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Muss ein Sanitätsraum eingerichtet werden, wenn mit Fremdfirmen mehr als 100 Beschäftigte im Betrieb tätig werden? Wer ist dafür verantwortlich?

Wenn mehr als 100 Beschäftigte im Betrieb tätig werden und bedeutsame Unfall- und Gesundheitsgefahren bestehen, muss ein Erste-Hilfe-Raum gemäß der Arbeitsstättenregel - ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" eingerichtet werden (www.baua.de/ASR/). Weitere Ausführungen erhalten Sie in der Regel - BGR A1 "Grundsätze der Prävention" (vgl. hierzu § 25; BGR A1 abrufbar ...

Stand: 17.05.2011

Dialog: 13711