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Bei dem von Ihnen genannten Beispiel handelt es sich nicht um einen einzelnen chemischen Stoff, sondern - wie die Erläuterung auch sagt - um eine komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen ..., also sehr wohl um ein Gemisch aus mehreren Stoffen. Da solche Gemische aber in der Industrie häufig vorkommen und nur mit großem Aufwand näher zu charakterisieren sind, haben sowohl die Europäische Kommis ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5622
Gemäß Artikel 2 Ziffer 5a der REACH-Verordnung ist ein Stoff dann von der Registrierung, Bewertung und Zulassung unter REACH ausgenommen, wenn er in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet wird und unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 oder den der Richtlinien 2001/82/EG bzw. 2001/83/EG fällt. Arzneimittel sind danach alle Stoffe und Stoffzusammensetzungen, die als Mittel zu ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5619
Nach Artikel 2, 2 der REACH VO gilt REACH nicht für Abfall im Sinne der Europäischen Abfall-Richtlinie RL 2006/12/EG (pdf-Datei, 37 kB). Nach Anhang 1 der RL 2006/12/EG sind Destillationsrückstände Abfall und gehören zur Abfallgruppe Q8 Rückstände aus industriellen Verfahren. Damit gilt REACH nicht für Destillationsrückstände. (Der Brennwert ist in der REACH VO bzw. der RL 2006/12/EG nicht erwähnt ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5626
zu Frage 1: Um Phase-in-Stoffe nach der Vorregistrierungspflicht weiter verwenden zu können, müssen Sie diese, wenn sie in Mengen von über 1 Tonne pro Jahr und Hersteller importiert werden, vorregistrieren. Dies ist auch deswegen zu empfehlen, um im Rahmen des SIEFs (Substance Information Exchange Forum) auf Prüfungen anderer Hersteller zurückgreifen und verlängerte Registrierungsfristen in Anspru ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5586
Wenn ein Stoff die Voraussetzungen des Anhangs V der REACH-Verordnung erfüllt, so ist er von der Registrierungspflicht ausgenommen, es müssen dann auch keine Registrierunterlagen eingereicht werden. Die allgemeine Begründung finden Sie in Artikel 3 Absatz 7 Buchstabe b. Danach gilt die Ausnahme dann, wenn eine Registrierung dieser Stoffe für unzweckmäßig oder unnötig gehalten wird. Sollten Sie Aus ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5585
Stickstoff ist nach Anhang IV der REACH-Verordnung von der Registrierungspflicht ausgenommen. ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5613
Methylester sind nicht grundsätzlich von REACH ausgenommen. Bei dem von Ihnen erwähnten Beispiel handelt es sich um Methylester der Kokosfettsäuren, die in Anhang IV der REACH-Verordnung explizit aufgeführt sind. Für Stoffe, die in Anhang IV gelistet sind, besteht entsprechend Artikel 2 (7a) der Verordnung keine Pflicht zur Registrierung. Methyllaurat ist in dieser Liste nicht aufgeführt und muss ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5555
REACH beschäftigt sich mit Stoffeigenschaften. In diesem Sinne wird das toxische Potential des Stoffes Strontiumhexaferrit ermittelt. Die toxischen Eigenschaften sind im ersten Schritt unabhängig von der Größe der Teilchen. Nur für Eigenschaften wie die Lungengängigkeit und die damit zusammenhängende Klassifizierung in (un)gefährlich beim Einatmen wird die Korngröße ein wichtiger Faktor. Die vorge ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5611
Im Grunde ist Ihr Vorgehen denkbar. Die Vorregistrierung können gemäß Art. 28 Abs. 1 die potenziellen Registranten von Phase-In-Stoffen vornehmen. Sie müssten die Absicht haben, später den fraglichen Stoff somit in Mengen von 1 t/a oder mehr herzustellen, und werden damit ein potentieller Registrant. .Wenn Sie allerdings aufgrund der Zukunftsprognosen zur Vermarktungssituation Ihres Stoffes zu dem ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5627
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist es sinnvoll, sich die bisherige Praxis anzuschauen. Essigsäure und Acetanhydrid sind beide im EINECS-Register enthalten (Essigsäure 200-580-7, Acetanhydrid 203-564-8 ; Recherchierbar unter http://ecb.jrc.it/esis/). Je nach Konzentration gibt es für beide Stoffe unterschiedliche R-Sätze. Somit handelt es sich um unterschiedliche Stoffe. Zu Frage 1: Die jeweiligen Me ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5661
