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zur rechtlichen Situation: Eine Zulassung für die Verwendung eines in Anhang XIV gelisteten Stoffes (zulassungspflichtiger Stoff) kann nach Artikel 62 vom Hersteller, Importeur und/oder nachgeschalteten Anwender des betreffenden Stoffes gestellt werden. Anträge können für die eigene/n Verwendung(en) des Antragstellers und/oder für Verwendungen gestellt werden, für die er den Stoff in Verkehr zu br ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6120
Nach Stoffdefinition der REACH-Verordnung Artikel 3.1 sind die zur Wahrung der Stabilität eines Stoffes eventuell notwendigen Zusatzstoffe, wie Stabilisatoren, Lichtschutzmittel und/oder Antioxidantien (hier für das Polystyrol) von der Registrierungspflicht ausgenommen, weil sie dann zum Stoff gehören, wenn dieser ohne diese Zusätze nicht lagerstabil bzw. transportfähig ist. Wir haben die Frage ab ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6118
Die REACH-Verordnung enthält keine weitere Konkretisierung der Begriffe Hersteller, Inverkehrbringen oder nachgeschalteter Anwender über die Definitionen im Art. 3 hinaus. Die Registrierungsanforderungen nach REACH muss der tatsächliche (physische) Hersteller oder Importeur erfüllen. Er ist dafür verantwortlich, ein vollständiges Registrierungsdossier zu erstellen und einzureichen, einschließlich ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6116
Die verschiedenen Arten von Zwischenprodukten unter REACH sind in Art. 3 Nr. 15 definiert. Die entscheidenden Kriterien für nicht-isolierte Zwischenprodukte sind demnach (Nr. 15 a): -Das Zwischenprodukt verbleibt während des gesamten Produktionsprozesses vollständig innerhalb der (geschlossenen) Syntheseanlage; der Produktionsprozess selbst kann kontinuierlich oder diskontinuierlich ablaufen. -Das ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6121
Die REACH-Verordnung sieht ausdrücklich die gemeinsame Einreichung von Daten durch einen federführenden Registranten vor. Die entsprechende Regelung finden Sie in Artikel 11. Die einzelnen Fabriken müssen jedoch als Importeure und rechtlich eigenständige Einheiten nach Absatz 1 Satz 3 einige Informationen selbst einreichen. Weitere Informationen und Abgrenzungen zum Thema eigenständige Einheiten f ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6110
Wenn Sie Mikroorganismen anzüchten, greift die Ausnahme nach Anhang V Abs. 1 nicht, da es dort um die nicht beabsichtigte Erzeugung eines Stoffes aus einem anderen durch Umwelteinflüsse (z.B. mikrobiologische Umsetzung) geht. REACH gilt für chemische Stoffe, die in Artikel 3 Abs. 1 als „chemisches Element und seine Verbindungen…“ definiert sind. Ein mikrobiologischer Ansatz ist somit nicht als Sto ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6113
Unter REACH sind für die von Ihnen beschriebenen Stoffe keine Ausnahmen vorgesehen, d.h. bei Überschreiten der relevanten Mengengrenze (pro Stoff 1 Tonne pro Jahr) sind diese Stoffe vom Hersteller/Importeur zu registrieren. ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6119
Intermetallische Phasen mit definierter Zusammensetzung gelten als Stoffe. Sie können daher vorregistriert werden. ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6115
Im Hinblick auf die REACH-Verordnung müssen Sie sich keine Angaben über die verwendeten Druckfarben machen lassen. Sollten in den Verpackungen besonders Besorgnis erregende Stoffe, die in der Kandidatenliste veröffentlicht sind, > 0,1 Massen-Prozent enthalten sein, so ist ihr Lieferant nach Artikel 33 verpflichtet, sie zu informieren. Bei der Frage, wer sicherstellen muss, dass keine Substanzen in ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 8701
Gemäß REACH Artikel 6 besteht eine allgemeine Registrierungspflicht für einen Stoff als solchen oder in Gemischen für Hersteller und Importeure, jedoch nur, wenn dieser Stoff in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert wird. Insoweit besteht für einen Stoff, der lediglich im kg-Bereich, d.h. in Jahresmengen unterhalb von einer Tonne eingeführt wird, keine Registrieru ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 8215
