Komnet-Wissensdatenbank

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Was müssen wir als Bezieher von 4 Tonnen Ethanol 642 beachten? Was ist beim Import von anderen Stoffen (

Bei dem Bezug von Stoffen von europäischen Lieferanten müssen sie darauf achten, dass Ihre geplanten Verwendungen und möglicherweise die von Ihren Kunden im Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten aufgenommen sind. Sie müssen zudem sicherstellen, dass Sie die empfohlenen Risikominderungsmaßnahmen einhalten und Ihre Kunden über entsprechende Maßnahmen informieren. Diesen Verpflichtungen unterliegen S ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5397

Wann wird `Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals` (GHS) in Deutschland eingeführt und wann muss es angewendet werden.

Die Umsetzung des "Globally Harmonized Systems of Classification and Labelling" erfolgt durch EU-Verordnung und wird zurzeit noch auf europäischer Ebene diskutiert. Ziel ist es, die Verordnung so zu verabschieden, dass Hersteller unter REACH die neuen Kennzeichnungsvorschriften bei der Registrierung anwenden können. Eine Verabschiedung der Verordnung ist für Mitte 2008 vorgesehen. Hinweis: Hier ge ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5474

Sind Biozide weiterhin von REACH ausgenommen, wenn sie C-, M- oder R-Substanzen enthalten?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass nicht das Biozid als Zubereitung, sondern die darin enthaltenen Wirkstoffe zu registrieren wären. Gemäß Artikel 15 der REACH-Verordnung gelten Wirkstoffe, die ausschließlich zur Verwendung in Biozid-Produkten hergestellt oder eingeführt werden als registriert, soweit sie die entsprechenden, in Artikel 15 detailliert beschriebenen Voraussetzungen der Biozid-Richt ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5348

Müssen Aluminiumoxid, Aluminiumhydroxid und Magnesiumhydroxid in Abhängigkeit von ihrer Verwendung registriert werden?

Lediglich für die Verwendung in Medikamenten müssen die Stoffe nicht registriert werden. Für die von Ihnen genannte Verwendung als flammhemmende Füllstoffe müssen die Stoffe jedoch auf jeden Fall registriert werden. Falls Sie der Hersteller oder Importeur der Stoffe sind, müssen Sie sich darum kümmern. Kaufen Sie die Stoffe in der EU ein, sind Sie nachgeschalteter Anwender (Downstream User) und ha ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5354

Wie gestaltet sich der Umgang mit REACH, wenn ein deutscher Hersteller seine Rohstoffe aus dem außereuropäischen Ausland bezieht?

Der Import von Rohstoffen ist nach REACH der Herstellung gleichgestellt. Deshalb muss ein Importeur jede Substanz, die im Rohstoff enthalten ist und mit mehr als 1 Tonne/Jahr importiert wird, (vor-)registrieren. ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5353

Was ist beim Kauf von Wolle und Baumwolle aus Australien/Südafrika über einen Händler/Makler zu beachten (Menge ca. 1.000 t)?

zu Frage 1: 1) Rohwolle und Rohbaumwolle sind von REACH ausgenommen (Anhang V 8) 2) Gereinigte und verarbeitete Materialien fallen solange unter die Ausnahmeregelung für Naturstoffe, wie sie nicht chemisch modifiziert und nicht chemikalienrechtlich als gefährlich eingestuft werden, was für Wolle und Baumwolle der Fall ist. Somit entstehen durch diesen Import keine Registrierungspflichten. (Anhang ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5439

Muss ein importierter Stoff, der bereits von anderen Importeuren (vor-)registriert ist, nochmals (vor-)registriert werden?

Ja, der Stoff muss nicht nur von Ihnen registriert, sondern auch vorregistriert werden, um die Registrierungsfristen des Art. 23 in Anspruch nehmen zu können. Jeder Hersteller oder Importeur ist für die Registrierung seiner hergestellten oder importierten Stoffe verantwortlich. Hersteller außerhalb der EU können laut Art.8 der REACH Verordnung einen Alleinvertreter bestimmen, der die Verpflichtung ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5438

Ist Triethylenglycol-mono-n-butylether ein nicht-registrierungspflichtiges Polymer? Wenn man eine (vor)-registrierte Fettsäure (C18) verestert, handelt es sich dann um ein Polymer?