Faulgas ist ein natürliches Prozessgas. Nach Anhang V Nr. 10 REACH-Verordnung sind von der Registrierung ausgenommen: „die folgenden Stoffe, soweit sie nicht chemisch verändert wurden: Flüssiggas, Erdgaskondensat, Prozessgase und deren Bestandteile, Koks, Zementklinker und Magnesia; Da das Gas intern verbrannt wird, sind die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, es entstehen aber keine ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5652
Laut REACH-Verordnung, Anhang V Ziffer 7 sind Mineralien von der Registrierungspflicht ausgenommen (unabhängig von der Zusammensetzung), soweit sie chemisch nicht verändert wurden. Es spielt für die Registrierungspflicht unter REACH also keine Rolle, welche (chemische) Zusammensetzung der Feldspat hat, solange er von Ihnen oder anderen Menschen nicht chemisch verändert wurde. ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5653
Beim Sintern wird aus einer pulverförmigen Rohmasse durch Brennen ein Formkörper erzeugt. Dieser Formkörper ist nach der REACH-Verordnung ein Erzeugnis (Definition siehe Artikel 3 Ziffer 3 REACH-Verordnung) und braucht daher nicht registriert zu werden. Anders verhält es sich mit den eingesetzten Rohstoffen, welche registriert werden müssen. Der Artikel 7 der REACH-Verordnung befasst sich mit der ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5816
Nach Artikel 15, Ziffer 2 der REACH-Verordnung gelten Wirkstoffe in Biozid-Produkten in der Tat als bereits registriert. Hintergrund ist, dass gemäß Biozid-Verordnung bereits umfangreiche Prüfdaten vorgelegt werden müssen. Falls Sie den Stoff für eine andere Verwendung einsetzen wollen, so müssen Sie ihn registrieren und zwar: - bei zusätzlichen Mengen > 1 t/a aber < 10 t/a gemäß Anhang VII der RE ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5720
Unter die Ausnahme des Anhangs IV der REACH-Verordnung fallen nur die Stoffe, die explizit in diesem Anhang aufgeführt sind. Da sowohl Myristinsäure (CAS-Nr. 544-63-8 - EINECS-Nr.: 208-875-2) als auch Fettsäuren C12 - C18 (CAS-Nr. 67701-01-3 - EINECS-Nr.: 266-925-9) im EINECS genannt werden, ist Myristinsäure als eigener Stoff zu behandeln und kann nicht unter Fettsäuren C12 - C18 subsumiert werde ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5724
Gemäß Artikel 138 Abs. 4 der REACH-Verordnung überprüft die Kommission bis zum 1. Juni 2008 die Anhänge I, IV und V um gegebenenfalls Änderungen an ihnen vorzunehmen. Entsprechende Änderungsvorschläge sollten daher unmittelbar an die Kommission gerichtet werden. Mittlerweile ist Lactose im Annex IV der REACH-VO gelistet. ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5725
Im Sinne von REACH gelten nur in der EU ansässige Hersteller und Importeure als registrierungspflichtig. Die Schweiz ist davon bisher ausgenommen. Es gibt jedoch in der Schweiz Bestrebungen im Hinblick auf die Angleichung des Chemikalienrechtes an die EU-Gesetzgebung. In diesem Sinne sind Sie Importeur der Druckfarben (Inhaltsstoffe) und für diese registrierungspflichtig. Als Importeur müssen Sie ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5848
In Anhang IV sind Stoffe genannt, für die Ausnahmen von der Registrierungspflicht gelten. Biodiesel ist pauschal dort nicht genannt. Unter der EINECS-Nummer 267-007-0 sind jedoch die Methylester der gesättigten Fettsäuren mit einer Kettenlänge von C14 bis C18 und der ungesättigten Fettsäuren von C16 bis C18 genannt. Im Fall von Raps als Basis für die Herstellung des Biodiesels hätte Sie damit den ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 5950
Die REACH-Verordnung ist eine Stoff-Richtlinie, sie gilt gemäß Artikel 1 für Stoffe als solche, in Zubereitungen und in Erzeugnissen. Die von Ihnen genannten Bakterienstämme fallen nicht unter REACH, denn die REACH-Verordnung gilt nicht für Organismen. ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 5946
Stoffe sind gemäß Artikel 3, Nr. 1 der REACH-Verordnung folgendermaßen definiert: Chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeintr ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 5926