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Sind in Kopierräumen, die keine ständigen Arbeitsplätze sind, Lüftungen vorgeschrieben?
KomNet Dialog 2898
Stand: 13.12.2018
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Lüftung, Lüftungsanlagen
Frage:
Sind in Räumen, in denen kopiert wird (nicht ständige Arbeitsräume) Lüftungen vorgeschrieben? Welche Rechtsquelle sind zu beachten?
Antwort:
Von einem Kopierer gehen zumindest Gerüche aus, wenn nicht sogar Stoffe, die gesundheitsgefährlich sind (Ozon, Toner, ...). Unter Nummer 3.6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung wird gefordert, dass in umschlossenen Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat zu dieser Thematik einen Fachbeitrag mit Empfehlungen erstellt.