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Wieso ist Zementklinker von der Registrierung ausgenommen? Gilt diese Ausnahmeregelung auch für andere synthetisch hergestellte Mineralien?

Zementklinker ist im Anhang V unter Nummer 10 gelistet und -soweit nicht chemisch verändert- von der Registrierung ausgenommen. Daraus abzuleiten, dass andere synthetisch hergestellte Mineralien ebenfalls von der Registrierung ausgenommen sind, ist leider nicht möglich. Zementklinker sind ausdrücklich erwähnt, andere Mineralien nicht. Für diese gilt auf jeden Fall die Bedingung, dass sie nicht che ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5503

Fällt die Herstellung von Stahl unter die Registrierungspflicht von REACH?

Registrierungspflichtig unter REACH ist nur das Herstellen von Stoffen, nicht das Herstellen von Zubereitungen. Bei Legierungen, wozu Stahl zu rechnen ist, handelt es sich um Zubereitungen, deren Herstellung keine Registrierungspflicht auslöst. Dementsprechend gab es bereits eine entsprechende EINECS Melderegel: Homogene und heterogene Legierungen sind nicht meldbar. Intermetallische Verbindungen ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5499

Welche Produkte wurden gemäß der Richtlinie 67/548/EWG angemeldet (Artikel 24) und wo kann man eine Liste dieser Produkte finden?

Die gemäß der Richtlinie 67/548/EWG angemeldeten Stoffe sind gelistet in der " European List of New Chemical Substances" kurz: ELINCS. Die ELINCS- Liste kann auf der Internetseite des Europäischen Chemikalienbüros (ECB) abgerufen werden. (Navigation: Register links "New Chemicals" und dann Register oben "ELINCS" anklicken). ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5496

Welche Erleichterungen gibt es für importierte Stoffe, die in geschlossenen Systemen weiterverarbeitet werden?

Grundsätzlich sind die von Ihnen beschriebenen Stoffe registrierungspflichtig, wenn sie von Ihnen (aus dem EU-Ausland!) importiert und in Mengen von > 1 t/a in Verkehr gebracht werden. Dabei wird jede chemische Substanz einzeln betrachtet. Dass Zwischenprodukte im Zuge der Weiterverarbeitung u. U. vollständig chemisch umgesetzt werden und als solche danach nicht mehr existieren, liegt in der Natur ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5485

Was muss ein Hersteller von Polyurethan-Kunststoff-Formteilen beachten, der diese aus Isocyanat und Polyol-Vorprodukten im RIM-Verfahren herstellt?

1. Er muss darauf achten, dass das eingesetzte Isocyanat und das Polyol registriert sind. D.h. er muss von seinem Lieferanten die entsprechenden Registriernummern über das Sicherheitsdatenblatt mitgeteilt bekommen. 2. Er muss prüfen, ob seine Umsetzung zu den "identified uses" des Herstellers des Isocyanats und des Polyols gehören, d.h. ob seine Anwendung bei der Registrierung berücksichtigt wurde ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5495

Können Zubereitungen und Stoffe, die wir von unserem japanischen Mutterkonzern importieren, als isolierte Zwischenprodukte betrachtet werden?

Auch importierte Stoffe als solche oder in Zubereitungen können als transportierte isolierte Zwischenprodukte betrachtet werden; im einschlägigen Artikel 18 der REACH-Verordnung heißt es ausdrücklich Hersteller oder Importeur. Sind die weiteren, in jenem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt, so können die dort aufgeführten Erleichterungen bei der Registrierung in Anspruch genommen werden. Das ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5540

Gibt es Ausführungsbestimmungen, wie `identifizierte Verwendungen` festzulegen sind?

Nach Anhang VI der REACH-Verordnung müssen unter Ziffer 3 "Angaben zur Herstellung und Verwendung des Stoffes" gemacht werden. Dabei ist nur von einer Kurzbeschreibung die Rede, nicht von ausführlicher Beschreibung. Ausdrücklich wird dort gesagt, dass keine geschäftlich sensiblen Angaben gemacht werden. Es liegt also im Ermessen des Registrierers, wie detailliert er seinen Herstellungsprozess dars ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5542

Wie ist die Vorgehensweise, wenn Ausnahmen von der Registrierungspflicht nach Anhang V in Anspruch genommen werden?

Wenn Sie mit Ihrem Stoff die Bedingungen nach Anhang V Ziffer 7 der REACH-Verordnung erfüllen, d.h. also es sich bei dem in Rede stehenden Stoff um einen der folgenden Naturstoffe handelt, der nicht chemisch verändert wurde: -Mineralien, Erze, Erzkonzentrate -Erdgas, roh und verarbeitet -Rohöl und Kohle so sind Sie von der Registrierungspflicht ausgenommen. Eine spezielle Begründung oder ein spezi ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5548

Gilt die Ausnahme von der Registrierungspflicht bei Arzneimitteln auch für die Hilfsstoffe?

Da im Verordnungstext von Stoffen in Arzneimitteln und nicht explizit von Wirkstoffen die Rede ist, sind unserer Auffassung nach die Hilfsstoffe abgedeckt, sofern sie entsprechend der für die Arzneimittelzulassung gültigen Richtlinien für diese Verwendung zugelassen sind. Werden sie auch für andere Anwendungen eingesetzt, müssen sie registriert werden. Ausgangsstoffe, die für die Synthese der Arzn ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5549

Wie präzise muss die Verwendung eines Stoffes bei der Registrierung und im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden?

