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1. Vorgaben der Richtlinien, Verordnungen und Normen : a) Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) Anhang I, Abschnitt 1.2.2 (Stellteile) „Von jedem Bedienungsplatz aus muss sich das Bedienungspersonal vergewissern können, dass niemand sich in den Gefahrenbereichen aufhält, oder die Steuerung muss so ausgelegt und gebaut sein, dass das Ingangsetzen verhindert wird, solange sich jemand im Gefahrenb ...
Stand: 22.04.2009
Dialog: 6734
Zunächst hat der Hersteller, sofern es sich bei der Lieferung um eine Maschine handelt, eine Konformitätserklärung beizubringen und die verwendungsfertige Maschine mit einem CE-Zeichen zu versehen. Handelt es sich nicht um eine verwendungsfertige Maschine, weil sie z.B. zusammen mit anderen Maschinen eine Gesamtanlage bilden, ist den jeweiligen Maschinen eine Herstellererklärung beizufügen. In die ...
Stand: 16.10.2008
Dialog: 2642
Wenn diese Gitterboxen ausschließlich für den innerbetrieblichen Zweck und nur von handgeführten Mitgängerflurförderzeugen genutzt werden, so reicht der Standsicherheitsnachweis aus. Die Schweißarbeiten dürfen jedoch nur von einem Fachmann mit einem Schweißzertifikat durchgeführt werden. Siehe hierzu u. a. die Informationen vom Ausschuss für Technik (AfT) des DVS. Sollten diese Gitterboxen allerdi ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6529
Bei den von Ihnen gemachten Angaben ist davon auszugehen, dass der Hochdruckprüfstand in den Anwendungsbereich der 9. GPSGV (Maschinenverordnung) und der 14. GPSGV (Druckgeräteverordnung) fällt. Durch die Absicht, Verschraubungen/Adapter selbst herzustellen, um Ventile zu prüfen, wird eine Änderung, ggf. eine wesentliche Änderung (muss im konkreten Einzelfall geprüft werden) an dem Hochdruckprüfst ...
Stand: 05.08.2008
Dialog: 2456
Eine bestimmte farbliche Kennzeichnung wird allgemein für Krane nicht gefordert. Die an Krane anzubringenden Kennzeichnungen sind in der Unfallverhütungsvorschrift BGV D 6 –Krane- aufgeführt. Anzubringen ist ein Fabrikschild mit Angaben zu · Hersteller oder Lieferer, · Baujahr, · Fabriknummer, · Typ, falls Typbezeichnung vorhanden, · Typprüfungskennzeichen für typgeprüfte Krane. Es sind außerdem A ...
Stand: 25.02.2008
Dialog: 2778
Nach der Maschinenrichtlinie Anhang I, Ziff. 1.4.2.2 müssen bewegliche Schutzeinrichtungen einer Maschine, wie z. B. eine Schutztür, u. a. mit einer Kopplung ausgerüstet sein, so dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange ein Erreichen dieser Teile möglich ist. Sie müssen stillgesetzt werden, sobald sich die Schutzeinrichtung nicht mehr in Schließstellung befindet. Bzg ...
Stand: 25.02.2008
Dialog: 956
Grundlage ist die GUV-V A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Rund um das Becken müssen folgende Schutzebenen gegen den elektrischen Schlag aufgebaut werden: Basisschutz ( dem Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile ) Fehlerschutz ( dem Schutz bei indirektem Berühren ) und dem Zusatzschutz bei direktem berühren aktiver Teile. Den Basisschutz kann man erreichen durch das Isolieren aktiv ...
Stand: 23.08.2007
Dialog: 4278
Sofern ein Kran unabhängig vom Fahrzeug eine funktionsfähige Maschine darstellt, ist es keine Teilmaschine. D.h. das Konformitäsbewertunsgverfahren und die CE- Kennzeichnung sind durch den Kranhersteller zu veranlassen. Wenn der Kran von Fahrzeugkomponenten abhängig ist, muss der Kran mit einer Herstellererklärung vom Hersteller in Verkehr gebracht werden. Der Fahrzueugausrüster (ggf. der Betreibe ...
Stand: 04.08.2007
Dialog: 5939
Geräte in Fitnessstudios sind Verbraucherprodukte, die im Regelfall keiner Rechtsverordnung nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) unterliegen. Demnach ist hinsichtlich der Beschaffenheit die Rechtslage im Zeitpunkt des Inverkehrbringens maßgeblich. Das bedeutet, dass, wenn die Geräte vor dem Inkrafttreten des GPSG beschafft wurden, auch jetzt nicht die Beschaffenheitsanforderungen des GPSG gelten ...
Stand: 04.07.2007
Dialog: 5750
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV hat der Arbeitgeber diese Problematik zu betrachten. Geht man davon aus, dass die Maschine 1996 den zu diesem Zeitpunkt anzuwenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, wäre eine Nachrüstung nicht zwingend notwendig. Wenn diese aber durch einfache Nachrüstung möglich wäre, wird eine technische Lösung als die beste Maßnahme angesehen. Bei der Gefähr ...
