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zu Frage 1: Um Phase-in-Stoffe nach der Vorregistrierungspflicht weiter verwenden zu können, müssen Sie diese, wenn sie in Mengen von über 1 Tonne pro Jahr und Hersteller importiert werden, vorregistrieren. Dies ist auch deswegen zu empfehlen, um im Rahmen des SIEFs (Substance Information Exchange Forum) auf Prüfungen anderer Hersteller zurückgreifen und verlängerte Registrierungsfristen in Anspru ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5586
Generell sollen gemäß Erwägungsgrund (8) der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) die möglichen Auswirkungen dieser Verordnung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die Notwendigkeit, jegliche Diskriminierung dieser Unternehmen zu vermeiden, besondere Berücksichtigung finden. Da die Verantwortung für das Risikomanagement im Zusammenhang mit Stoffen bei den natürlichen oder juristischen Personen ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5584
Bei dem von Ihnen genannten Beispiel handelt es sich nicht um einen einzelnen chemischen Stoff, sondern - wie die Erläuterung auch sagt - um eine komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen ..., also sehr wohl um ein Gemisch aus mehreren Stoffen. Da solche Gemische aber in der Industrie häufig vorkommen und nur mit großem Aufwand näher zu charakterisieren sind, haben sowohl die Europäische Kommis ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5622
Im Rahmen der REACH Verordnung treten Sie als Händler auf. Ihre Pflichten sind im Wesentlichen die Weitergabe der Informationen Ihres Vorlieferanten an Ihre Kunden und in bestimmten Fällen die Weitergabe von Informationen Ihrer Kunden an den Vorlieferanten (z.B. bei Vorbereitung der Registrierung). Sie müssen also den Informationsfluss innerhalb der Lieferkette aufrechterhalten. Zu beachten ist vo ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5612
Gemäß Artikel 2 Ziffer 5a der REACH-Verordnung ist ein Stoff dann von der Registrierung, Bewertung und Zulassung unter REACH ausgenommen, wenn er in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet wird und unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 oder den der Richtlinien 2001/82/EG bzw. 2001/83/EG fällt. Arzneimittel sind danach alle Stoffe und Stoffzusammensetzungen, die als Mittel zu ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5619
Methylester sind nicht grundsätzlich von REACH ausgenommen. Bei dem von Ihnen erwähnten Beispiel handelt es sich um Methylester der Kokosfettsäuren, die in Anhang IV der REACH-Verordnung explizit aufgeführt sind. Für Stoffe, die in Anhang IV gelistet sind, besteht entsprechend Artikel 2 (7a) der Verordnung keine Pflicht zur Registrierung. Methyllaurat ist in dieser Liste nicht aufgeführt und muss ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5555
Spielwaren gelten unter REACH als Erzeugnisse. Die genaue Definition für ein Erzeugnis findet sich im Artikel 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung. Welche Daten bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus dem Nicht-EU-Ausland vorgelegt werden müssen, hängt von der Art des Erzeugnisses ab. REACH unterscheidet zwischen - Erzeugnissen, aus denen Stoffe absichtlich freigesetzt werden. Diese werden in Artikel 7 Absat ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5583
Als Druckerei sind Sie Endverbraucher der Stoffe und Zubereitungen. Endverbraucher werden unter REACH anders behandelt als Hersteller einer chemischen Verbindung. Nach Anhang V Ziffer 3 bestehen für Sie keine Registrierungspflichten. Allerdings müssen sie überprüfen, ob die sichere Verwendung der Materialien auf Basis des erweiterten Sicherheitsdatenblatts des Lieferanten gewährleistet wird. ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5596
Nach Artikel 2 Abs. 1 b) der REACH-VO gilt die Verordnung nicht für Stoffe als solche (...) die der zollamtlichen Überwachung unterliegen (...) und die sich in vorübergehender Verwahrung oder in Freizonen oder in Freilagern zur Wiederausfuhr oder im Transitverkehr befinden. Nach Artikel 3 Abs. 11 ist ein Importeur eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die für die Ei ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5565
Glas bzw. eine Glasschmelze ist in der Regel eine Zubereitung. Mittlerweile ist Glas in den Anhang V (Nr.11) aufgenommen worden und damit von den Titeln II (Registrierung von Stoffen), V (Nachgeschaltete Anwender) und VI (Bewertung) ausgenommen. ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5624
