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Laut REACH-Verordnung, Anhang V Ziffer 7 sind Mineralien von der Registrierungspflicht ausgenommen (unabhängig von der Zusammensetzung), soweit sie chemisch nicht verändert wurden. Es spielt für die Registrierungspflicht unter REACH also keine Rolle, welche (chemische) Zusammensetzung der Feldspat hat, solange er von Ihnen oder anderen Menschen nicht chemisch verändert wurde. ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5653
Bei einem isolierten Zwischenprodukt (Definition siehe Artikel 3 Nr. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)), das aus dem EU-Ausland importiert wird, handelt es sich um ein transportiertes isoliertes Zwischenprodukt nach Art. 18 der REACH-VO. Auch transportierte isolierte Zwischenprodukte müssen ab einer Menge von 1 t/a registriert werden. Allerdings sind die Registrierungsunterla ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5714
Wenn mehrere Firmen den gleichen Stoff herstellen oder importieren, so müssen die Firmen bestimmte Daten (insb. intrinsische Daten) des Stoffes über einen federführenden Registranten, gemäß Art. 11, registrieren. Die Bildung eines Konsortiums für diese gemeinsame Einreichung von Daten liegt in der privatrechtlichen Entscheidung der Unternehmen. Die beteiligten Unternehmen müssen entscheiden, ob si ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5716
Wenn Sie einen Stoff aus einem Nicht-EU Land in einer Menge von mindestens einer Jahrestonne importieren, so müssen Sie diesen als Importeur registrieren. Handelt es sich um eine Zubereitung, muss für jeden einzelnen Stoff eine Registrierung vorgenommen werden, für den die genannte Mengenschwelle überschritten ist. Sie müssen jedoch klären, ob Sie für den Import des Stoffes verantwortlich sind. In ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5712
Regranulate sind Zubereitungen im Sinne von REACH. Es handelt sich nicht um Abfall, da diese dem Stoffkreislauf nicht entzogen werden und weiterhin Verwendung finden sollen. Der Polymeranteil des PVC-Regranulates wäre, sofern der Monomeranteil unter 2 Massenprozent liegt, von der Registrierungspflicht ausgenommen. Dann sind lediglich die Informationspflichten gegenüber den nachgeschalteten Akteure ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5713
Das vergällte Ethanol ist eine Zubereitung, d.h. es müssen sowohl die Hauptkomponente als auch das Vergällungsmittel (in diesem Fall MEK) registriert und bewertet werden, wenn deren Menge 1 Tonne pro Jahr überschreitet. Für Ethanol, das als Brennspiritus verwendet werden soll, kommen außer MEK auch andere Vergällungsmittel wie z.B. Aceton, Methanol, Pyridin-Basen u.a. in Betracht. Das kann durchau ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5715
In der REACH-Verordnung ist im Artikel 3 Abs. 3 ein Erzeugnis als ein Gegenstand definiert, dessen Funktion sich mehr durch seine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt bestimmt als durch seine chemische Zusammensetzung. Bekleidung ist somit nach der REACH-Verordnung ein Erzeugnis. 1. Wenn Sie Kleidung von außerhalb der EU einkaufen, gelten Sie als Importeur und sind gemäß REACH einem Herstelle ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5684
Leider teilen Sie uns nicht mit, weshalb diese flüchtigen Bestandteile in der organischen Verbindung enthalten sind. Als Stoff nach Artikel 3 Absatz 1 kann Ihre Verbindung zum Beispiel nur dann gelten, wenn die flüchtigen Bestandteile keine Lösemittel sind, die abgetrennt werden können. Würden diese flüchtigen Bestandteile bei der weiteren Verwendung freigesetzt, sollte bekannt sein, ob sie gefähr ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5696
Die Einstufung von Stoffen nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG bleibt bestehen.Die Registrierung von Stoffen ist allerdings unabhängig von der Einstufung zu sehen. Bei der Registrierung müssen die für die Mengenschwellen erforderlichen Tests vorgelegt werden, unabhängig davon, ob der Stoff im Anhang I gelistet ist oder nicht. Dabei kann allerdings auf Tests, die im Rahmen der Einstufung durchg ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5707
