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Die am 18. Dezember 2006 vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 „(…) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (…)“ ist ab 1. Juni 2007 gültig. Nach Art. 2 Abs. 5 a) gelten die Titel II für die Registrierung, V für nachgeschaltete Anwender, VI für die Bewertung und VII für die Zulassung nicht, „(…) soweit ein Stoff in Human- o ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5355
Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob Ihre Waren aus der EU stammen oder von außerhalb der EU kommen. Beziehen Sie die Waren aus der EU, so sind Sie als Hersteller von elektronischen Baugruppen im Sinne von REACH ein klassischer "nachgeschalteter Anwender“. Beziehen Sie die Waren außerhalb der EU, so sind Sie ein "Importeur". Lieferungen aus der EU: Hier sollten Sie davon ausgehen dürfen, da ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5346
Bei den hergestellten Metallnitratlösungen handelt es sich um Zwischenprodukte, die thermisch zu Metalloxiden weiterverarbeitet werden. Die Anforderungen aus REACH ergeben sich aus der Tatsache, um welche Art von Zwischenprodukten es sich handelt – nicht isoliert, standortintern oder transportiert isoliert. Wird das Metallnitrat nicht isoliert, sondern in der Anlage direkt zum Oxid weiterverarbeit ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5349
Die von Ihnen genannten Daten werden tatsächlich offen gelegt, und zwar zunächst allen Firmen in einem SIEF (Substance Information Exchange Forum), die den gleichen Stoff wie Sie prä-registriert haben. Artikel 29 und 30 regeln die Verpflichtung der Registrierer zur Bildung eines SIEF und den Austausch von Versuchsdaten. Nach der Vorregistrierung veröffentlicht die Agentur eine Stoffliste aller vor ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5350
Zu 1.: Sie sind in Bezug auf Silbernitrat, die Lauge und das Reduktionsmittel möglicherweise Anwender. Wenn Sie die Stoffe jedoch nicht innerhalb der EU einkaufen, sind Sie entsprechend der REACH-Verordnung Importeur. In Bezug auf das Silber sind Sie Hersteller. Importieren oder stellen Sie die Stoffe in Mengen über 1 Tonne pro Jahr her, sind sie für diese Stoffe auch registrierungspflichtig. Zu 2 ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5347
Grundsätzlich ist zu beachten, dass nicht das Biozid als Zubereitung, sondern die darin enthaltenen Wirkstoffe zu registrieren wären. Gemäß Artikel 15 der REACH-Verordnung gelten Wirkstoffe, die ausschließlich zur Verwendung in Biozid-Produkten hergestellt oder eingeführt werden als registriert, soweit sie die entsprechenden, in Artikel 15 detailliert beschriebenen Voraussetzungen der Biozid-Richt ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5348
Lediglich für die Verwendung in Medikamenten müssen die Stoffe nicht registriert werden. Für die von Ihnen genannte Verwendung als flammhemmende Füllstoffe müssen die Stoffe jedoch auf jeden Fall registriert werden. Falls Sie der Hersteller oder Importeur der Stoffe sind, müssen Sie sich darum kümmern. Kaufen Sie die Stoffe in der EU ein, sind Sie nachgeschalteter Anwender (Downstream User) und ha ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5354
Wenn es sich um Lacklieferungen handelt, müssen Importeure von außereuropäischen Lacken für alle verwendeten Substanzen die (Vor-) Registrierung nachweisen. Der europäische Hersteller ist in dieser Beziehung auf seine Rohstofflieferanten angewiesen. Deshalb kann keine unmittelbare Benachteiligung europäischer Hersteller postuliert werden. ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5352
Der Import von Rohstoffen ist nach REACH der Herstellung gleichgestellt. Deshalb muss ein Importeur jede Substanz, die im Rohstoff enthalten ist und mit mehr als 1 Tonne/Jahr importiert wird, (vor-)registrieren. ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5353
In der Farben- und Lackindustrie sind in Bezug auf REACH von der Exposition her betrachtet die Lösemittel von größter Bedeutung: Außer bei Pulverlacken sind sie in (fast) allen Lacken enthalten und belasten beim Anwenden und Trocknen die Luft (Mensch und Umwelt). Bei wasserbasierten Lacken sind häufig die Additive auf Grund ihres toxikologischen Profils besonders relevant. Konkrete Aussagen sind j ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5301