Wenn ein Stoff die Voraussetzungen des Anhangs V der REACH-Verordnung erfüllt, so ist er von der Registrierungspflicht ausgenommen, es müssen dann auch keine Registrierunterlagen eingereicht werden. Die allgemeine Begründung finden Sie in Artikel 3 Absatz 7 Buchstabe b. Danach gilt die Ausnahme dann, wenn eine Registrierung dieser Stoffe für unzweckmäßig oder unnötig gehalten wird. Sollten Sie Aus ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5585
Exposition bedeutet das Vorhandensein von Stoffeinflüssen auf Mensch und Umwelt. In Bezug auf die Definition des Begriffes Exposition unter REACH hilft Ihnen vielleicht die Definition des Begriffes Expositionsszenario in Artikel 3 Nr. 37 weiter. Demnach ist ein Expositionsszenario die Zusammenstellung von Bedingungen einschließlich der Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen, mit dene ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5625
Nach Artikel 2 (1b) der REACH-Verordnung gilt die Verordnung nicht für Stoffe, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, (...) oder die sich in Freizonen oder Freilagern zur Wiederausfuhr oder im Transitverkehr befinden. Befindet sich der Stoff somit nur vorübergehend in der EG unter zollamtlicher Überwachung und wird während der Transitphase nicht behandelt oder verarbeitet, so unterliegt er ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5564
Faulgas ist ein natürliches Prozessgas. Nach Anhang V Nr. 10 REACH-Verordnung sind von der Registrierung ausgenommen: „die folgenden Stoffe, soweit sie nicht chemisch verändert wurden: Flüssiggas, Erdgaskondensat, Prozessgase und deren Bestandteile, Koks, Zementklinker und Magnesia; Da das Gas intern verbrannt wird, sind die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, es entstehen aber keine ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5652
Leider teilen Sie uns nicht mit, weshalb diese flüchtigen Bestandteile in der organischen Verbindung enthalten sind. Als Stoff nach Artikel 3 Absatz 1 kann Ihre Verbindung zum Beispiel nur dann gelten, wenn die flüchtigen Bestandteile keine Lösemittel sind, die abgetrennt werden können. Würden diese flüchtigen Bestandteile bei der weiteren Verwendung freigesetzt, sollte bekannt sein, ob sie gefähr ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5696
In der REACH-Verordnung ist im Artikel 3 Abs. 3 ein Erzeugnis als ein Gegenstand definiert, dessen Funktion sich mehr durch seine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt bestimmt als durch seine chemische Zusammensetzung. Bekleidung ist somit nach der REACH-Verordnung ein Erzeugnis. 1. Wenn Sie Kleidung von außerhalb der EU einkaufen, gelten Sie als Importeur und sind gemäß REACH einem Herstelle ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5684
Das vergällte Ethanol ist eine Zubereitung, d.h. es müssen sowohl die Hauptkomponente als auch das Vergällungsmittel (in diesem Fall MEK) registriert und bewertet werden, wenn deren Menge 1 Tonne pro Jahr überschreitet. Für Ethanol, das als Brennspiritus verwendet werden soll, kommen außer MEK auch andere Vergällungsmittel wie z.B. Aceton, Methanol, Pyridin-Basen u.a. in Betracht. Das kann durchau ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5715
Wenn Sie einen Stoff aus einem Nicht-EU Land in einer Menge von mindestens einer Jahrestonne importieren, so müssen Sie diesen als Importeur registrieren. Handelt es sich um eine Zubereitung, muss für jeden einzelnen Stoff eine Registrierung vorgenommen werden, für den die genannte Mengenschwelle überschritten ist. Sie müssen jedoch klären, ob Sie für den Import des Stoffes verantwortlich sind. In ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5712
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist es sinnvoll, sich die bisherige Praxis anzuschauen. Essigsäure und Acetanhydrid sind beide im EINECS-Register enthalten (Essigsäure 200-580-7, Acetanhydrid 203-564-8 ; Recherchierbar unter http://ecb.jrc.it/esis/). Je nach Konzentration gibt es für beide Stoffe unterschiedliche R-Sätze. Somit handelt es sich um unterschiedliche Stoffe. Zu Frage 1: Die jeweiligen Me ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5661
Zu der Beantwortung Ihrer Frage ist eine Betrachtung der Begriffe Stoff, Zwischenprodukt und Abfall notwendig: Ein Stoff ist nach Artikel 3 Nr. 1 der REACH-Verordnung wie folgt definiert: „ ... chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren ...“ Die Definition des Begriffes Zwischenprodukt finden Sie in Artikel 3 Nr. 15 von REACH. Zusamm ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5683