Mineralien haben die wiederkehrende chemische Struktur eines Kristalls. Bei der physikalisch mineralogischen Umwandlung werden die Stoffe nicht chemisch verändert, sondern es ändert sich aufgrund physikalischer Einwirkungen (Druck, Temperatur) die kristalline Struktur. Dies kann z.B. bei Brennprozessen oder beim Autoklavieren geschehen. ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5711
Im Grunde ist Ihr Vorgehen denkbar. Die Vorregistrierung können gemäß Art. 28 Abs. 1 die potenziellen Registranten von Phase-In-Stoffen vornehmen. Sie müssten die Absicht haben, später den fraglichen Stoff somit in Mengen von 1 t/a oder mehr herzustellen, und werden damit ein potentieller Registrant. .Wenn Sie allerdings aufgrund der Zukunftsprognosen zur Vermarktungssituation Ihres Stoffes zu dem ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5627
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Stand: 21.09.2009
Dialog: 8908
Sicherheitsdatenblatt: Das Sicherheitsdatenblatt enthält Hinweise für den sicheren Umgang mit gefährlichen Substanzen. Rechtlich verankert ist es in der Gefahrstoffverordnung(§ 6) und in Artikel 31 der REACH-Verordnung. In Europa und vielen anderen Ländern müssen solche Datenblätter vom Inverkehrbringer, Einführer und Hersteller von Gefahrstoffen und von Zubereitungen, die diese Gefahrstoffe über ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5922
Das geschilderte Bespiel betrifft unterschiedliche juristische Personen, d.h. die Beauftragung geht von verschiedenen Firmen oder zumindest von verschiedenen legal entities aus. In diesem Fall muss die Frage mit einem klaren Nein beantwortet werden. Ein mit der Registrierung einer Substanz Beauftragter registriert immer im Namen seines Auftraggebers (Firma) mit Angabe der von dieser Firma hergeste ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5909
Städte und Gemeinden sind genauso Adressat der Vorschriften von REACH wie privatwirtschaftliche Unternehmen auch. Denn jeder Hoheitsträger ist selbst an das Ordnungsrecht gebunden (Art. 20 III GG) und muss seine eigenen Maßnahmen bei der Wahrnehmung gefahrenabwehrrechtlicher Aufgaben am Ordnungsrecht messen lassen. Allerdings hat der jeweilige Hoheitsträger für seinen Funktionsbereich die eigenver ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5920
Unter REACH sind nur Stoffe registrierungspflichtig. Bei Schwefelsäure in verschiedenen Verdünnungen handelt es sich um ein Gemisch aus Säure und Wasser. Wasser fällt nicht unter die Registrierungspflicht, somit ist nur die Schwefelsäure registrierungspflichtig. Diese Säure wird vom (Erst-)Hersteller oder Importeur registriert und dann zu verschiedenen Verarbeitern bzw. Anwendern weiterverkauft. S ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5923
Ein nachgeschalteter Anwender ist eine Person, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff verwendet (Art. 3 Abs. 13 REACH). Jede Verwendung, außer Lagerung führt zu dem Tatbestand, dass ein Händler zum nachgeschalteten Anwender wird (s. Art. 3 Nr. 14). ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5921
Da Sie die Registrierungen unter REACH für Ihre Tochtergesellschaften zentral koordinieren und eine Ihrer Teilgesellschaften immer > 1.000 Tonnen pro Jahr produziert, ergeben sich nur wenige Probleme. - Sie bilden quasi ein "Unterkonsortium", das mit den Koproduzenten eine gemeinsame Registrierung durchführt. - Wie für Stoffe > 1.000 Tonnen pro Jahr vorgeschrieben, müssen die Dossier-Unterlagen in ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5881
Nach erfolgter Registrierung ist der Registrant gemäß Artikel 22 REACH dafür verantwortlich, seine Registrierung zu aktualisieren, sofern dies erforderlich wird. Dies erfasst gemäß Artikel 22 Abs. 1 d) auch die Mitteilung über neue identifizierte Verwendungen. Neue Verwendungen sind in diesem Falle solche, die zuvor im Rahmen dieser Registrierung nicht genannt worden waren. Gemäß Artikel 22 Abs. 5 ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5882
Eine Konsortienbildung ist immer eine auf freiwilliger Basis getroffene Entscheidung zwischen Herstellern, Importeuren oder anderen Unternehmen. Konsortien sind in der Verordnung nicht vorgesehen, sondern nur die Registrierung bestimmter Daten zu einem gleichen Stoff über ein federführendes Unternehmen. Sie wären nur für die Herstellung von Strontiumhexafernit verantwortlich. Von Strontiumkarbonat ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5904