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Nach der Beschreibung handelt es sich um Erzeugnisse. Dafür gibt es keine Registrierung, es sei denn, es werden aus dem von Ihnen produzierten Erzeugnis bestimmungsgemäß Stoffe freigesetzt, die in Mengen von 1 Tonne oder mehr in dem Erzeugnis enthalten sind (Art. 7 REACH-VO). ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6108
In den Leitlinien für Monomere und Polymere [Guidance for monomers and polymers (pdf-Datei, 410 kB), entstanden aus dem RIP 3.1] werden einige Definitionen detaillierter beschrieben und anhand von Beispielen erläutert. Dabei wird in der Tat nur am Rande (unter Punkt 2.3) auf Ihre Fragestellung eingegangen. Unseres Erachtens sind aber bei der Herstellung eines Polymers aus einem Polymer und einem a ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6035
Es ist richtig, dass Stoffe, die ausschließlich als Lebensmittelzusatzstoffe im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/107/EWG verwendet werden, einer Registrierung nach der REACH-Verordnung nicht bedürfen (Artikel 2 Absatz 5 der REACH-Verordnung). Lebensmittelzusatzstoffe werden über ihre E-Nummern beschrieben. Es ist ferner richtig, dass Polymere selbst nicht registriert werden müssen. Vielmehr sin ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 9029
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Schilderung. Bei meinen Ausführungen gehe ich davon aus, dass ausschließlich der Kleber und das Lot für eine beabsichtigte Freisetzung im Sinne des Art. 7 Abs. 1 in Frage kommen. 1. Vorüberlegu ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 8091
Hinweise zu den Abkürzungen: (Kap.= Kapitel; Art.= Artikel; Abs.= Absatz; Nr.= Nummer; wenn nicht anders angegeben, beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006)). Soweit in REACH nicht anderweitig bestimmt, reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder ein ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 8463
Nicht isolierte Zwischenprodukte (engl. non-isolated intermediate) sind nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c von allen Verpflichtungen nach REACH ausgenommen, daher auch von der Registrierung. Gemäß Art. 3 Abs. 15 ist ein Zwischenprodukt definiert als „(…) Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7908
Jeder Hersteller oder Importeur von Stoffen als solche oder von Stoffen in Zubereitungen ist nach REACH Artikel 6 Absatz 1 verpflichtet, diese Stoffe zu registrieren, wenn mindestens je eine Tonne/Jahr pro Hersteller oder Importeur erreicht wird. Keiner Registrierungspflicht dagegen unterliegen Hersteller oder Importeure von Erzeugnissen. Nach Artikel 3 Absatz 3 sind Erzeugnisse dadurch charakteri ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7394
Artikel/Erzeugnisse sind Gegenstände, die bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhalten, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung ihre Funktion bestimmen (vgl. Art. 3 Nr. 3 ReachV). Nach Art. 7 Abs. 1 sind Stoffe in Erzeugnissen nur dann zu registrieren, wenn a) der Stoff in diesen Erzeugnissen in einer Menge von insgesamt mehr als 1 Tonne pro Jahr und P ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7164
Durch die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene REACH Verordnung 1907/2006 sind die in der EU hergestellten und importierten chemischen Stoffe ab jährlich einer Tonne pro Hersteller oder Importeur der Registrierungspflicht nach Artikel 5 und den damit verbundenen mengenabhängigen Datenanforderungen nach Artikel 12 unterworfen. Ein “Zwischenprodukt” ist nach Art. 3 Abs. 15 REACH ein „(…) Stoff, der fü ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6122
Es ist korrekt, dass die Erleichterungen für transportierte isolierte Zwischenprodukte auch für den Import solcher Produkte gelten, sofern die in Art. 18 Abs. 4 genannten Bedingungen eingehalten werden (s.u.). Die Befreiung von der Registrierungspflicht und andere Erleichterungen für Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln bzw. in Lebens- oder Futtermitteln verwendet werden, gelten streng gen ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6123