Triethylenglycol-mono-n-butylether ist kein Polymer, sondern ein definierter chemischer Stoff und somit registrierungspflichtig. Das Reaktionsprodukt der Veresterung einer Fettsäure ergibt ebenfalls einen registrierungspflichtigen Stoff. Die REACH-Definition (Artikel 3 Ziffer 5) eines Polymers beruht im Grunde darauf, dass eine Vielzahl von Monomereinheiten langkettige Moleküle bilden, die eine Mo ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5436

Bin ich als Importeur von Bekleidung aus China von REACH betroffen?

Unter REACH haben Hersteller und Importeure von Erzeugnissen wie Textilien, die in Artikel 3 Ziffer 3 definiert sind, ebenfalls Pflichten. Diese beziehen sich auf Stoffe, die in den Erzeugnissen enthalten sind bzw. freigesetzt werden. Damit müssen Sie auch als Importeur von Textilien diese Anforderungen berücksichtigen und prüfen, ob sie für Sie zutreffen. Anforderungen an Stoffe in Erzeugnissen s ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5552

Wie ist die Vorgehensweise, wenn Ausnahmen von der Registrierungspflicht nach Anhang V in Anspruch genommen werden?

Wenn Sie mit Ihrem Stoff die Bedingungen nach Anhang V Ziffer 7 der REACH-Verordnung erfüllen, d.h. also es sich bei dem in Rede stehenden Stoff um einen der folgenden Naturstoffe handelt, der nicht chemisch verändert wurde: -Mineralien, Erze, Erzkonzentrate -Erdgas, roh und verarbeitet -Rohöl und Kohle so sind Sie von der Registrierungspflicht ausgenommen. Eine spezielle Begründung oder ein spezi ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5548

Gilt die Ausnahme von der Registrierungspflicht bei Arzneimitteln auch für die Hilfsstoffe?

Da im Verordnungstext von Stoffen in Arzneimitteln und nicht explizit von Wirkstoffen die Rede ist, sind unserer Auffassung nach die Hilfsstoffe abgedeckt, sofern sie entsprechend der für die Arzneimittelzulassung gültigen Richtlinien für diese Verwendung zugelassen sind. Werden sie auch für andere Anwendungen eingesetzt, müssen sie registriert werden. Ausgangsstoffe, die für die Synthese der Arzn ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5549

Müssen bei einem Produktgemisch die Ausgangsstoffe oder das Endprodukt registriert werden?

Unter der Annahme, dass Sie unter Produkte A, B Stoffe meinen, gilt: Stoffe, die Sie nach Europa importieren sind zu registrieren. Nach REACH sind nur Stoffe zu registrieren, jedoch keine Zubereitungen. Zubereitungen sind Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen. C wäre eine entsprechende Zubereitung. Der Begriff Produkt wird in REACH nicht verwendet. Die genauen Be ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5554

Wie erhält man eine Registriernummer und eine Zulassung? Wo kann man die DNEL- und PNEC-Werte erfahren?

Ab 01.06.2008 müssen Stoffe mit Herstellungs-/Importmengen über 1Tonne pro Jahr bei der Europäischen Chemikalien Agentur (EChA) registriert werden, sofern sie nicht unter die Übergangsregelungen für Phase-In-Stoffe fallen. Die Agentur weist dem Dossier, wenn es vollständig ist, eine Registriernummer zu und informiert den Registranten unverzüglich darüber. Hierzu ist ein Registrierungsdossier mit b ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5497

Handelt es sich bei einem Klebeband, einer nicht-reflektierenden Beschichtung oder Folie um eine Zubereitung oder ein Erzeugnis?