Jeder Hersteller oder Importeur von Stoffen als solche oder von Stoffen in Zubereitungen ist nach REACH Artikel 6 Absatz 1 verpflichtet, diese Stoffe zu registrieren, wenn mindestens je eine Tonne/Jahr pro Hersteller oder Importeur erreicht wird. Keiner Registrierungspflicht dagegen unterliegen Hersteller oder Importeure von Erzeugnissen. Nach Artikel 3 Absatz 3 sind Erzeugnisse dadurch charakteri ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7394
Die Registrierungsfristen gelten pro Anmelder (juristischer Einheit). Vermutlich haben Sie in der Liste der vorregistrierten Stoffe geschaut. Dort wird nicht nach juristischer Einheit unterschieden, sondern nur gezeigt, ob jemand diesen spezifischen Stoff angemeldet hat. Sicherlich wird es bei den meisten Chemikalien, die in großen Mengen hergestellt werden, so sein, dass es Firmen gibt, die die f ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7396
Es ist richtig, dass Stoffe, die ausschließlich als Lebensmittelzusatzstoffe im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/107/EWG verwendet werden, einer Registrierung nach der REACH-Verordnung nicht bedürfen (Artikel 2 Absatz 5 der REACH-Verordnung). Lebensmittelzusatzstoffe werden über ihre E-Nummern beschrieben. Es ist ferner richtig, dass Polymere selbst nicht registriert werden müssen. Vielmehr sin ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 9029
Hinweise zu den Abkürzungen: (Kap.= Kapitel; Art.= Artikel; Abs.= Absatz; Nr.= Nummer; wenn nicht anders angegeben, beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006)). Soweit in REACH nicht anderweitig bestimmt, reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder ein ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 8463
Die zur Zeit noch nicht von zahlreichen Falscheinträgen bereinigte Liste der vorregistrierten Stoffe liegt seit Anfang Dezember 2008 auf der Webseite der EChA zum Download bereit. Darin finden Sie auch die von Ihnen vorregistrierten Stoffe wieder. Im Augenblick ist es die Aufgabe der potentiellen Registranten, die einen der rund 150.000 in der genannten noch vorläufigen Liste enthaltenen Stoffe vo ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7135
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Schilderung. Bei meinen Ausführungen gehe ich davon aus, dass ausschließlich der Kleber und das Lot für eine beabsichtigte Freisetzung im Sinne des Art. 7 Abs. 1 in Frage kommen. 1. Vorüberlegu ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 8091
Die Frage, welche Informationen konkret in das Formblatt einzutragen sind, ist ohne weitere Informationen nicht abschließend zu beantworten. Sicher aber ist, dass die Beantwortung der Fragen nichts mit REACH zu tun hat. Für einen amerikanischen Kunden, d.h. jemanden, der Waren aus Europa in die USA importiert, ist REACH gänzlich uninteressant, da REACH nur in Europa, nicht aber in den USA gilt. Be ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7673
Artikel/Erzeugnisse sind Gegenstände, die bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhalten, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung ihre Funktion bestimmen (vgl. Art. 3 Nr. 3 ReachV). Nach Art. 7 Abs. 1 sind Stoffe in Erzeugnissen nur dann zu registrieren, wenn a) der Stoff in diesen Erzeugnissen in einer Menge von insgesamt mehr als 1 Tonne pro Jahr und P ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7164
Nicht isolierte Zwischenprodukte (engl. non-isolated intermediate) sind nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c von allen Verpflichtungen nach REACH ausgenommen, daher auch von der Registrierung. Gemäß Art. 3 Abs. 15 ist ein Zwischenprodukt definiert als „(…) Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7908
Es gibt keine verbindlichen Vorgaben seitens der EChA für den Lead Registranten dahingehend, ob, wie, bis wann und warum er von seiner Funktion zurücktreten kann. Die Arbeit in den SIEFs ist von den SIEF-Teilnehmern in eigener Verantwortung zu organisieren. Dazu gehört auch die Auswahl des Lead Registranten, der für alle oder einen Teil der SIEF-Teilnehmer einen Teil der für die Registrierung des ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7974