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Benötigen wir für das Abholen und Bringen von Werkzeugen von unseren Kunden mit einem 5,5t-LKW ein Kontrollgerät und Fahrerkarten?

Laut Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 2 muss bei Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein und benutzt werden. In der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 13 sind Ausnahmen aufgeführt, die jeder Mitgliedsstaat der EU selbst umsetzen kann. Die Ausnahmen wurden durch die Fahrperso ...

Stand: 14.06.2013

Dialog: 18741