sie als Bestandteil eines Polymers importiert, so sind die Polymerregelungen zu beachten. Sind diese Hilfsmittel im Polymer chemisch eingebunden, so sind sie als „andere Stoffe“ im Sinne des Art. 6 Abs. 2 zu r ...
Stand: 01.11.2007
Dialog: 6093
Nein; ein SON = substance which occurs in nature = Naturstoff ist in Artikel 3, Absatz 37 der REACH-Verordnung klar definiert: „Naturstoff: natürlich vorkommender Stoff als solcher, unverarbeitet oder lediglich manuell, mechanisch oder durch Gravitationskraft, durch Auflösung in Wasser, durch Flotation, durch Extraktion mit Wasser, durch Dampfdestillation oder durch Erhitzung zum Wasserentzug ver ...
Stand: 31.07.2007
Dialog: 5084
Expositionsbasiertes Waiving beruht auf dem Konzept „no exposure - no risk“. Die Kommission hat sich verpflichtet bis zum 1. Dezember 2008 Kriterien zur Beurteilung der Angemessenheit einer Begründung zu erlassen. Diese Kriterien werden dann die Basis für die Akzeptanz von Waiving Begründungen sein. Derzeit werden im Rahmen von RIP 3.2.2 evtl. Kriterien für Waiving erörtert. Es ist z. Zt. unklar, ...
Stand: 01.02.2007
Dialog: 5213
Einige Stoffe sind generell von REACH ausgenommen und müssen deshalb nicht registriert werden: es handelt sich hierbei um radioaktive Stoffe, nicht isolierte Zwischenprodukte, Abfälle, Stoffe, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, und, sofern Mitgliedstaaten sich hierfür entscheiden, Stoffe, die im Interesse der Landesverteidigung notwendig sind (siehe Artikel 2). Einige Stoffe sind von d ...
Stand: 29.01.2007
Dialog: 4969