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Ist für das Plakat "Erste Hilfe" eine bestimmte Größe vorgeschrieben?

-001 wird noch folgendes konkretisiert:"Neben der Unterweisung der Versicherten ist der Unternehmer verpflichtet, durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter Form Hinweise über die Erste Hilfe anzubringen.Als schriftlicher Hinweis zur Ersten Hilfe steht insbesondere der unfallversicherungsrechtliche Aushang „Erste Hilfe“ (DGUV Information 204-001) als Plakat zur Verfügung ...

Stand: 23.04.2018

Dialog: 42269