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Muß ein französischer Lieferant ein deutschsprachiges Sicherheitsdatenblatt mit CMR-Kennzeichnung bereitstellen?
KomNet Dialog 3888
Stand: 30.06.2013
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt
Frage:
Nach der TRGS 220 Sicherheitsdatenblatt ist die Angabe der Einstufung entsprechend EG-Richtlinien erforderlich. In der GefStoffV wird außerdem gefordert, auch auf vom BMWA bekannt gegebene CMR-Gefährdungen hinzuweisen. Gilt das auch für einen z.B. französischen Lieferanten von Ge-fahrstoffen, der ein deutschsprachiges Sicherheitsdatenblatt liefert? (Hintergrund: Handelshemmnis)
Antwort:
Die Bestimmung gilt unabhängig vom Sitz des ursprünglichen Lieferanten/Herstellers, ebenso wie die Forderung nach einem deutschsprachigen Sicherheitsdatenblatt. Normadressat der Gefahrstoffverordnung/GefStoffV ist hier der Einführer. Ein Handelshemmnis ist nicht ersichtlich, da die Informationen auch für französische Exporteure frei zugänglich sind.