Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wird der Blaulichtanteil in Monitoren arbeitsmedizinisch als gesundheitsschädlich angesehen, und soll deshalb eine Bildschirmbrille mit Blaulichtfilter vom Arbeitgeber bezahlt werden?

ist das Tragen einer Schutzbrille bei der Arbeit an Bildschirmen nicht erforderlich.Vor diesem Hintergrund wäre die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten für eine Bildschirmbrille mit Blaulichtfilter zu übernehmen, nicht zu begründen.Ergänzender Hinweis:Um auch individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, besteht die Möglichkeit, Einstellungen am Monitor und/oder in der Systemsteuerung ...

Stand: 11.11.2020

Dialog: 42504