Bei einer polymeren Folie handelt es sich um ein Erzeugnis, da entscheidend die Form und nicht die Zusammensetzung ist. Hinsichtlich der klebenden Schicht ist zu prüfen, ob wirklich keine Freisetzung erfolgt oder ob nicht doch während des gesamten Produktlebenszyklus eine Freisetzung eines Stoffes oder einer Zubereitung erfolgt und nichts auf dem Untergrund verbleibt, wenn die Folie wieder abgezog ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5500

Dürfen Zubereitungen mit Stoffen, deren Registrierungsfristen abgelaufen sind, noch verkauft oder verarbeitet werden?

Wenn die Registrierungsfrist abgelaufen ist, ohne dass der Stoff registriert wurde, darf der Stoff nicht mehr in Verkehr gebracht werden; weder als solcher noch als Bestandteil einer Zubereitung. Eine Übergangsfrist für den Verbrauch von Altlasten findet sich in der REACH-Verordnung nicht. Dafür sind die Übergangsfristen für die Registrierung der so genannten Phase-in-Stoffe ja lang genug; entspre ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5504

Wieso ist Zementklinker von der Registrierung ausgenommen? Gilt diese Ausnahmeregelung auch für andere synthetisch hergestellte Mineralien?

Zementklinker ist im Anhang V unter Nummer 10 gelistet und -soweit nicht chemisch verändert- von der Registrierung ausgenommen. Daraus abzuleiten, dass andere synthetisch hergestellte Mineralien ebenfalls von der Registrierung ausgenommen sind, ist leider nicht möglich. Zementklinker sind ausdrücklich erwähnt, andere Mineralien nicht. Für diese gilt auf jeden Fall die Bedingung, dass sie nicht che ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5503

Fällt die Herstellung von Stahl unter die Registrierungspflicht von REACH?

Registrierungspflichtig unter REACH ist nur das Herstellen von Stoffen, nicht das Herstellen von Zubereitungen. Bei Legierungen, wozu Stahl zu rechnen ist, handelt es sich um Zubereitungen, deren Herstellung keine Registrierungspflicht auslöst. Dementsprechend gab es bereits eine entsprechende EINECS Melderegel: Homogene und heterogene Legierungen sind nicht meldbar. Intermetallische Verbindungen ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5499

Welche Erleichterungen gibt es für importierte Stoffe, die in geschlossenen Systemen weiterverarbeitet werden?

Grundsätzlich sind die von Ihnen beschriebenen Stoffe registrierungspflichtig, wenn sie von Ihnen (aus dem EU-Ausland!) importiert und in Mengen von > 1 t/a in Verkehr gebracht werden. Dabei wird jede chemische Substanz einzeln betrachtet. Dass Zwischenprodukte im Zuge der Weiterverarbeitung u. U. vollständig chemisch umgesetzt werden und als solche danach nicht mehr existieren, liegt in der Natur ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5485

Was muss ein Hersteller von Polyurethan-Kunststoff-Formteilen beachten, der diese aus Isocyanat und Polyol-Vorprodukten im RIM-Verfahren herstellt?

1. Er muss darauf achten, dass das eingesetzte Isocyanat und das Polyol registriert sind. D.h. er muss von seinem Lieferanten die entsprechenden Registriernummern über das Sicherheitsdatenblatt mitgeteilt bekommen. 2. Er muss prüfen, ob seine Umsetzung zu den "identified uses" des Herstellers des Isocyanats und des Polyols gehören, d.h. ob seine Anwendung bei der Registrierung berücksichtigt wurde ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5495

Welche Produkte wurden gemäß der Richtlinie 67/548/EWG angemeldet (Artikel 24) und wo kann man eine Liste dieser Produkte finden?

Die gemäß der Richtlinie 67/548/EWG angemeldeten Stoffe sind gelistet in der " European List of New Chemical Substances" kurz: ELINCS. Die ELINCS- Liste kann auf der Internetseite des Europäischen Chemikalienbüros (ECB) abgerufen werden. (Navigation: Register links "New Chemicals" und dann Register oben "ELINCS" anklicken). ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5496

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