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Aus den bei uns eingegangenen Fragen ergeben sich keine besonderen Probleme in Bezug auf die Farben- und Lackindustrie. Da der REACH-Net Beratungsservice erst im November 2006 gestartet ist, können wir in Bezug auf die bei uns eingegangenen Fragen keine Vergleiche zu der Zeit vor Dezember 2006 ziehen. REACH-Net soll bei fachlichen Fragen und Problemen in Bezug auf REACH Antworten und Lösungen biet ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5284
Jede chemische Substanz ist registrierungspflichtig, wenn sie nicht ausdrücklich ausgenommen wird. Pigmentbelegung ist deshalb entweder die Herstellung einer Zubereitung (mechanische Belegung) oder die Herstellung einer Substanz (reaktiver Prozess). Eine Registrierverpflichtung gibt es nicht für Zubereitungen, wohl aber für die Herstellung von Substanzen in einer Menge ab 1 t/Jahr. Das heißt, eine ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5285
Rohstoffe, die aus Nicht-EU Ländern importiert werden und ausschließlich in die Kosmetikproduktion gehen, sind wie andere Stoffe auch registrierungspflichtig. Der Importeur hat die normalen Pflichten wie jeder andere Importeur, d.h. insbesondere, dass er den Stoff registrieren muss. ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5283
Nein, es gibt keine qualifizierten Schätzungen darüber, wie sich die Preise entwickeln werden. Die Preise von Produkten sind zwar von REACH beeinflusst, allerdings spielen natürlich auch die „normalen Marktkräfte“ und die Globalisierung eine Rolle. Sie haben bereits selber verschiedene Faktoren aufgezählt, die für die Preisentwicklung unter REACH relevant sind. Wir können noch hinzufügen, dass sic ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5475
Die Umsetzung des "Globally Harmonized Systems of Classification and Labelling" erfolgt durch EU-Verordnung und wird zurzeit noch auf europäischer Ebene diskutiert. Ziel ist es, die Verordnung so zu verabschieden, dass Hersteller unter REACH die neuen Kennzeichnungsvorschriften bei der Registrierung anwenden können. Eine Verabschiedung der Verordnung ist für Mitte 2008 vorgesehen. Hinweis: Hier ge ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5474
Es ist die Pflicht des Lieferanten, der einen Stoffsicherheitsbericht erstellen muss, dem Downstream User (DU) die einschlägigen Expositionsszenarien (evtl. einschließlich Verwendungs- und Expositionskategorien) mitzuteilen. Solche Expositionsszenarien sollen innerhalb der RIP 3.2.2 und 3.5 entwickelt werden. Nähere Informationen zum RIP-Prozess finden sie auf der Homepage der EU-Kommission . Der ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5413
Laut Anhang V Nr. 4a sind u.a. solche Stoffe von der Registrierungspflicht nach REACH ausgenommen, die dadurch entstehen, dass ein pH-Neutralisierungsmittel seine vorgesehene Funktion erfüllt. Damit ist nicht gemeint, dass ein Salz, das durch die Neutralisation einer Lösung ausfällt, automatisch von der Registrierungspflicht ausgenommen ist. Vielmehr geht es dabei um Stoffe, die möglicherweise bei ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5414
Monomere sind Stoffe und müssen gemäß Artikel 6 unter REACH registriert werden. Für die großvolumigen Monomere wie Styrol, Butadien, Ethylen, Vinylacetat, Butylacrylat wird es mit Sicherheit ein Konsortium von Herstellern und Importeuren geben, die den jeweiligen Stoff gemeinsam registrieren. Nur für "neue Monomere", die noch nicht von anderen Herstellern und/oder Importeuren registriert wurden, g ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5398
Der Begriff Zwischenprodukt bezeichnet unter REACH Stoffe, die für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht und in einen anderen Stoff umgewandelt werden (Artikel 3 Absatz 14). Diese Definition trifft auf die Einzel-Komponenten Ihrer kosmetischen Formulierungen nicht zu. Die von Ihnen benannten Extrakte bleiben als Einzelstoffe im Kosmetikprodukt bestehen. Sofern Sie die ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5394
PVC ist ein Polymer und damit von REACH ausgenommen (Artikel 2 Ziffer 9 REACH-Verordnung). Registriert werden muss jedoch das Monomer Vinylchlorid, wenn Sie im Sinne der REACH-Verordnung Hersteller oder Importeur des Polymers sind oder dieses noch nicht von einem vorgeschalteten Akteur der Lieferkette registriert wurde und die Gesamtmenge des Monomers mindestens 1 Tonne pro Jahr beträgt (Artikel 6 ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5390
