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Laut Anhang V Nr. 4a sind u.a. solche Stoffe von der Registrierungspflicht nach REACH ausgenommen, die dadurch entstehen, dass ein pH-Neutralisierungsmittel seine vorgesehene Funktion erfüllt. Damit ist nicht gemeint, dass ein Salz, das durch die Neutralisation einer Lösung ausfällt, automatisch von der Registrierungspflicht ausgenommen ist. Vielmehr geht es dabei um Stoffe, die möglicherweise bei ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5414
Die am 18. Dezember 2006 vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 „(…) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (…)“ ist ab 1. Juni 2007 gültig. Nach Art. 2 Abs. 5 a) gelten die Titel II für die Registrierung, V für nachgeschaltete Anwender, VI für die Bewertung und VII für die Zulassung nicht, „(…) soweit ein Stoff in Human- o ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5355
Bei den hergestellten Metallnitratlösungen handelt es sich um Zwischenprodukte, die thermisch zu Metalloxiden weiterverarbeitet werden. Die Anforderungen aus REACH ergeben sich aus der Tatsache, um welche Art von Zwischenprodukten es sich handelt – nicht isoliert, standortintern oder transportiert isoliert. Wird das Metallnitrat nicht isoliert, sondern in der Anlage direkt zum Oxid weiterverarbeit ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5349
Auch importierte Stoffe als solche oder in Zubereitungen können als transportierte isolierte Zwischenprodukte betrachtet werden; im einschlägigen Artikel 18 der REACH-Verordnung heißt es ausdrücklich Hersteller oder Importeur. Sind die weiteren, in jenem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt, so können die dort aufgeführten Erleichterungen bei der Registrierung in Anspruch genommen werden. Das ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5540
Nach Anhang VI der REACH-Verordnung müssen unter Ziffer 3 "Angaben zur Herstellung und Verwendung des Stoffes" gemacht werden. Dabei ist nur von einer Kurzbeschreibung die Rede, nicht von ausführlicher Beschreibung. Ausdrücklich wird dort gesagt, dass keine geschäftlich sensiblen Angaben gemacht werden. Es liegt also im Ermessen des Registrierers, wie detailliert er seinen Herstellungsprozess dars ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5542
Flüssiggas nach DIN 51622 sind die Kohlenwasserstoffe Propan, Propen, Butan, Buten und deren Gemische, die in Ölraffinerien als Nebenprodukte beim Destillieren und Kracken von Erdöl sowie in der Erdgas-Aufbereitung bei der Benzinabscheidung anfallen. Nach Anhang V Ziffer 10 der REACH-Verordnung ist der Stoff Flüssiggas, soweit er nicht chemisch verändert wurde, von der Registrierungspflicht ausgen ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5531
Als Druckerei sind Sie Endverbraucher der Stoffe und Zubereitungen. Endverbraucher werden unter REACH anders behandelt als Hersteller einer chemischen Verbindung. Nach Anhang V Ziffer 3 bestehen für Sie keine Registrierungspflichten. Allerdings müssen sie überprüfen, ob die sichere Verwendung der Materialien auf Basis des erweiterten Sicherheitsdatenblatts des Lieferanten gewährleistet wird. ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5596
Exposition bedeutet das Vorhandensein von Stoffeinflüssen auf Mensch und Umwelt. In Bezug auf die Definition des Begriffes Exposition unter REACH hilft Ihnen vielleicht die Definition des Begriffes Expositionsszenario in Artikel 3 Nr. 37 weiter. Demnach ist ein Expositionsszenario die Zusammenstellung von Bedingungen einschließlich der Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen, mit dene ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5625
Glas bzw. eine Glasschmelze ist in der Regel eine Zubereitung. Mittlerweile ist Glas in den Anhang V (Nr.11) aufgenommen worden und damit von den Titeln II (Registrierung von Stoffen), V (Nachgeschaltete Anwender) und VI (Bewertung) ausgenommen. ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5624
Nach Artikel 2 Abs. 1 b) der REACH-VO gilt die Verordnung nicht für Stoffe als solche (...) die der zollamtlichen Überwachung unterliegen (...) und die sich in vorübergehender Verwahrung oder in Freizonen oder in Freilagern zur Wiederausfuhr oder im Transitverkehr befinden. Nach Artikel 3 Abs. 11 ist ein Importeur eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die für die Ei ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5565
