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Wie unter Fahrpersonalrecht - Bundesamt für Güterverkehr erläutert, muss dass unter https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare_Hinweisblaetter/Taetigkeitsnachweis_FahrP.htmlangebotene Formblatt weder für Nachweise nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 noch für Nachweise gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) verwendet werden. Akzeptiert werden in Deutschland auch andere Nachweis ...
Stand: 27.01.2010
Dialog: 10144
Die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung gelten für Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen und deren Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8t beträgt (Fahrpersonalverordnung - FPersV § 1 Abs. 1 Nr.1) . Bei den von Ihnen erläuterten Fahrten (sog. Handwerkerregelung) findet der Abs.1 des §1 der FPersV keine Anwendung. D.h. auch die Bescheinigung nach § 20 der Fahrpersonalverordnung i ...
Stand: 04.11.2009
Dialog: 6687
Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage die Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV betrifft.Unter https://www.bag.bund.de wird zu der Frage, wann die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs- Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich ist, bezüglich Sonn- und Feiertage folgendes ausgeführt:"Das Bundesamt für Güterverkehr verzichtet grun ...
Stand: 18.06.2009
Dialog: 8401
Unter https://www.bag.bund.de wird zu der Frage, wann die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs- Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich ist, bezüglich Sonn- und Feiertage folgendes ausgeführt:"Das Bundesamt für Güterverkehr verzichtet grundsätzlich auf die Vorlage einer Bescheinigung für Sonn- und Feiertage, außer es liegen Anhaltspunkte dafür vor, das ...
Stand: 13.05.2009
Dialog: 8010
Die Ausnahmeregelung des § 18 Abs. 1 Nr. 8 der Fahrpersonalverordnung in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 Buchstabe h der VO EG 561/2006 bezieht sich auf alle bei dem privaten/gewerblichen Entlediger abzuholenden Gegenstände, soweit die Städte/Kommunen oder in deren Auftrag handelnde Entsorger diese Gegenstände in Tonnen, Säcken (gelber Sack), als Sperrgut/Sperrmüll jeglicher Art oder bei großen Gege ...
Stand: 03.02.2009
Dialog: 6978
Mitführpflichten von Unterlagen durch das Fahrpersonal: Seit dem 01. Januar 2008 ist der Fahrer verpflichtet die Schaublätter oder die erstellten handschriflichen Aufzeichnungen und Ausdrucke für den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Kalendertage mitzuführen.Ist der Fahrer Inhaber einer Fahrerkarte, so ist diese mitzuführen.Bescheinigung gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung - FPersV (für nation ...
Stand: 26.01.2009
Dialog: 6894
Die Antwort auf die Frage ergibt sich aus dem Geltungsbereich der Vorschriften. Gemäß Verordnung (EWG) Nr.3821/85 muss das Kontrollgerät bei Fahrzeugen eingebaut und benutzt werden, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und in einem Mitgliedstaat zugelassen sind. Da im vorliegenden Fall das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr eingesetzt wird und eben nicht in einem Mitglied ...
Stand: 04.01.2009
Dialog: 5290
Nein, der Aussage, dass die Schaublätter für Zeiten der Erledigung anderer Arbeiten im Sinne von Art. 4 Buchstabe e) VO Nr. 561/2006/EG entnommen werden dürfen, können wir so nicht zustimmen.Unter Art. 15 Abs. 2 der VO Nr. 3821/85/EWG - Kontrollgerät im Straßenverkehr- heißt es dazu:"Die Fahrer benutzen für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, Schaubl ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6718
Grundsätzlich gilt: Das Kontrollgerät muss vom Beginn der Arbeit (Ende einer Tagesruhezeit) bis zum Ende der Arbeit (Beginn einer Tagesruhezeit) ununterbrochen in Betrieb sein. Das Kontrollgerät wird durch das Einlegen des Schaublattes in Gang gesetzt. Eine Unterbrechung der Aufzeichnungen durch Öffnen des Kontrollgerätes ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese Veraussetzungen lie ...
