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KomNet-Wissensdatenbank

Muß ein französischer Lieferant ein deutschsprachiges Sicherheitsdatenblatt mit CMR-Kennzeichnung bereitstellen?

KomNet Dialog 3888

Stand: 30.06.2013

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt

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Frage:

Nach der TRGS 220 „Sicherheitsdatenblatt“ ist die Angabe der Einstufung entsprechend EG-Richtlinien erforderlich. In der GefStoffV wird außerdem gefordert, auch auf vom BMWA bekannt gegebene CMR-Gefährdungen hinzuweisen. Gilt das auch für einen z.B. französischen Lieferanten von Ge-fahrstoffen, der ein deutschsprachiges Sicherheitsdatenblatt liefert? (Hintergrund: Handelshemmnis)

Antwort:

Die Bestimmung gilt unabhängig vom Sitz des ursprünglichen Lieferanten/Herstellers, ebenso wie die Forderung nach einem deutschsprachigen Sicherheitsdatenblatt. Normadressat der Gefahrstoffverordnung/GefStoffV ist hier der Einführer. Ein Handelshemmnis ist nicht ersichtlich, da die Informationen auch für französische Exporteure frei zugänglich sind.