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Darf ein Arbeitnehmer einer Fremdfirma als Pförtner 26 Nachtdienste á 8 Stunden hintereinander ableisten?

Grundsätzlich sind die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten unabhängig davon, ob der Pfortendienst von eigenen Arbeitnehmern oder von einem Arbeitnehmer einer Fremdfirma erbracht wird. Es ist ebenfalls unerheblich, ob die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Anwendung finden oder nicht. Lediglich durch abweichende tarifliche Regelungen im Sinne der §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 1691