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Darf der Arbeitgeber die Nutzung eines Besprechungsraums mit 1,94 m bzw. 2,05 m Höhe erlauben oder sind hierfür auch 2,50 m vorgeschrieben?

ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch nicht bei der von Ihnen genannten Höhe von 1,94 m bzw. 2,05 m.  Hinweis:Zu prüfen wäre, ob diese Räume Aufenthaltsräume im Sinne des Bauordnungsrecht sind. Wenn dies zu bejahen ist (siehe Baugenehmigung), dann sind die entsprechenden Anforderungen aus dem Baurecht (z. B. Fensterflächen, Lüftung, Rettungswege) relevant. ...

Stand: 18.09.2020

Dialog: 24457