Die zukünftige Verfügbarkeit der von Ihnen beschriebenen Lacke ist differenziert zu betrachten. Sie hängt wesentlich von der Art der verwendeten Rohstoffe ab. Handelt es sich um Speziallacke aus Standardrohstoffen, sind unter REACH-Gesichtspunkten keine übermäßigen Probleme zu erwarten. Werden jedoch spezielle Rohstoffe verwendet, hängt die Lieferbarkeit von der Verfügbarkeit dieser Spezialitäten ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5302
Die Umsetzung des "Globally Harmonized Systems of Classification and Labelling" erfolgt durch EU-Verordnung und wird zurzeit noch auf europäischer Ebene diskutiert. Ziel ist es, die Verordnung so zu verabschieden, dass Hersteller unter REACH die neuen Kennzeichnungsvorschriften bei der Registrierung anwenden können. Eine Verabschiedung der Verordnung ist für Mitte 2008 vorgesehen. Hinweis: Hier ge ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5474
Ihre Frage enthält zwei unterschiedliche Einzelkomponenten. 1. Registrierungspflicht von Schrauben: Die REACH-Verordnung befasst sich mit der Registrierungspflicht von Stoffen. Im Fall von Schrauben handelt es sich um so genannte Erzeugnisse (Artikel 3, Nr. 3) , deren Funktion definitionsgemäß nicht durch ihre Stoffwirkung (Metallkomponenten der Legierung), sondern durch die äußere Form (Schraube) ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5368
Zunächst ist zu prüfen, ob es sich bei dem Produkt auch im Sinne von REACH (Artikel 3 Ziffer 15) um ein Zwischenprodukt handelt. Ein Zwischenprodukt ist nach REACH definiert als ein Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden. Sofern das Produkt jedoch verwendet wird, um daraus beispielsweis ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5372
Auch die Großchemie landet zunächst einmal im selben SIEF wie Sie, wenn sie den gleichen Stoff prä-registriert und anschließend registrieren lassen will. Das ist vollkommen unabhängig von der Tonnage und den damit verbundenen Registrierungsfristen. Falls die Wettbewerber dann auch mit zum Konsortium gehören, d.h. keine opt-out Klausel nutzen, müssen selbstverständlich die vorhandenen Daten allen K ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5374
Die Frage ist sehr generell gestellt. Eine umfassende Antwort würde den Rahmen der Beratung, den REACH-Net bieten kann, deutlich überschreiten. Verstehen Sie also bitte diese Antwort nicht als vollständig, sondern als Orientierung. Es gibt zu allen Unterpunkten kleine „wenn und aber“, Ausnahmen etc., die aber zunächst für das Verständnis nicht von Bedeutung sind, sondern eher vom Wesentlichen able ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5340
Hersteller und Importeure, die eine Registrierung durchgeführt haben, sind u. a. verpflichtet die Registrierung unverzüglich bei einschlägigen neuen Informationen zu aktualisieren. Die Einzelheiten der Änderungs-/Aktualisierungsverpflichtungen sind in Artikel 22 dargestellt. Dies bedeutet u. a. dass die Unternehmen die Herstellungs- und Importmengen, die verfügbaren Daten, die Inhalte der Sicherhe ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5344
In Artikel 74 der REACH-Verordnung ist festgelegt, dass die Registrierung gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr wird in einer Verordnung der Kommission festgelegt, die bis zum 1. Juni 2008 zu erlassen ist. Von der Gebührenpflicht befreit sind Registrierungen von Stoffen in einer Menge zwischen 1 und 10 Tonnen, wenn das Registrierungsdossier die gesamten Informationen nach Anhang VII enthält. ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5341
Der Text der REACH-Verordnung in Artikel 2 Absatz 3 sagt eindeutig aus, dass - Ausnahmen von der REACH-Verordnung nur in besonderen Fällen, - von den Mitgliedstaaten zugelassen werden dürfen, - wenn dies im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist. Ein Automatismus für die Ausnahme wehrtechnischer Erzeugnisse von REACH ist damit keinesfalls gemeint, sondern eine Einzelfallentscheidung dur ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5343
Auch importierte Stoffe als solche oder in Zubereitungen können als transportierte isolierte Zwischenprodukte betrachtet werden; im einschlägigen Artikel 18 der REACH-Verordnung heißt es ausdrücklich Hersteller oder Importeur. Sind die weiteren, in jenem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt, so können die dort aufgeführten Erleichterungen bei der Registrierung in Anspruch genommen werden. Das ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5540