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KomNet-Wissensdatenbank

Kann man bei Schwangerschaft einen Auflösungsvertrag abschließen?

KomNet Dialog 6316

Stand: 27.07.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Sonstige Mutterschutzfragen

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Frage:

Ich möchte gern wissen, ob ich mit meinem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag schließen kann, auch wenn ich schwanger bin? Was müsste ein solcher Vertrag enthalten, damit ich später dann Arbeitslosengeld bekommen kann?

Antwort:

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) lässt es grundsätzlich zu, dass eine werdende Mutter während der Schwangerschaft selber kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.

Da Sie mit der Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag auf die mutterschutzrechtlichen Schutzvorschriften und finanziellen Leistungen verzichten und dieses sich auch auf andere Rechtsbereiche auswirkt (Elternzeit, Sozialversicherung, Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung), empfehlen wir jedoch dringend, sich vor einem solchen Schritt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht über die Auswirkungen und den Inhalt des Aufhebungsvertrages beraten zu lassen.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.