Stand: 15.09.2008
Dialog: 2664
Die Mitführpflicht ergab sich zunächst aus dem § 4 der Fahrpersonalverordnung. Nunmehr wird die Bescheinigung über arbeitsfreie Tage für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 bis 3,5 t, aufgrund des § 20 der Fahrpersonalverordnung gefordert. Im Januar 2008 wurde die Fahrpersonalverordnung geändert. Mit ihr auch der § 20 FPersV, der den Nachweis über berücksichtigungsfrei ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6475
Zu 1.: Rechtsgrundlage der von Ihnen angesprochenen Aufbewahrungspflichten ist das Fahrpersonalgesetz (FPersG). Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes vom 6. Juli 2007 (BGBl. I Nr. 30 vom 13.7.2007 S. 1270) wurde Satz 6 des § 3 des FPersG wie folgt neu gefasst: "Der Unternehmer hat die von den Fahrerkarten und den Massenspeichern kopierten Daten unter Berücksichtigung der Gru ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6496
Um Ihrer gesetzlichen Verpflichtung der Planung Ihrer Fahrer nachkommen zu können, werden Sie den Zugang zu Vortätigkeiten des unternehmensfremden Fahrers bekommen müssen. Geeignete Mittel sind Ausdrucke der unmittelbaren Vortätigkeit (auch bei anderen Unternehmen) oder das Auslesen der Fahrerkarte. Nur so kann gewährleistet werden, dass die vorgesehenen täglichen bzw. wöchentlichen Ruhezeiten ein ...
Stand: 15.08.2008
Dialog: 3211
Der Fahrer eines Fahrzeuges, gemäß VO (EG) Nr. 561/2006, das mit einem digitalen Kontrollgerät nach Anhang I B der VO (EWG) 3821/85 ausgerüstet ist, muss dem Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit folgendes nach Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85, geändert durch Art. 26 VO (EG) Nr. 561/2006, vorlegen können: i) die Fahrerkarte, sofern er Inhaber einer solchen Karte ist, ii) alle während der lau ...
Stand: 20.04.2008
Dialog: 3218
Ja, die Kontrollkarte kann produkt- und herstellerübergreifend eingesetzt werden. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW. ...
Stand: 15.01.2008
Dialog: 3219
1. Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) 2.800 bis 3.500 kg .Wenn Sie ein Fahrzeug mit mehr als 2.800 kg bis 3.500 kg (zGG), welches der Güterbeförderung dient, mit einem Arbeitnehmer besetzen, finden die Bestimmungen des Fahrpersonalgesetz und die der Fahrpersonalverordnung Anwendung. Das bedeutet die Pflicht zum Führen von Tageskontrollblättern.2. zGG über 3.500 kg. Im Anhängerbetrieb werden die zGG de ...
Stand: 23.05.2007
Dialog: 2524
Es besteht keine rechtliche Pflicht, die Fahrpersonalverordnung auf einem Fahrzeug mitzuführen. Hinweis: Die Fahrpersonalverordnung betrifft u.a. die Fahrer von Fahrzeugen, die der Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt (siehe auch Dialog 4262 der KomNet-Datenbank). ...
Stand: 06.01.2007
Dialog: 4442
Nein, das bestehende analoge Kontrollgerät kann bei bereits zugelassenen Fahrzeugen weiterverwendet werden. Auch wenn das analoge Kontrollgerät defekt wird, muss es nicht getauscht werden, solange es repariert werden kann. Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer Höchstmasse von mehr als 10t sowie Fahrzeuge für die Güterbeförderung mit eine ...
Stand: 15.07.2006
Dialog: 3207
Gemäß § 1 Abs. 1 gilt die Fahrpersonalverordnung (FPersV) für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht (ZGG) einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Unbedeutend ist dabei ob der Fahrer in einem Arbeitsverhältnis steht (z.B. Arbeiter, Angestellter oder Beamter) oder als Selbständiger zu g ...
Stand: 11.01.2006
Dialog: 3689
Im Winterdienst eingesetzte Fahrzeuge sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 der Fahrpersonalverordnung von den Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen. Dies gilt auch, wenn private Räumdienste den Winterdienst im Auftrag der Kommune übernehmen. Diese Fahrzeuge müssen auch nicht mit einem Fahrtschreiber gemäß § 57a der StVZO ausgerüstet sein. Für den Einsatz im Winterdienst gelten di ...
Stand: 10.01.2006
Dialog: 3751
Auf der Kontrollkarte ersichtlich sind folgende Daten: - Name der Kontrollstelle - Gültig ab - Gültig bis - Ausstellende Behörde - Kartennummer - Anschrift der Kontrollstelle Des Weiteren sind auf der Kontrollkarte folgende Daten gespeichert: - Kartenkenndaten (Kartennummer, ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, gültig ab/bis) - Karteninhaberkenndaten (Nam ...
Stand: 16.06.2005
Dialog: 3216