Eine Vorregistrierung verpflichtet zwar nicht zur späteren Registrierung, die Nutzung von Phase-in-Eigenschaften bedingt jedoch eine Pflicht zur Vorregistrierung (Artikel 28). Da in der Verordnung keine Übertragungsrechte von Vorregistrierungen vorgesehen ist, bedingt dies dieselbe juristische Person oder Rechtsnachfolger (was dann aber eine juristische Fragestellung wird). Artikel 4 der Verordnun ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6125
Unter REACH sind für die von Ihnen beschriebenen Stoffe keine Ausnahmen vorgesehen, d.h. bei Überschreiten der relevanten Mengengrenze (pro Stoff 1 Tonne pro Jahr) sind diese Stoffe vom Hersteller/Importeur zu registrieren. ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6119
Die REACH-Verordnung sieht ausdrücklich die gemeinsame Einreichung von Daten durch einen federführenden Registranten vor. Die entsprechende Regelung finden Sie in Artikel 11. Die einzelnen Fabriken müssen jedoch als Importeure und rechtlich eigenständige Einheiten nach Absatz 1 Satz 3 einige Informationen selbst einreichen. Weitere Informationen und Abgrenzungen zum Thema eigenständige Einheiten f ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6110
Bei einem Mehrkomponentenstoff genügt es nicht, nur die Hauptkomponenten zu beschreiben. Es sind auch die sonstigen Verunreinigungen und für die Stabilität erforderlichen Zusatzstoffe zu berücksichtigen. Soweit diese keinen Einfluss auf die Eigenschaften des gesamten Mehrkomponentenstoffes haben bzw. haben könnten, ist ggf. eine ausreichende Beschreibung über die einzelnen Hauptkomponenten möglich ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6254
Legierungen, wie z.B. Messing, gelten unter REACH als besondere Zubereitungen. Dies bedeutet, dass nicht das Messing, sondern die darin enthaltenen Metalle Kupfer, Zink und auch das Blei registriert werden müssen, wenn die Produktionsmenge pro Metall eine Tonne pro Jahr übersteigt. ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6257
1) Es handelt sich bei den Fertigbädern um Erzeugnisse nach REACH. Da aus diesen keine Stoffe beabsichtigt freigesetzt werden, sind unter REACH die Artikel 7(2) – Notifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen auf der Kandidatenliste in Erzeugnissen - und Artikel 33 – Information über den Gehalt von besonders besorgniserregenden Stoffen auf der Kandidatenliste in Erzeugnissen relevant 2) ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6143
Wenn Sie nach Artikel 8 der REACH-Verordnung von einem oder mehreren chinesischen Herstellern zum Alleinvertreter bestellt werden, so müssen Sie alle Verpflichtungen für Importeure erfüllen (s. Artikel 8, Absatz 1 und 2). Zu Frage 1: Da Sie gegenüber der Behörde in Helsinki als Registrant auftreten, müssen sich die nach Artikel 10 geforderten und im Anhang VI spezifizierten Angaben (Name., Anschri ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6142
Die bei REACH genannten Mengenschwellen beziehen sich immer auf den hergestellten bzw. importierten Stoff. Die Menge der eingesetzten Frischpflanze, aus der ein Stoff gewonnen wird, ist dabei irrelevant. Beim Import von Frischpflanzen, aus denen der Stoff durch Extraktion gewonnen wird, wäre allenfalls der Gehalt des Stoffes in der Pflanze zur Berechnung der Mengenschwellen nach REACH zugrunde zu ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6145
Polymere sind nicht zu registrieren bzw. vorzuregistrieren. Daher ist auch die Einstufung bzw. Kennzeichnung mit N R50/53 des Polymers für die Registrierpflicht nicht von Relevanz. Durch die ab 1. Juni 2007 in Kraft getretene REACH Verordnung 1907/2006 sind die in der EU hergestellten und importierten chemischen Stoffe ab jährlich einer Tonne pro Hersteller oder Importeur der Registrierungspflicht ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6292
REACH definiert einen Stoff als: „chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung se ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6289