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zu Frage 1: 1) Rohwolle und Rohbaumwolle sind von REACH ausgenommen (Anhang V 8) 2) Gereinigte und verarbeitete Materialien fallen solange unter die Ausnahmeregelung für Naturstoffe, wie sie nicht chemisch modifiziert und nicht chemikalienrechtlich als gefährlich eingestuft werden, was für Wolle und Baumwolle der Fall ist. Somit entstehen durch diesen Import keine Registrierungspflichten. (Anhang ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5439
Nein, es gibt keine qualifizierten Schätzungen darüber, wie sich die Preise entwickeln werden. Die Preise von Produkten sind zwar von REACH beeinflusst, allerdings spielen natürlich auch die „normalen Marktkräfte“ und die Globalisierung eine Rolle. Sie haben bereits selber verschiedene Faktoren aufgezählt, die für die Preisentwicklung unter REACH relevant sind. Wir können noch hinzufügen, dass sic ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5475
Monomere sind Stoffe und müssen gemäß Artikel 6 unter REACH registriert werden. Für die großvolumigen Monomere wie Styrol, Butadien, Ethylen, Vinylacetat, Butylacrylat wird es mit Sicherheit ein Konsortium von Herstellern und Importeuren geben, die den jeweiligen Stoff gemeinsam registrieren. Nur für "neue Monomere", die noch nicht von anderen Herstellern und/oder Importeuren registriert wurden, g ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5398
Die zukünftige Verfügbarkeit der von Ihnen beschriebenen Lacke ist differenziert zu betrachten. Sie hängt wesentlich von der Art der verwendeten Rohstoffe ab. Handelt es sich um Speziallacke aus Standardrohstoffen, sind unter REACH-Gesichtspunkten keine übermäßigen Probleme zu erwarten. Werden jedoch spezielle Rohstoffe verwendet, hängt die Lieferbarkeit von der Verfügbarkeit dieser Spezialitäten ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5302
Auch die Großchemie landet zunächst einmal im selben SIEF wie Sie, wenn sie den gleichen Stoff prä-registriert und anschließend registrieren lassen will. Das ist vollkommen unabhängig von der Tonnage und den damit verbundenen Registrierungsfristen. Falls die Wettbewerber dann auch mit zum Konsortium gehören, d.h. keine opt-out Klausel nutzen, müssen selbstverständlich die vorhandenen Daten allen K ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5374
PVC ist ein Polymer und damit von REACH ausgenommen (Artikel 2 Ziffer 9 REACH-Verordnung). Registriert werden muss jedoch das Monomer Vinylchlorid, wenn Sie im Sinne der REACH-Verordnung Hersteller oder Importeur des Polymers sind oder dieses noch nicht von einem vorgeschalteten Akteur der Lieferkette registriert wurde und die Gesamtmenge des Monomers mindestens 1 Tonne pro Jahr beträgt (Artikel 6 ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5390
Ja, der Stoff muss nicht nur von Ihnen registriert, sondern auch vorregistriert werden, um die Registrierungsfristen des Art. 23 in Anspruch nehmen zu können. Jeder Hersteller oder Importeur ist für die Registrierung seiner hergestellten oder importierten Stoffe verantwortlich. Hersteller außerhalb der EU können laut Art.8 der REACH Verordnung einen Alleinvertreter bestimmen, der die Verpflichtung ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5438
Die von Ihnen genannten Daten werden tatsächlich offen gelegt, und zwar zunächst allen Firmen in einem SIEF (Substance Information Exchange Forum), die den gleichen Stoff wie Sie prä-registriert haben. Artikel 29 und 30 regeln die Verpflichtung der Registrierer zur Bildung eines SIEF und den Austausch von Versuchsdaten. Nach der Vorregistrierung veröffentlicht die Agentur eine Stoffliste aller vor ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5350
In Artikel 74 der REACH-Verordnung ist festgelegt, dass die Registrierung gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr wird in einer Verordnung der Kommission festgelegt, die bis zum 1. Juni 2008 zu erlassen ist. Von der Gebührenpflicht befreit sind Registrierungen von Stoffen in einer Menge zwischen 1 und 10 Tonnen, wenn das Registrierungsdossier die gesamten Informationen nach Anhang VII enthält. ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5341
Hersteller und Importeure, die eine Registrierung durchgeführt haben, sind u. a. verpflichtet die Registrierung unverzüglich bei einschlägigen neuen Informationen zu aktualisieren. Die Einzelheiten der Änderungs-/Aktualisierungsverpflichtungen sind in Artikel 22 dargestellt. Dies bedeutet u. a. dass die Unternehmen die Herstellungs- und Importmengen, die verfügbaren Daten, die Inhalte der Sicherhe ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5344
