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Da im Verordnungstext von Stoffen in Arzneimitteln und nicht explizit von Wirkstoffen die Rede ist, sind unserer Auffassung nach die Hilfsstoffe abgedeckt, sofern sie entsprechend der für die Arzneimittelzulassung gültigen Richtlinien für diese Verwendung zugelassen sind. Werden sie auch für andere Anwendungen eingesetzt, müssen sie registriert werden. Ausgangsstoffe, die für die Synthese der Arzn ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5549
Als Beschichter von Industrietextilien dürften Sie in der Regel als nachgeschalteter Anwender gelten. Die genaue Definition hierzu finden Sie im Artikel 3 Nr. 13 der REACH-Verordnung. Unsere Datenbank enthält bereits eine Anzahl an Dialogen, die sich mit den Fragen und Problemen der nachgeschalteten Anwender befassen. Kaufen Sie die Stoffe von außerhalb der EU ein, gelten Sie als Importeur (Artike ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5532
Die gemäß der Richtlinie 67/548/EWG angemeldeten Stoffe sind gelistet in der " European List of New Chemical Substances" kurz: ELINCS. Die ELINCS- Liste kann auf der Internetseite des Europäischen Chemikalienbüros (ECB) abgerufen werden. (Navigation: Register links "New Chemicals" und dann Register oben "ELINCS" anklicken). ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5496
1. Er muss darauf achten, dass das eingesetzte Isocyanat und das Polyol registriert sind. D.h. er muss von seinem Lieferanten die entsprechenden Registriernummern über das Sicherheitsdatenblatt mitgeteilt bekommen. 2. Er muss prüfen, ob seine Umsetzung zu den "identified uses" des Herstellers des Isocyanats und des Polyols gehören, d.h. ob seine Anwendung bei der Registrierung berücksichtigt wurde ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5495
In Bezug auf die direkte Anfrage, ob es Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten in finanzieller Hinsicht für Unternehmen im Hinblick auf die Kosten für die Erstellung von Untersuchungen zur Toxizität und Ökotoxizität im Rahmen von REACH gibt, können wir u. a. auch deshalb keine Aussage treffen, da die Vielzahl der Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten nicht auf Bundesebene, sondern auf Bundeslän ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5498
Flüssiggas nach DIN 51622 sind die Kohlenwasserstoffe Propan, Propen, Butan, Buten und deren Gemische, die in Ölraffinerien als Nebenprodukte beim Destillieren und Kracken von Erdöl sowie in der Erdgas-Aufbereitung bei der Benzinabscheidung anfallen. Nach Anhang V Ziffer 10 der REACH-Verordnung ist der Stoff Flüssiggas, soweit er nicht chemisch verändert wurde, von der Registrierungspflicht ausgen ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5531
Zementklinker ist im Anhang V unter Nummer 10 gelistet und -soweit nicht chemisch verändert- von der Registrierung ausgenommen. Daraus abzuleiten, dass andere synthetisch hergestellte Mineralien ebenfalls von der Registrierung ausgenommen sind, ist leider nicht möglich. Zementklinker sind ausdrücklich erwähnt, andere Mineralien nicht. Für diese gilt auf jeden Fall die Bedingung, dass sie nicht che ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5503
Wenn die Registrierungsfrist abgelaufen ist, ohne dass der Stoff registriert wurde, darf der Stoff nicht mehr in Verkehr gebracht werden; weder als solcher noch als Bestandteil einer Zubereitung. Eine Übergangsfrist für den Verbrauch von Altlasten findet sich in der REACH-Verordnung nicht. Dafür sind die Übergangsfristen für die Registrierung der so genannten Phase-in-Stoffe ja lang genug; entspre ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5504
Ab 01.06.2008 müssen Stoffe mit Herstellungs-/Importmengen über 1Tonne pro Jahr bei der Europäischen Chemikalien Agentur (EChA) registriert werden, sofern sie nicht unter die Übergangsregelungen für Phase-In-Stoffe fallen. Die Agentur weist dem Dossier, wenn es vollständig ist, eine Registriernummer zu und informiert den Registranten unverzüglich darüber. Hierzu ist ein Registrierungsdossier mit b ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5497
Nach Anhang VI der REACH-Verordnung müssen unter Ziffer 3 "Angaben zur Herstellung und Verwendung des Stoffes" gemacht werden. Dabei ist nur von einer Kurzbeschreibung die Rede, nicht von ausführlicher Beschreibung. Ausdrücklich wird dort gesagt, dass keine geschäftlich sensiblen Angaben gemacht werden. Es liegt also im Ermessen des Registrierers, wie detailliert er seinen Herstellungsprozess dars ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5542
