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Müssen alle Beschäftigten, die Arbeiten mit den kontaminierten Böden ausführen, nach Anhang 2B der TRGS 524 geschult sein?

Die Antwort auf die Frage findet sich unter Nummer 7 der TRGS 524 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten. Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) In Bezug auf die durchzuführende Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten mittels Betriebsanweisung wird auf die Bestimmungen des § 14 GefStoffV und der TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ verwiesen. Da Arbeiten ...

Stand: 06.12.2019

Dialog: 42945