Nach Artikel 2 (1b) der REACH-Verordnung gilt die Verordnung nicht für Stoffe, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, (...) oder die sich in Freizonen oder Freilagern zur Wiederausfuhr oder im Transitverkehr befinden. Befindet sich der Stoff somit nur vorübergehend in der EG unter zollamtlicher Überwachung und wird während der Transitphase nicht behandelt oder verarbeitet, so unterliegt er ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5564
Ihre Frage gliedert sich in verschiedene Fragestellungen. Allgemein lässt sich in REACH keine Befreiung von den Registrierungspflichten in Bezug auf Munition ableiten. Ihr Dozent zielte wahrscheinlich auf Artikel 2, Nr. 3 ab: Die Mitgliedstaaten dürfen in besonderen Fällen für bestimmte Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen Ausnahmen von dieser Verordnung zulassen, wenn das im I ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5628
Das vergällte Ethanol ist eine Zubereitung, d.h. es müssen sowohl die Hauptkomponente als auch das Vergällungsmittel (in diesem Fall MEK) registriert und bewertet werden, wenn deren Menge 1 Tonne pro Jahr überschreitet. Für Ethanol, das als Brennspiritus verwendet werden soll, kommen außer MEK auch andere Vergällungsmittel wie z.B. Aceton, Methanol, Pyridin-Basen u.a. in Betracht. Das kann durchau ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5715
Mineralien haben die wiederkehrende chemische Struktur eines Kristalls. Bei der physikalisch mineralogischen Umwandlung werden die Stoffe nicht chemisch verändert, sondern es ändert sich aufgrund physikalischer Einwirkungen (Druck, Temperatur) die kristalline Struktur. Dies kann z.B. bei Brennprozessen oder beim Autoklavieren geschehen. ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5711
Sicherheitsdatenblatt: Das Sicherheitsdatenblatt enthält Hinweise für den sicheren Umgang mit gefährlichen Substanzen. Rechtlich verankert ist es in der Gefahrstoffverordnung(§ 6) und in Artikel 31 der REACH-Verordnung. In Europa und vielen anderen Ländern müssen solche Datenblätter vom Inverkehrbringer, Einführer und Hersteller von Gefahrstoffen und von Zubereitungen, die diese Gefahrstoffe über ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5922
Städte und Gemeinden sind genauso Adressat der Vorschriften von REACH wie privatwirtschaftliche Unternehmen auch. Denn jeder Hoheitsträger ist selbst an das Ordnungsrecht gebunden (Art. 20 III GG) und muss seine eigenen Maßnahmen bei der Wahrnehmung gefahrenabwehrrechtlicher Aufgaben am Ordnungsrecht messen lassen. Allerdings hat der jeweilige Hoheitsträger für seinen Funktionsbereich die eigenver ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5920
Unter REACH sind nur Stoffe registrierungspflichtig. Bei Schwefelsäure in verschiedenen Verdünnungen handelt es sich um ein Gemisch aus Säure und Wasser. Wasser fällt nicht unter die Registrierungspflicht, somit ist nur die Schwefelsäure registrierungspflichtig. Diese Säure wird vom (Erst-)Hersteller oder Importeur registriert und dann zu verschiedenen Verarbeitern bzw. Anwendern weiterverkauft. S ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5923
Ein nachgeschalteter Anwender ist eine Person, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff verwendet (Art. 3 Abs. 13 REACH). Jede Verwendung, außer Lagerung führt zu dem Tatbestand, dass ein Händler zum nachgeschalteten Anwender wird (s. Art. 3 Nr. 14). ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5921
Mit dem Inkrafttreten des Titels II der REACH-Verordnung am 1. Juni 2008 verlieren die einschlägigen Bestimmungen des ChemG ihre gesetzliche Grundlage. Es ist richtig, dass ab diesem Datum nur noch die Ausnahmen für nach Art. 9 gemeldete Stoffe in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung (PPORD) gelten. Um also ein bereits laufendes derartiges Projekt nahtlos fortsetzen zu ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 6007
Chemische Stoffe, die in Kontakt zu Lebensmitteln kommen – also nicht in den Lebensmitteln enthalten sind- und auch nicht zu den Lebensmittelzusatzstoffen oder Aromastoffen gehören, fallen nicht unter die Ausnahmen unter REACH. Die Verwendung dieser Stoffe muss dann in der Rolle als nachgeschalteter Anwender (Formulierer) beschrieben werden und an die Hersteller der Rohstoffe kommuniziert werden ( ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 6011