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Darf eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Unterweisungen mit Fremdfirmen durchführen und protokollieren?

der Fremdfirma alle Anweisungen geben, die Art und Umfang (Spezifikation) der werkvertraglich vereinbarten Leistung ("was und wo") bestimmen. Hierzu gehören auch betriebsspezifische Hinweise, insbesondere im Hinblick auf Betriebssicherheit und Sicherheitsverhalten. Dies kann auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführen. Der Auftraggeber "darf jedoch keine Arbeitsanweisungen (arbeitsvertragliche ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 6983