Unter die Registrierungspflicht der REACH-Verordnung fallen nur Stoffe. Die von Ihnen angesprochene Beschichtungsmasse ist eine Zubereitung und somit nicht registrierungspflichtig. Die Registrierungspflicht gilt für Importeure und Hersteller. Sollten Sie Stoffe aus dem außereuropäischen Ausland beziehen, so sind Sie selber Importeur und müssen die von Ihnen importierten Stoffe registrieren. Als na ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5534
Auch importierte Stoffe als solche oder in Zubereitungen können als transportierte isolierte Zwischenprodukte betrachtet werden; im einschlägigen Artikel 18 der REACH-Verordnung heißt es ausdrücklich Hersteller oder Importeur. Sind die weiteren, in jenem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt, so können die dort aufgeführten Erleichterungen bei der Registrierung in Anspruch genommen werden. Das ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5540
Wenn Sie mit Ihrem Stoff die Bedingungen nach Anhang V Ziffer 7 der REACH-Verordnung erfüllen, d.h. also es sich bei dem in Rede stehenden Stoff um einen der folgenden Naturstoffe handelt, der nicht chemisch verändert wurde: -Mineralien, Erze, Erzkonzentrate -Erdgas, roh und verarbeitet -Rohöl und Kohle so sind Sie von der Registrierungspflicht ausgenommen. Eine spezielle Begründung oder ein spezi ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5548
Registrierungspflichtig unter REACH ist nur das Herstellen von Stoffen, nicht das Herstellen von Zubereitungen. Bei Legierungen, wozu Stahl zu rechnen ist, handelt es sich um Zubereitungen, deren Herstellung keine Registrierungspflicht auslöst. Dementsprechend gab es bereits eine entsprechende EINECS Melderegel: Homogene und heterogene Legierungen sind nicht meldbar. Intermetallische Verbindungen ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5499
Unter der Annahme, dass Sie unter Produkte A, B Stoffe meinen, gilt: Stoffe, die Sie nach Europa importieren sind zu registrieren. Nach REACH sind nur Stoffe zu registrieren, jedoch keine Zubereitungen. Zubereitungen sind Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen. C wäre eine entsprechende Zubereitung. Der Begriff Produkt wird in REACH nicht verwendet. Die genauen Be ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5554
REACH beschäftigt sich mit Stoffeigenschaften. In diesem Sinne wird das toxische Potential des Stoffes Strontiumhexaferrit ermittelt. Die toxischen Eigenschaften sind im ersten Schritt unabhängig von der Größe der Teilchen. Nur für Eigenschaften wie die Lungengängigkeit und die damit zusammenhängende Klassifizierung in (un)gefährlich beim Einatmen wird die Korngröße ein wichtiger Faktor. Die vorge ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5611
Stickstoff ist nach Anhang IV der REACH-Verordnung von der Registrierungspflicht ausgenommen. ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5613
Sie sind von den REACH-Regelungen rechtlich kaum betroffen. REACH zielt primär auf Stoffe sowie auf Stoffe als Bestandteile von Zubereitungen und Erzeugnissen. Sie sind als Verwender von Erzeugnissen bzw. Teilerzeugnissen auch kein nachgeschalteter Anwender im Sinne von REACH. Sie sollten jedoch ihren Vorlieferanten nach einiger Zeit (nach Ablauf der Übergangsfristen) auffordern, Ihnen die ihm vor ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5580
Nach Artikel 2, 2 der REACH VO gilt REACH nicht für Abfall im Sinne der Europäischen Abfall-Richtlinie RL 2006/12/EG (pdf-Datei, 37 kB). Nach Anhang 1 der RL 2006/12/EG sind Destillationsrückstände Abfall und gehören zur Abfallgruppe Q8 Rückstände aus industriellen Verfahren. Damit gilt REACH nicht für Destillationsrückstände. (Der Brennwert ist in der REACH VO bzw. der RL 2006/12/EG nicht erwähnt ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5626
zu Frage 1: Um Phase-in-Stoffe nach der Vorregistrierungspflicht weiter verwenden zu können, müssen Sie diese, wenn sie in Mengen von über 1 Tonne pro Jahr und Hersteller importiert werden, vorregistrieren. Dies ist auch deswegen zu empfehlen, um im Rahmen des SIEFs (Substance Information Exchange Forum) auf Prüfungen anderer Hersteller zurückgreifen und verlängerte Registrierungsfristen in Anspru ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5586