Ergebnisse 81 bis 100 von 367 Treffern
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gilt nur innerhalb der Grenzen der Europäischen Union. Diese Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sicherstellen müssen, dass sie Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen. Zur Schaffung dieser Verantwortungskette ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5137
Hersteller von außerhalb der EU sollten sich zeitnah über die Anforderungen durch REACH informieren. Registrierpflichtig ist stets der Inverkehrbringer in der EU, also der Importeur, der beim Non-EU-Hersteller einkauft (und zwar alle Importeure, deren Importvolumen 1 t/a übersteigt). Auf die Importeure kommen somit neue Pflichten zu. Der Nicht-EU-Hersteller kann jedoch einen only representative (A ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5098
Fall 1: Es werden organische Lösemittel (Abfälle) destilliert und das gewonnene Regenerat an den Kunden (Abfallerzeuger) zurückgegeben: Um die Anreize für die Rückgewinnung und die Verwertung von Abfällen zu erhalten, gelten Abfälle nicht als Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung. Damit entfällt die Registrierungspflicht, wenn der in einem Rückgewinnungsverfahren her ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5160
Nein, ein SIEF verpflichtet nur zum Austausch von Informationen sowie zur Abstimmung der Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes. SIEF-Teilnehmer sind auch zum Datenaustausch und zur Kostenteilung verpflichtet, falls sie für ihre Registrierung bestimmte fehlende Daten benötigen. SIEF verpflichtet nicht zu einem Konsortium. Konsortien sind in REACH weder angesprochen, noch vorgeschrieben. Regist ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5140
Die Einzelheiten, wie ein Zulassungsantrag und ggf. ein Forschungsplan zur Substitution für bestimmte Verwendungen bei einem besonders besorgserregenden Stoff, der in Anhang XIV aufgeführt wird, zu gestalten sind, werden derzeit im RIP (REACH Implementation Projekt) 3.7 Guidelines for Authorisation diskutiert und erarbeitet. Zum Antrag einer Zulassung gehört gemäß Artikel 62 Abs 4 der REACh-Verord ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5138
Eine generelle Ausnahme für Benzophenon als Geruchsfixateur ist in der REACH-Verordnung nicht vorgesehen. Unter die in den Anhängen IV und V aufgeführten Ausnahmen gemäß Artikel 2 Absatz 7 a + b fällt dieser Stoff nicht. Der von Ihnen angesprochenen Artikel 2 Absatz 5 bezieht sich nur auf Human- und Tierarzneimittel sowie auf Lebens- und Futtermittel. Der Einsatz von Benzophenon als Geruchsfixateu ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5155
Die REACH-Verordnung regelt nicht nur den Komplex der Registrierung von Stoffen, sondern greift auch in alle übrigen Bereiche des Chemikalienrechts ein, die wie bisher auch auf Arzneimittel bzw. deren Vorprodukte (Wirkstoffe und Hilfsstoffe) anzuwenden sind. Dies betrifft etwa die Bereiche Einstufung und Kennzeichnung oder das Sicherheitsdatenblatt für Vorprodukte. Hierzu nachstehend einige Beispi ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5214
Ja. Der Alleinvertreter ist wie ein EU-Hersteller zu betrachten und hat für den von ihm vertretenen Non-EU-Hersteller ein vollständiges Dossier einzureichen. Dazu gehört auch eine Beschreibung des Herstellungsprozesses einschließlich der Angaben nach Artikel 10 Buchstabe a, Ziffer 3 in Verbindung mit Anhang VI, dort Ziffer 3. (Angaben zu Herstellung und Verwendung des Stoffes/der Stoffe) und dort ...
Stand: 05.05.2010
Dialog: 10957
Die REACH-Pflichten an eine Registrierung (Artikel 6 VO (EG) Nr. 1907/2006) richten sich an Stoffe an sich oder in Gemischen (ehem. Zubereitungen). Demnach stellt sich hier die Frage, ob durch den Aufbereitungsschritt (Destillation) ein neuer Stoff entsteht. Das ist bei einem rein physikalischen Prozess in der Regel nicht zu unterstellen. Sind die Bestandteile des Gemisches durch einen Vorlieferan ...
Stand: 09.04.2010
Dialog: 10770
Wie Sie bereits geschrieben haben, müssen Sie Ihr eigenes Registrierungsdossier unter Bezugnahme auf das Dossier des Lead Registranten (LR) einreichen. Für die Teilnahme an der gemeinsamen Registrierung erhalten Sie den Namen der gemeinsamen Registrierung sowie einen sogenannten Token vom LR, mit denen Sie Ihre Teilnahme gegenüber der ECHA bestätigen. Dies geschieht in REACH-IT. Welche Angaben Sie ...
