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Was ist zu beachten, wenn auf unserem Firmengelände ein altes Förderband installiert und betrieben wird?

, der "nicht" mehr Besitzer des Förderbandes ist; insofern sind diese Beschäftigten als "Fremdfirmenmitarbeiter" auf dem Werksgelände des "jetzigen" Besitzers zu sehen. Der jetzige Besitzer des Förderbandes lässt insofern eine Fremdfirma bzw. deren Arbeitnehmer auf seinem Werksgelände tätig werden und stellt diesen das Förderband dabei "leihweise" zur Verfügung. Beide Arbeitgeber müssen nicht nur die BetrSichV ...

Stand: 28.06.2013

Dialog: 18859