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Gemäß Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006 www.bag.bund.de kann der Fahrer nicht am Standort eingelegte reduzierte wöchentliche Ruhezeiten freiwillig im Fahrzeug verbringen, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht gefahren wird. Im Rückschluss bedeutet dies, dass der Fahrer seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auch unterwegs einlegen kann. Er darf ...
Stand: 08.09.2009
Dialog: 8698
Als Standort eines Fahrzeugs gilt der Ort der Betriebsstätte, von dem aus der Unternehmer das Fahrzeug einsetzt. Allgemein ist unter dem Standort des Fahrzeugs der Ort zu verstehen, an dem das Fahrzeug in der Regel die Fahrt beginnt und beendet. Der Begriff entspricht dem des § 6 bzw. § 13 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr , Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV. Ha ...
Stand: 22.07.2009
Dialog: 8323
Ja, Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte sind von den fahrpersonalrechtlichen Regelungen befreit. Gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 1 Fahrpersonalverordnung - FPersV in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Ziffer 13 FPersV sind diese Fahrzeuge von den fahrpersonalrechtlichen Vorschriften und dem Fahrpersonalgesetz freigestellt. Auf die Tätigkeiten der Fahrer und Beschäftigten dieser Spezialfahrzeuge fü ...
Stand: 10.07.2009
Dialog: 8096
Grundsätzlich fällt die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unter die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Von den Bestimmungen der Artikel 5 bis 9 der VO 561/2006 (Fahrpersonal, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten) und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sind gemäß Artikel 13 Abs. 1 b) der Ve ...
Stand: 10.07.2009
Dialog: 8097
Nein, eine Fahrtunterbrechung ist nur eine Fahrtunterbrechung, wenn mind. 15 Minuten zugrunde gelegt werden. Eine Aufteilung der Fahrtunterbrechung ist nur zulässig in einen mind. 15 und darauf folgenden Block von mind. 30 Minuten. Die VO (EG) 561/2006, Artikel 3a ist anzuwenden (Linienverkehr über 50 Km), www.bag.bund.de/cln_010/nn_46230/DE/Bestellungen__Downloads/Download/Gesetze/gesetze-node.ht ...
Stand: 13.05.2009
Dialog: 8016
Der Nachweis, dass die Handwerkerregelung in Anspruch genommen werden kann, muss bei einer Kontrolle glaubhaft vorgebracht werden können. Dazu gibt es kein formalisiertes Verfahren, sondern die Gesamtumstände der Fahrt und die mitgeführten Materialien müssen darauf hinweisen, dass es tatsächlich um eine Fahrt handelt "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Au ...
Stand: 15.04.2009
Dialog: 7369
Gemäß § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, werktägliche Arbeitszeiten über 8 Stunden aufzuzeichnen. Dies kann z. B. auch mit dem digitalen Kontrollgerät oder den Diagrammscheiben erfolgen. Gemäß § 21 a des Arbeitszeitgesetzes muss der Arbeitgeber für Beschäftigte im Straßentransport zusätzliche Aufzeichnungen der "Arbeitszeiten" seiner Arbeitnehmer führen. Diese Aufzeich ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6595
1) Die Arbeitszeit von Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6710
Gemäß § 18 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV) sind Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen für die Kanalisation eingesetzt werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit (Änderungen zum 31.01.2008 siehe Merkblatt zur neuen Fahrpersonalverordnung). Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die im Rahmen eines im öffentlichen Interesse liegenden ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6502
Ja, Fahrer von Mietfahrzeugen unterliegen grundsätzlich den gleichen Aufzeichnungs- und Nachweisvorschriften wie andere Fahrer auch. Nur für Fahrer von Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät gelten besondere Regelungen. Informationen dazu bietet z. B. die IHK Bielefeld in der Präsentation "Die neuen Lenk-und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006" an. Hinweis: Eine Übersicht der am 31. Januar 2008 in ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6468
Der Begriff der Ruhezeit ist im Artikel 4 der VO Nr. 561/2006/EG definiert: g) "tägliche Ruhezeit" den täglichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine "regelmäßige tägliche Ruhezeit" und eine "reduzierte tägliche Ruhezeit" umfasst; - "regelmäßige tägliche Ruhezeit" eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden. Diese regelmäßige tägliche Ruhezeit kann auch in zwei ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6467
Die tägliche Ruhezeit ist ein genau definierter längerer ununterbrochener Zeitraum, in dem der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine regelmäßige tägliche Ruhezeit und eine reduzierte tägliche Ruhezeit umfasst. Der Fahrer kann seine tägliche Ruhezeit am Standort des Fahrzeugs verbringen. Zwingende Voraussetzung ist hierfür, dass das Fahrzeug über eine geeignete Schlafmöglichkeit ve ...
Stand: 15.07.2008
Dialog: 6781
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (VO) (EG) Nr. 561/2006 darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden. Die wöchentliche Lenkzeit darf gemäß Artikel 6 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 56 Stunden nicht überschreiten. Die v.g. Lenkzeiten dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden. Inwie ...
Stand: 15.06.2008
Dialog: 6730
Die Fahrpersonalverordnung trifft auf Fahrer von Fahrzeugen zu, die der Güterbeförderung dienen, und deren zulässiges Gesamtgewicht -zGG- einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt. Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug leer oder beladen gelenkt wird. Das zulässige GG eines mitgeführten Anhängers wird dabei miteinbezogen. Die Vorschriften gelten fü ...
Stand: 15.02.2008
Dialog: 1950
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden. Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 01.02.2008
Dialog: 6414
Ja, Arbeitszeiten, die im Rahmen von 400 € Jobs geleistet werden, sind ebenfalls Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und daher in der gemäß § 21 a Abs. 8 ArbZG geforderten Aufstellung vom Arbeitnehmer anzugeben. ...
Stand: 04.11.2007
Dialog: 6024