Stand: 09.04.2010
Dialog: 10771
Es werden die Mengen auf die jeweilige juristische Einheit (z. B. Tochterfirma) bezogen. Wenn die Tochterfirmen aufgrund ihrer Mengen in den Jahren 2007 bis 2009 vor dem 1.12.2010 registrieren müssten, jedoch die Herstellung/den Import vor dem 1.12.2010 einstellen, ist von diesen Firmen keine Registrierung nötig. Diejenige Firma, die jetzt als einzige Firma (sei es eine Tochterfirma oder die Mutte ...
Stand: 02.04.2010
Dialog: 10721
Nach REACH Art. 6 besteht eine allgemeine Registrierungspflicht für Stoffe als solche und für Stoffe in Gemischen, nach Art. 7 Abs. 1 auch für Stoffe in Erzeugnissen, die funktionsgemäß freigesetzt werden sollen. Von dieser allgemeinen Registrierungsfrist ausgenommen sind jedoch nach Art. 2 Abs. 7 die natürlichen Stoffe, die in Anhang IV aufgeführt sind, sowie die Stoffe, die in Anhang V aufgeführ ...
Stand: 19.03.2010
Dialog: 10608
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Wir können die Angaben des Dialogs 6006 nur grundsätzlich bestätigen. Registrieren können und müssen nach Art. 6 nur Hersteller und Importeure. Entsprechend Ihrer Frage ist hier nur der Importeur zu betrachten. Nach Art. 3 Ziffer 11 ist der I ...
Stand: 01.03.2010
Dialog: 10416
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) zu a) REACH sieht im Vergleich zu „normalen“ Stoffen nur für Zwischenprodukte (Art. 3 Ziffer 15) Erleichterungen bei der Registrierung vor (Art. 17 und 18). Ein Zwischenprodukt ist dabei ein „Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung he ...
Stand: 17.02.2010
Dialog: 9430
Nach Artikel 55 soll das in REACH integrierte Zulassungsverfahren (Administrierung) sicherzustellen, dass der EU Binnenmarkt einerseits funktionsfähig bleibt. Andererseits sollen die von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) ausgehenden Risiken ausreichend beherrscht und diese Stoffe durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich und technisc ...
Stand: 17.02.2010
Dialog: 9501
Sie beziehen sich auf Artikel 33 des REACH-Verordnung 1907/2006. "(1) Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, stellt dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden, Inform ...
Stand: 17.02.2010
Dialog: 9649
In Art. 3 Ziffer 15 der REACh-Verordnung ist ein Zwischenprodukt definiert als „Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden (nachstehend "Synthese" genannt)“. Bereits nach dieser Definition kann es sich nur dann um ein Zwischenprodukt handeln, wenn dieses chemisch weiterverarbeitet und in ei ...
Stand: 26.01.2010
Dialog: 10121
Der Registrant muss bei der EChA nicht nur die Stoffe als solche registrieren, sondern auch die bekannten Verwendungen, vgl. u. a. Artikel 10, Buchstabe a., Ziffer iii, womit diese Verwendungen des Stoffs chemikalienrechtlich abgedeckt sind und die registrierten Stoffe von jedem nachgeschalteten Glied in der Lieferkette ohne weiteres entsprechend eingesetzt werden können. Damit der Registrant sein ...
Stand: 12.01.2010
Dialog: 9722
Zu Ziffer 5b): Im Unterschied zu 5a) zielt 5b) auf das Inverkehrbringen ab. Da sich 5b) aber auf 5a) bezieht, müssen auch hier die „Publikumsprodukte“ gemeint sein, und zwar solche, die mehr als 0,1 Gew.-% enthalten (diese stehen nicht im Einklang mit 5a)). Sinn macht dies z.B. im Zusammenhang mit bereits produzierten, aber noch nicht verkauften Erzeugnissen, für diese kann 5b) interessant sein (a ...
Stand: 12.01.2010
Dialog: 9903
Ein direktes Abschneidekriterium für den intended use gibt es für Stoffe in Zubereitungen bei der Registrierung nicht. Die Abschneidekriterien sind eher gefährdungsorientiert und in Art. 14 der REACH Verordnung geregelt. Für Stoffe in Zubereitungen ist ein Stoffsicherheitsbericht und somit die Aufnahme von Expositionsszenarien in Sicherheitsdatenblätter nicht erforderlich, wenn die Bedingungen des ...
Stand: 18.12.2009
Dialog: 5244