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Im Artikel 2 Nr. 5a der REACH-Verordnung steht: Die Titel II (Registrierung von Stoffen), V (nachgeschalteten Anwender), VI (Bewertung) und VII (Zulassung) der REACH-VO gelten nicht, soweit ein Stoff wie folgt verwendet wird: a.) in Human- oder Tierarzneimitteln... b.) in Lebens- oder Futtermitteln... Die Ausnahmen gelten demnach nur für den Stoff selbst, der im Arzneimittel selbst eingesetzt wird ...
Stand: 24.01.2007
Dialog: 5045
Für die Vorregistrierung ist die Vorlage von Spektraldaten nicht erforderlich. Es reichen die Angaben von Identitätscodes wie CAS oder EINECS-Nummer. Die Vorlage von Spektraldaten ist bei der Registrierung zur Bestimmung der Identität erforderlich. Die Spektraldaten müssen für den Stoff vorgelegt werden. Die Vorlage von Spektral- oder HPLC Daten für Verunreinigungen ist nicht unbedingt erforderlic ...
Stand: 24.01.2007
Dialog: 5043
Nachgeschaltete Anwender haben unabhängig von der produzierten Menge eine Informationspflicht gegenüber den nachgeschalteten Akteuren der Lieferkette. Dies ist im wesentlichen das Liefern eines Sicherheitsdatenblattes (geregelt in Artikel 31 der REACH-Verordnung), oder, wenn das nicht erforderlich ist, das Liefern von Informationen entsprechend des Artikels 32. Weitere Informationen zu nachgeschal ...
Stand: 23.01.2007
Dialog: 5041
Als Zubereitung ist nicht der Kleber selbst, sondern die Inhaltsstoffe sind unter REACH zu registrieren. Dies betrifft registrierungspflichtige Stoffe, die in einer Menge ab 1 Tonne pro Jahr pro Hersteller (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) oder Importeur in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden. Ihr Unternehmen ist von der Registrierung nur ...
Stand: 18.01.2007
Dialog: 5026
Schwefel als Naturstoff (d. h. nicht mit chemischen Mitteln gewonnen, sondern z. B. bergmännisch abgebaut) ist gemäß Anhang V Abs. 8 nicht registrierungspflichtig. Schwefel, der auf chemischen Wege gewonnen wird, z. B. über Rauchgasentschwefelung, ist registrierungspflichtig. ...
Stand: 18.01.2007
Dialog: 5014
Nach Artikel 2 Absatz 3 der REACH-Verordnung dürfen die Mitgliedstaaten in besonderen Fällen für bestimmte Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen Ausnahmen von REACH zulassen, wenn das im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist. Ein Importeur muss einen Stoff registrieren, wenn er den Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindest ...
Stand: 17.01.2007
Dialog: 5011
Jeder Hersteller eines Stoffes muss den hergestellten Stoff [>1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006)] registrieren. Dies gilt unabhängig davon, ob er den Stoff in eigener wirtschaftlicher Verantwortung oder als Lohnhersteller herstellt. Die Registrierungspflicht knüpft an die bloße Tatsache an, dass ein Stoff hergestellt oder importiert wird. Im Falle d ...
Stand: 17.01.2007
Dialog: 5013
Wird das in der Zubereitung enthaltene Salz von dem Unternehmen hergestellt oder importiert, so ist eine Registrierung erforderlich. Es ist jedoch zu beachten, dass Salze, z. B. in Zubereitungen, die als solche nicht hergestellt bzw. eingeführt werden und durch chemische Reaktion entstanden sind, in bestimmten Fällen gemäß Anhang V Nr. 4 nicht der Registrierungspflicht unterliegen. So ist ein Salz ...
Stand: 17.01.2007
Dialog: 5012
Für einen neuen Stoff, der mit einer Menge kleiner 1 t/a nach dem geltenden Recht mit einer eingeschränkten Anmeldung angemeldet wurde (ChemG § 7 a), wird die Agentur gemäß Artikel 24 eine Registriernummer zuweisen. Bei der Überschreitung einer Mengenschwelle [z. B. 1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006)] sind alle erforderlichen Registrierinformationen ...
Stand: 11.01.2007
Dialog: 4965
Zunächst war es bisher bei den SDB nicht zwingend gefordert bzw. rechtlich einforderbar, dass diese die Detailangaben zur Zusammensetzung enthalten mussten. Die unkorrekten Angaben im Hinblick auf die erforderlichen CAS- bzw. EINECS-Nummern bei entsprechender Relevanz sind ein gewachsenes Problem. Dieses führte stets zu unsachgemäßen Informationen gerade in der Lieferkette. REACH wird zukünftig di ...