Zunächst ist zu prüfen, ob es sich bei dem Produkt auch im Sinne von REACH (Artikel 3 Ziffer 15) um ein Zwischenprodukt handelt. Ein Zwischenprodukt ist nach REACH definiert als ein Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden. Sofern das Produkt jedoch verwendet wird, um daraus beispielsweis ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5372
Bei den hergestellten Metallnitratlösungen handelt es sich um Zwischenprodukte, die thermisch zu Metalloxiden weiterverarbeitet werden. Die Anforderungen aus REACH ergeben sich aus der Tatsache, um welche Art von Zwischenprodukten es sich handelt – nicht isoliert, standortintern oder transportiert isoliert. Wird das Metallnitrat nicht isoliert, sondern in der Anlage direkt zum Oxid weiterverarbeit ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5349
Die Umsetzung des "Globally Harmonized Systems of Classification and Labelling" erfolgt durch EU-Verordnung und wird zurzeit noch auf europäischer Ebene diskutiert. Ziel ist es, die Verordnung so zu verabschieden, dass Hersteller unter REACH die neuen Kennzeichnungsvorschriften bei der Registrierung anwenden können. Eine Verabschiedung der Verordnung ist für Mitte 2008 vorgesehen. Hinweis: Hier ge ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5474
Zu 1.: Sie sind in Bezug auf Silbernitrat, die Lauge und das Reduktionsmittel möglicherweise Anwender. Wenn Sie die Stoffe jedoch nicht innerhalb der EU einkaufen, sind Sie entsprechend der REACH-Verordnung Importeur. In Bezug auf das Silber sind Sie Hersteller. Importieren oder stellen Sie die Stoffe in Mengen über 1 Tonne pro Jahr her, sind sie für diese Stoffe auch registrierungspflichtig. Zu 2 ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5347
Der Begriff Zwischenprodukt bezeichnet unter REACH Stoffe, die für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht und in einen anderen Stoff umgewandelt werden (Artikel 3 Absatz 14). Diese Definition trifft auf die Einzel-Komponenten Ihrer kosmetischen Formulierungen nicht zu. Die von Ihnen benannten Extrakte bleiben als Einzelstoffe im Kosmetikprodukt bestehen. Sofern Sie die ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5394
Stoffe als solche oder in Zubereitungen sind zu registrieren, wenn sie in der EU hergestellt sind oder in die EU importiert werden. Ein Händler, der Stoffe von EU-Herstellern vertreibt, ist somit nicht registrierungspflichtig. Er hat allerdings die Pflicht zur Weitergabe von Informationen. Diese Pflichten sind im Titel IV der REACH-Verordnung "Informationen in der Lieferkette" ausführlich beschrie ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5391
Ihre Frage enthält zwei unterschiedliche Einzelkomponenten. 1. Registrierungspflicht von Schrauben: Die REACH-Verordnung befasst sich mit der Registrierungspflicht von Stoffen. Im Fall von Schrauben handelt es sich um so genannte Erzeugnisse (Artikel 3, Nr. 3) , deren Funktion definitionsgemäß nicht durch ihre Stoffwirkung (Metallkomponenten der Legierung), sondern durch die äußere Form (Schraube) ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5368
Unter REACH haben Hersteller und Importeure von Erzeugnissen wie Textilien, die in Artikel 3 Ziffer 3 definiert sind, ebenfalls Pflichten. Diese beziehen sich auf Stoffe, die in den Erzeugnissen enthalten sind bzw. freigesetzt werden. Damit müssen Sie auch als Importeur von Textilien diese Anforderungen berücksichtigen und prüfen, ob sie für Sie zutreffen. Anforderungen an Stoffe in Erzeugnissen s ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5552
Grundsätzlich sind die von Ihnen beschriebenen Stoffe registrierungspflichtig, wenn sie von Ihnen (aus dem EU-Ausland!) importiert und in Mengen von > 1 t/a in Verkehr gebracht werden. Dabei wird jede chemische Substanz einzeln betrachtet. Dass Zwischenprodukte im Zuge der Weiterverarbeitung u. U. vollständig chemisch umgesetzt werden und als solche danach nicht mehr existieren, liegt in der Natur ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5485
Ein Vorschlag zur Beschreibung von Verwendungen eines Stoffes wird derzeit im RIP 3.2-2 erarbeitet. Nach dem aktuell diskutierten Konzept stehen für die Beschreibung der Verwendung eines Stoffes vier Kategorien zur Verfügung, für die aus einer entsprechenden Liste (pick-list) Deskriptoren ausgewählt werden. Die Deskriptoren sollen in ihrer Kombination eine Verwendung beschreiben, wobei nicht notwe ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5530