Ein Vorschlag zur Beschreibung von Verwendungen eines Stoffes wird derzeit im RIP 3.2-2 erarbeitet. Nach dem aktuell diskutierten Konzept stehen für die Beschreibung der Verwendung eines Stoffes vier Kategorien zur Verfügung, für die aus einer entsprechenden Liste (pick-list) Deskriptoren ausgewählt werden. Die Deskriptoren sollen in ihrer Kombination eine Verwendung beschreiben, wobei nicht notwe ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5530

Ist ein Beschichter von Industrietextilien verpflichtet, die Beschichtungsmasse (eigene Rezeptur) registrieren zu lassen?

Unter die Registrierungspflicht der REACH-Verordnung fallen nur Stoffe. Die von Ihnen angesprochene Beschichtungsmasse ist eine Zubereitung und somit nicht registrierungspflichtig. Die Registrierungspflicht gilt für Importeure und Hersteller. Sollten Sie Stoffe aus dem außereuropäischen Ausland beziehen, so sind Sie selber Importeur und müssen die von Ihnen importierten Stoffe registrieren. Als na ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5534

Welche Rolle übernimmt ein Beschichter von Industrietextilien bezüglich REACH?

Als Beschichter von Industrietextilien dürften Sie in der Regel als nachgeschalteter Anwender gelten. Die genaue Definition hierzu finden Sie im Artikel 3 Nr. 13 der REACH-Verordnung. Unsere Datenbank enthält bereits eine Anzahl an Dialogen, die sich mit den Fragen und Problemen der nachgeschalteten Anwender befassen. Kaufen Sie die Stoffe von außerhalb der EU ein, gelten Sie als Importeur (Artike ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5532

Wie ist Flüssiggas im Kontext der REACH-Verordnung (hier Befreiung von der Registrierungspflicht) definiert?

Flüssiggas nach DIN 51622 sind die Kohlenwasserstoffe Propan, Propen, Butan, Buten und deren Gemische, die in Ölraffinerien als Nebenprodukte beim Destillieren und Kracken von Erdöl sowie in der Erdgas-Aufbereitung bei der Benzinabscheidung anfallen. Nach Anhang V Ziffer 10 der REACH-Verordnung ist der Stoff Flüssiggas, soweit er nicht chemisch verändert wurde, von der Registrierungspflicht ausgen ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5531

Bin ich als Importeur von Bekleidung aus China von REACH betroffen?

Unter REACH haben Hersteller und Importeure von Erzeugnissen wie Textilien, die in Artikel 3 Ziffer 3 definiert sind, ebenfalls Pflichten. Diese beziehen sich auf Stoffe, die in den Erzeugnissen enthalten sind bzw. freigesetzt werden. Damit müssen Sie auch als Importeur von Textilien diese Anforderungen berücksichtigen und prüfen, ob sie für Sie zutreffen. Anforderungen an Stoffe in Erzeugnissen s ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5552

Müssen bei einem Produktgemisch die Ausgangsstoffe oder das Endprodukt registriert werden?

Unter der Annahme, dass Sie unter Produkte A, B Stoffe meinen, gilt: Stoffe, die Sie nach Europa importieren sind zu registrieren. Nach REACH sind nur Stoffe zu registrieren, jedoch keine Zubereitungen. Zubereitungen sind Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen. C wäre eine entsprechende Zubereitung. Der Begriff Produkt wird in REACH nicht verwendet. Die genauen Be ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5554

Wie geht man mit Stoffen um, die sowohl als Pulver als auch als Einbindung in Matrixmaterialien verkauft werden?

REACH beschäftigt sich mit Stoffeigenschaften. In diesem Sinne wird das toxische Potential des Stoffes Strontiumhexaferrit ermittelt. Die toxischen Eigenschaften sind im ersten Schritt unabhängig von der Größe der Teilchen. Nur für Eigenschaften wie die Lungengängigkeit und die damit zusammenhängende Klassifizierung in (un)gefährlich beim Einatmen wird die Korngröße ein wichtiger Faktor. Die vorge ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5611

Wie sind wir bezüglich REACH einzuordnen, wenn wir Schaummittelkonzentrate aus EU-Staaten importieren und diese direkt an Kunden weitergeben?

Im Rahmen der REACH Verordnung treten Sie als Händler auf. Ihre Pflichten sind im Wesentlichen die Weitergabe der Informationen Ihres Vorlieferanten an Ihre Kunden und in bestimmten Fällen die Weitergabe von Informationen Ihrer Kunden an den Vorlieferanten (z.B. bei Vorbereitung der Registrierung). Sie müssen also den Informationsfluss innerhalb der Lieferkette aufrechterhalten. Zu beachten ist vo ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5612

Sind durch die REACH-Verordnung der EU besondere Verpflichtungen für Druckereien zu erwarten?

Als Druckerei sind Sie Endverbraucher der Stoffe und Zubereitungen. Endverbraucher werden unter REACH anders behandelt als Hersteller einer chemischen Verbindung. Nach Anhang V Ziffer 3 bestehen für Sie keine Registrierungspflichten. Allerdings müssen sie überprüfen, ob die sichere Verwendung der Materialien auf Basis des erweiterten Sicherheitsdatenblatts des Lieferanten gewährleistet wird. ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5596

Gelten die Ausnahmen des Anhangs IV der REACH-Verordnung auch für Stickstoff?

Stickstoff ist nach Anhang IV der REACH-Verordnung von der Registrierungspflicht ausgenommen. ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5613

Inwieweit wurde die besondere Situation von KMU bei der REACH-Verordnung berücksichtigt?

Generell sollen gemäß Erwägungsgrund (8) der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) die möglichen Auswirkungen dieser Verordnung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die Notwendigkeit, jegliche Diskriminierung dieser Unternehmen zu vermeiden, besondere Berücksichtigung finden. Da die Verantwortung für das Risikomanagement im Zusammenhang mit Stoffen bei den natürlichen oder juristischen Personen ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5584

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