Stand: 11.01.2007
Dialog: 4964
Nein, aber wenn der Registrierer einen Stoff in Mengen ab 10 Tonnen pro Jahr (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) herstellt oder importiert, muss er einen Stoffsicherheitsbericht erstellen. Dieser muss die von dem Hersteller oder Importeur für den Stoff beabsichtigten Verwendungen umfassen sowie identifizierte Verwendungen, die nachgeschaltete Anwender ihre ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4987
In Verordnung 793/93/EWG heißt es in einem der Beweggründe: "Über bestimmte Stoffe, von denen aufgrund ihrer Eigenschaften Risiken ausgehen, die allgemein nur als minimal eingestuft werden, brauchen keine Angaben verlangt zu werden". Dies ist das Kriterium, das der Liste zugrunde liegt. Die Kommission hatte 1995 in Erwägung gezogen, Anhang II der Verordnung 793/93/EWG zu ändern, aber nach einer Pr ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4984
REACH sieht eine weitgefasste Definition von Stoff vor, z. B. mit einem breiten Spektrum von Bestandteilen, das in dieser Situation hilfreich sein könnte. REACH schreibt eine Registrierung für jeden Stoff unter Anwendung der in Artikel 3 genannten Definition vor. Wenn ein Stoff von mehr als einem Hersteller oder Importeur hergestellt bzw. importiert wird, ist die Registrierung gemeinsam einzureich ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4992
Enzyme werden u. a. über die von der IUBMB - Enzyme Commission vergebenen vierstelligen E.C.-Nr. charakterisiert. Die E.C.-Nr. wird abhängig von der katalysierten Reaktion sowie auf der Basis von Gemeinsamkeiten von Hemmbarkeit, Mechanismus und Struktur zugeteilt. Das bedeutet, dass ein Enzym, das z.B. in EINECS gelistet und über eine E.C.-Nr. näher beschrieben ist, über diesen Eintrag abgedeckt i ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4961
Nach einer Schätzung der Kommission werden etwa 30.000 Stoffe (ohne Zwischenprodukte) registriert; diese Schätzung wird von Organisationen der Industrie gestützt. Viele dieser Stoffe werden von mehr als einem Unternehmen hergestellt und/oder importiert, so dass möglicherweise eine sehr viel größere Anzahl von Registrierungen eingehen wird. Bei ihrer Planung ist die Kommission davon ausgegangen, da ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4967
Nach REACH sind nur Stoffe zu registrieren, jedoch keine Zubereitungen und auch keine Erzeugnisse. Für die in Zubereitungen und Erzeugnissen enthaltenen Stoffe besteht möglicherweise eine Registrierungspflicht. Wenn jedoch ein Stoffsicherheitsbericht (CSR) ganz oder in Teilen für einen anderen Stoff/mehrere andere Stoffe relevant ist, kann er für diese anderen Stoffe verwendet werden; z.B. wenn ei ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4986
Nach REACH müssen alle in einer Zubereitung in einer Menge ab einer Tonne vorhandenen Stoffe registriert werden, unabhängig davon, ob sie eingestuft sind oder nicht. Ein technisches Dossier ist anzulegen, sobald die Menge eines Stoffes an sich oder in einer Zubereitung die Mengenschwelle von einer Tonne je Importeur und Jahr überschreitet. Wenn die Menge über der 10-Tonnen-Mengenschwelle liegt, is ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4990
Dem Verordnungsgeber ist bewusst, dass es gegenwärtig in einigen Fällen schwierig sein kann, Gewissheit darüber zu haben, welche Stoffe von einem nicht EU-Hersteller geliefert werden. Dennoch müssen Importeure nach geltendem EU-Recht (z. B. bezüglich der Einstufung und Kennzeichnung von Zubereitungen) darüber informiert sein, welche Stoffe in den Zubereitungen enthalten sind, die importiert werden ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4991
In jedem Fall sollten Sie so früh wie möglich die in Ihrem Betrieb verwendeten Stoffe und Zubereitungen vollständig und geordnet erfassen und für jede Chemikalie klären, welche Akteursfunktion Sie im Sinne der REACH-Verordnung haben (als Akteure im Sinne der REACH-Verordnung unterscheidet man Hersteller/Importeur, Nachgeschaltete Anwender, Händler etc.). Registrieren müssen Sie Stoffe nur, wenn Si ...
Stand: 09.01.2007
Dialog: 4939
Grundsätzlich sollte der nachgeschaltete Anwender im eigenen Interesse so früh wie möglich Kontakt mit seinen jeweiligen Rohstoffherstellern/Importeuren aufnehmen, um schon im Vorfeld abzugleichen, ob sein spezifischer Verwendungszweck durch das Registrierungsverfahren des Herstellers abgedeckt ist. Bei registrierten Stoffen ist die Information mindestens einen Monat vor der nächsten Lieferung an ...
Stand: 09.01.2007
Dialog: 4935