Stand: 04.07.2007
Dialog: 5769
Nein; weder in der Maschinenrichtlinie Richtlinie 98/37/EG bzw. Richtlinie 2006/42/EG (alte und neue Fassung) als gesetzlich vorgeschiebene Regelung in Europa noch in den Normen (Alte DIN EN 418 und neue ISO-EN 13850), die ein Empfehlungscharakter haben, wird diese Anforderung gestellt. Dies Anforderung kann Bestandteil eines privaten Liefervertrages sein (Lieferbedingung), wird aber nicht in Norm ...
Stand: 04.07.2007
Dialog: 5898
Gemäß Anhang 1, Ziffer 1.2.4 der Maschinenrichtlinie 98/37/EG muss jede Maschine mit einer Notbefehlseinrichtung ausgestattet sein, ausgenommen hiervon sind lediglich Maschinen, bei denen durch die Notbefehlseinrichtung die Gefahr nicht gemindert werden kann, da die Notbefehlseinrichtung entweder die Zeit bis zum normalen Stillsetzen nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere wegen der Gef ...
Stand: 15.05.2007
Dialog: 126
Die Betreiber von Flurförderzeugen (FFZ) müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz prüfen, ob aufgrund der speziellen Einsatzbedingungen in ihrem Betrieb besondere Gefährdungen bestehen und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen. Dabei geht es nicht nur um Risiken durch das Kippen von Fahrzeugen, sondern auch um Risiken durch Absturz und Kollisionen. Hierzu zählen a ...
Stand: 04.05.2007
Dialog: 5491
Prinzipiell müssen alle technischen Arbeitsmittel und verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände den einschlägigen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Sicherheitsanforderungen wie sie z. B. in der Niederspannungsrichtline (1. GPSGV § 2 (1) und(2)) formuliert sind, müssen eingehalten werden. In Ihrem Fall besonders hervorzuheben ist die Anforderung ..."Betriebsmittel sowie ihre Bestandt ...
Stand: 04.05.2007
Dialog: 5517
Grundsätzlich sind technische Schutzeinrichtungen vorzusehen, wenn mehrere Kräne auf einer Kranbahn fahren und Gefährdungen sich ergeben aus den Zusammenstoß oder der unzulässigen Annäherung (statische Überlastung der Kranbahn) zweier Kräne. Anforderungen ergeben sich mitunter aus der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV. 1.- Gemäß BetrSichV Anhang 1 Nr. 2.5: Ist beim Arbeitsmittel mit herabfa ...
Stand: 04.03.2007
Dialog: 5260
Eine konkrete Aussage über die Maschengröße des Splitterschutzes kann nicht gemacht werden, da über die Splittergröße nichts bekannt ist. Auch die erforderliche Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber wird hierüber keinen Aufschluss geben können. Im Zweifelsfall ist der erforderliche Splitterschutz aus einer schlagzähen und durchsichtigen Polycarbonatscheibe herzustellen. Grundsätzlich sind b ...
Stand: 26.01.2007
Dialog: 5076
Für Büromöbel – Besucherstühle gibt es die DIN EN 13761:2002, zu beziehen über den Beuth-Verlag, http://www.beuth.de . Die DIN 68861 befasst sich mit Möbeloberflächen und deren Abriebverhalten. Der Verband Büro-, Sitz- und Objektmöbel e.V. (BSO) bietet im Internet unter www.buero-forum.de bzw. www.buero-forum.de/bueromoebel/content/con1/vorschriften/normen/normen/index_html?query_start=1 eine Ü ...
Stand: 06.01.2007
Dialog: 4450
Für die Beantwortung der Frage ist zunächst zu klären, ob es sich bei der Maschine um eine Maschine nach Anhang IV der Richtlinie 98/37/EG handelt. Anhand der gemachten Angaben könnte die Maschine unter die Ziffer 10 nach Anhang IV fallen. In diesem Fall wäre dann durch den Hersteller eine EG-Baumusterprüfung zu veranlassen, wenn bei der Herstellung Normen für derartige Maschinen, die unterhalb de ...
Stand: 13.12.2006
Dialog: 4877
Informationen über ergonomische Kriterien für Parkrasenmäher liegen hier nicht vor. Wir empfehlen beim Kauf eines Mähers mit Fahrersitz auf das CE-Zeichen bzw. nach Möglichkeit zusätzlich auf das GS-Zeichen zu achten. Dann ist davon auszugehen, dass der Hersteller ergonomische Gesichtspunkte wie z.B. Lärm, Schwingungen, Bedienelemente im bevorzugten Greifraum etc. entsprechend der Maschinenrichtli ...
Stand: 14.09.2006
Dialog: 1578
Zu 1. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes sind folgende wesentliche Vorschriften zu beachten: - Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG im Besonderen die §§ 4 – 6 - Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV die Abschnitte 2 und 3 sowie die Anhänge 3 und 4 auch wegen möglicher Explosionsgefahren durch Magnesium. - Gefahrstoffverordnung - GefStoffV Abschnitt 5 und Anhang V Nr. 8 - Berufsgenossenschaftliche Regel ...
Stand: 29.08.2006
Dialog: 2181