Stoffe als solche oder in Zubereitungen sind zu registrieren, wenn sie in der EU hergestellt sind oder in die EU importiert werden. Ein Händler, der Stoffe von EU-Herstellern vertreibt, ist somit nicht registrierungspflichtig. Er hat allerdings die Pflicht zur Weitergabe von Informationen. Diese Pflichten sind im Titel IV der REACH-Verordnung "Informationen in der Lieferkette" ausführlich beschrie ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5391
Das Granulat müsste der Beschreibung nach kein Stoff, sondern eine Zubereitung sein (Art. 3 Nr. 2 REACH-VO). Für Zubereitungen gilt, dass nicht sie selbst, sondern die in ihr enthaltenen Stoffe zu registrieren sind, sofern der Hersteller/Importeur den jeweiligen Stoff in einer Menge von über 1 t/a herstellt/importiert. Im vorliegenden Fall sollten die einzelnen Stoffe eigentlich bereits für die Ve ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5393
Bei dem Bezug von Stoffen von europäischen Lieferanten müssen sie darauf achten, dass Ihre geplanten Verwendungen und möglicherweise die von Ihren Kunden im Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten aufgenommen sind. Sie müssen zudem sicherstellen, dass Sie die empfohlenen Risikominderungsmaßnahmen einhalten und Ihre Kunden über entsprechende Maßnahmen informieren. Diesen Verpflichtungen unterliegen S ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5397
In der Farben- und Lackindustrie sind in Bezug auf REACH von der Exposition her betrachtet die Lösemittel von größter Bedeutung: Außer bei Pulverlacken sind sie in (fast) allen Lacken enthalten und belasten beim Anwenden und Trocknen die Luft (Mensch und Umwelt). Bei wasserbasierten Lacken sind häufig die Additive auf Grund ihres toxikologischen Profils besonders relevant. Konkrete Aussagen sind j ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5301
Die zukünftige Verfügbarkeit der von Ihnen beschriebenen Lacke ist differenziert zu betrachten. Sie hängt wesentlich von der Art der verwendeten Rohstoffe ab. Handelt es sich um Speziallacke aus Standardrohstoffen, sind unter REACH-Gesichtspunkten keine übermäßigen Probleme zu erwarten. Werden jedoch spezielle Rohstoffe verwendet, hängt die Lieferbarkeit von der Verfügbarkeit dieser Spezialitäten ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5302
zu Frage 1: 1) Rohwolle und Rohbaumwolle sind von REACH ausgenommen (Anhang V 8) 2) Gereinigte und verarbeitete Materialien fallen solange unter die Ausnahmeregelung für Naturstoffe, wie sie nicht chemisch modifiziert und nicht chemikalienrechtlich als gefährlich eingestuft werden, was für Wolle und Baumwolle der Fall ist. Somit entstehen durch diesen Import keine Registrierungspflichten. (Anhang ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5439
Ja, der Stoff muss nicht nur von Ihnen registriert, sondern auch vorregistriert werden, um die Registrierungsfristen des Art. 23 in Anspruch nehmen zu können. Jeder Hersteller oder Importeur ist für die Registrierung seiner hergestellten oder importierten Stoffe verantwortlich. Hersteller außerhalb der EU können laut Art.8 der REACH Verordnung einen Alleinvertreter bestimmen, der die Verpflichtung ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5438
Triethylenglycol-mono-n-butylether ist kein Polymer, sondern ein definierter chemischer Stoff und somit registrierungspflichtig. Das Reaktionsprodukt der Veresterung einer Fettsäure ergibt ebenfalls einen registrierungspflichtigen Stoff. Die REACH-Definition (Artikel 3 Ziffer 5) eines Polymers beruht im Grunde darauf, dass eine Vielzahl von Monomereinheiten langkettige Moleküle bilden, die eine Mo ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5436
Ihre Frage enthält zwei unterschiedliche Einzelkomponenten. 1. Registrierungspflicht von Schrauben: Die REACH-Verordnung befasst sich mit der Registrierungspflicht von Stoffen. Im Fall von Schrauben handelt es sich um so genannte Erzeugnisse (Artikel 3, Nr. 3) , deren Funktion definitionsgemäß nicht durch ihre Stoffwirkung (Metallkomponenten der Legierung), sondern durch die äußere Form (Schraube) ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5368
Laut Artikel 24 der REACH-Verordnung gelten nach Richtlinie 67/548/EWG angemeldete Stoffe als registriert. Falls ein solcher Stoff das nächste Tonnageband erreicht, müssen die entsprechend notwendigen Informationen eingereicht werden. Dies ist in Ihrem Beispiel nicht der Fall, da Sie sich weit unterhalb der Schwelle von 1 Tonne pro Jahr befinden. Die Tonnagebänder nach altem Chemikalienrecht haben ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5376