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Unter REACH haben Hersteller und Importeure von Erzeugnissen wie Textilien, die in Artikel 3 Ziffer 3 definiert sind, ebenfalls Pflichten. Diese beziehen sich auf Stoffe, die in den Erzeugnissen enthalten sind bzw. freigesetzt werden. Damit müssen Sie auch als Importeur von Textilien diese Anforderungen berücksichtigen und prüfen, ob sie für Sie zutreffen. Anforderungen an Stoffe in Erzeugnissen s ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5552
Unter der Annahme, dass Sie unter Produkte A, B Stoffe meinen, gilt: Stoffe, die Sie nach Europa importieren sind zu registrieren. Nach REACH sind nur Stoffe zu registrieren, jedoch keine Zubereitungen. Zubereitungen sind Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen. C wäre eine entsprechende Zubereitung. Der Begriff Produkt wird in REACH nicht verwendet. Die genauen Be ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5554
REACH beschäftigt sich mit Stoffeigenschaften. In diesem Sinne wird das toxische Potential des Stoffes Strontiumhexaferrit ermittelt. Die toxischen Eigenschaften sind im ersten Schritt unabhängig von der Größe der Teilchen. Nur für Eigenschaften wie die Lungengängigkeit und die damit zusammenhängende Klassifizierung in (un)gefährlich beim Einatmen wird die Korngröße ein wichtiger Faktor. Die vorge ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5611
Im Rahmen der REACH Verordnung treten Sie als Händler auf. Ihre Pflichten sind im Wesentlichen die Weitergabe der Informationen Ihres Vorlieferanten an Ihre Kunden und in bestimmten Fällen die Weitergabe von Informationen Ihrer Kunden an den Vorlieferanten (z.B. bei Vorbereitung der Registrierung). Sie müssen also den Informationsfluss innerhalb der Lieferkette aufrechterhalten. Zu beachten ist vo ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5612
Stickstoff ist nach Anhang IV der REACH-Verordnung von der Registrierungspflicht ausgenommen. ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5613
zu Frage 1: Um Phase-in-Stoffe nach der Vorregistrierungspflicht weiter verwenden zu können, müssen Sie diese, wenn sie in Mengen von über 1 Tonne pro Jahr und Hersteller importiert werden, vorregistrieren. Dies ist auch deswegen zu empfehlen, um im Rahmen des SIEFs (Substance Information Exchange Forum) auf Prüfungen anderer Hersteller zurückgreifen und verlängerte Registrierungsfristen in Anspru ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5586
Spielwaren gelten unter REACH als Erzeugnisse. Die genaue Definition für ein Erzeugnis findet sich im Artikel 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung. Welche Daten bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus dem Nicht-EU-Ausland vorgelegt werden müssen, hängt von der Art des Erzeugnisses ab. REACH unterscheidet zwischen - Erzeugnissen, aus denen Stoffe absichtlich freigesetzt werden. Diese werden in Artikel 7 Absat ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5583
Wenn ein Stoff die Voraussetzungen des Anhangs V der REACH-Verordnung erfüllt, so ist er von der Registrierungspflicht ausgenommen, es müssen dann auch keine Registrierunterlagen eingereicht werden. Die allgemeine Begründung finden Sie in Artikel 3 Absatz 7 Buchstabe b. Danach gilt die Ausnahme dann, wenn eine Registrierung dieser Stoffe für unzweckmäßig oder unnötig gehalten wird. Sollten Sie Aus ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5585
Bei dem von Ihnen genannten Beispiel handelt es sich nicht um einen einzelnen chemischen Stoff, sondern - wie die Erläuterung auch sagt - um eine komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen ..., also sehr wohl um ein Gemisch aus mehreren Stoffen. Da solche Gemische aber in der Industrie häufig vorkommen und nur mit großem Aufwand näher zu charakterisieren sind, haben sowohl die Europäische Kommis ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5622
Gemäß Artikel 2 Ziffer 5a der REACH-Verordnung ist ein Stoff dann von der Registrierung, Bewertung und Zulassung unter REACH ausgenommen, wenn er in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet wird und unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 oder den der Richtlinien 2001/82/EG bzw. 2001/83/EG fällt. Arzneimittel sind danach alle Stoffe und Stoffzusammensetzungen, die als Mittel zu ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5619
