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Wer ist auf einem Betriebsgelände für Arbeiten im Ex-Bereich einer Kläranlage, auch durch Fremdfirmen, verantwortlich?

sind auf die konkreten explosionsgefährdeten Bereiche hinzuweisen, betriebliche Maßnahmen (z.B. Herstellung der Gasfreiheit, Freischalten elektrische Anlagen...) sind festzulegen und mit der Fremdfirma abzustimmen, bei gemeinsamen Arbeiten von Betrieb und Fremdifrma ist festzulegen, wer die Aufsicht und die Weisungsrechte für den Arbeitsschutz hat (Koordination bzw. Aufsichtsführung). Siehe dazu § 15 ...

Stand: 21.01.2018

Dialog: 4321