Nach Artikel 2, 2 der REACH VO gilt REACH nicht für Abfall im Sinne der Europäischen Abfall-Richtlinie RL 2006/12/EG (pdf-Datei, 37 kB). Nach Anhang 1 der RL 2006/12/EG sind Destillationsrückstände Abfall und gehören zur Abfallgruppe Q8 Rückstände aus industriellen Verfahren. Damit gilt REACH nicht für Destillationsrückstände. (Der Brennwert ist in der REACH VO bzw. der RL 2006/12/EG nicht erwähnt ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5626
Methylester sind nicht grundsätzlich von REACH ausgenommen. Bei dem von Ihnen erwähnten Beispiel handelt es sich um Methylester der Kokosfettsäuren, die in Anhang IV der REACH-Verordnung explizit aufgeführt sind. Für Stoffe, die in Anhang IV gelistet sind, besteht entsprechend Artikel 2 (7a) der Verordnung keine Pflicht zur Registrierung. Methyllaurat ist in dieser Liste nicht aufgeführt und muss ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5555
Zu der Beantwortung Ihrer Frage ist eine Betrachtung der Begriffe Stoff, Zwischenprodukt und Abfall notwendig: Ein Stoff ist nach Artikel 3 Nr. 1 der REACH-Verordnung wie folgt definiert: „ ... chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren ...“ Die Definition des Begriffes Zwischenprodukt finden Sie in Artikel 3 Nr. 15 von REACH. Zusamm ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5683
Ein Hersteller mit Sitz außerhalb der EG kann Stoffe nicht registrieren. Dies können nur natürliche oder juristische Personen mit Sitz in der EG. Registrierungspflichtig ist das Unternehmen mit Sitz innerhalb der EG, das den Stoff importiert. Wenn Sie von einem Produzenten außerhalb der EU kaufen und den Stoff als solchen oder in einer Zubereitung einführen, sind Sie als Importeur registrierungspf ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5668
Der erste Registrierungszeitraum des Art. 23 (Registrierung bis 1.Dezember 2010) gilt sowohl für legal eingestufte CMRs (CMR: kanzerogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe) als auch für Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als CMR erfüllen (also nach Selbsteinstufung durch Hersteller oder Importeur). Insofern sind Stoffe, von denen zurzeit bekannt ist, dass sie als CMR in Anhang ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5677
Wir gehen davon aus, dass Ihr Medizinprodukt als Zubereitung einzustufen ist, weil Sie sich selbst als Formulierer bezeichnen. Es ist selbst kein Human- oder Tierarzneimittel, auch wenn der/die Stoff(e) in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet wird/werden. Im REACH-Prozess sind Stoffe immer im Zusammenhang mit ihren Verwendungen zu registrieren. Die Pflichten unter REACH zu Informationen in der ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5662
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist es sinnvoll, sich die bisherige Praxis anzuschauen. Essigsäure und Acetanhydrid sind beide im EINECS-Register enthalten (Essigsäure 200-580-7, Acetanhydrid 203-564-8 ; Recherchierbar unter http://ecb.jrc.it/esis/). Je nach Konzentration gibt es für beide Stoffe unterschiedliche R-Sätze. Somit handelt es sich um unterschiedliche Stoffe. Zu Frage 1: Die jeweiligen Me ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5661
Nach derzeitigem Stand ist Glucose, wie im Anhang IV der REACH-Verordnung spezifisch charakterisiert, von der Registrierung ausgenommen. Polymere sind nur dann zu registrieren, wenn diese zu mindestens 2 Massenprozent aus dem Monomeren bestehen und die Gesamtmenge von 1 Tonne pro Jahr erreicht wird. Die Ausnahme im Anhang IV bezieht sich lediglich auf Glucose (EINECS-Nr. 200-075-1; CAS-Nr. 50-99-7 ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5676
Faulgas ist ein natürliches Prozessgas. Nach Anhang V Nr. 10 REACH-Verordnung sind von der Registrierung ausgenommen: „die folgenden Stoffe, soweit sie nicht chemisch verändert wurden: Flüssiggas, Erdgaskondensat, Prozessgase und deren Bestandteile, Koks, Zementklinker und Magnesia; Da das Gas intern verbrannt wird, sind die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, es entstehen aber keine ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5652
Laut REACH-Verordnung, Anhang V Ziffer 7 sind Mineralien von der Registrierungspflicht ausgenommen (unabhängig von der Zusammensetzung), soweit sie chemisch nicht verändert wurden. Es spielt für die Registrierungspflicht unter REACH also keine Rolle, welche (chemische) Zusammensetzung der Feldspat hat, solange er von Ihnen oder anderen Menschen nicht chemisch verändert wurde. ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5653