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Gem. Abschnitt F. Gerätebezogener Strahlenschutz von Röntgenschränken (Seite 53) Prüfposition [T08F03] der Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern durch Sachverständige nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung (SV-RL) ist ein ausfallsicheres Warnsignal oder mehrfach vorhandene Warnsignale an der Röntgeneinrichtu ...
Stand: 11.02.2026
Dialog: 4732
Maßgeblich ist dort die Bewertung der Streustrahlendosis. Je nach Absorptionsmöglichkeit der Wände, Decken und anderen Gegenstände des Röntgenraumes kann die Dosis gering bis hoch sein. Da der Sachverständige bei seinen Überprüfungen (z.B. im Rahmen der Inbetriebnahme des Röntgengerätes und dann alle 5 Jahre) bei geschlossener Türe die Dosen ermittelt, kann auch nur die diesbezügliche Situation de ...
Stand: 11.02.2026
Dialog: 734
Nein, es gibt keine Grenzwerte für die Strahlenexposition von Tieren. Allein der im Strahlenschutz fachkundige Tierarzt entscheidet, ob und in welcher Form ionisierende Strahlung zum Nutzen des Tieres eingesetzt werden muss. Aufzeichnungen sind nicht erforderlich und somit findet auch keine Kontrolle seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde statt. ...
Stand: 11.02.2026
Dialog: 3930
Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften sind i. d. R. nach § 705 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht rechtsfähige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). Jede Person der Gesellschaft, die eigenverantwortlich eine Röntgeneinrichtung betreiben will, ist somit Strahlenschutzverantwortlicher gem. § 69 Abs. 1 Nr. 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG). Für jede Person einer Gb ...
Stand: 10.02.2026
Dialog: 3504
Am besten ist es, den zu röntgenden Patienten aus der Bettenreihe herauszuziehen. Falls das wegen der Versorgungs- und Überwachungsanschlüsse nicht möglich ist, bieten sich mobile Abschirmwände oder dgl. an, die zwischen die Betten gefahren werden. Benachbarte Patienten können auch mittels Patientenschürze abgedeckt werden, sofern von der Gewichtsbelastung her vertretbar. ...
Stand: 10.02.2026
Dialog: 735
Nein, für die Beschäftigten in der Nuklearmedizin, die mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen, gibt es keinen Sonderurlaub Der nuklearmedizinische Betrieb muss so eingerichtet sein und geführt werden, dass er den Strahlenschutzvorschriften entspricht. Bei einem vorschriftsgemäßen Betrieb sind unvertretbare Gesundheitsbelastungen nicht zu erwarten. ...
Stand: 10.02.2026
Dialog: 736
Der Umgang mit radioaktiven Präparaten ist grundsätzlich gem. § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) genehmigungspflichtig. Genehmigungsfrei ist der Umgang mit radioaktiven Präparaten nach § 5 Abs. 1 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), deren stoffspezifische Freigrenze gem. Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 oder 3 StrlSchV nicht überschritten wird. Wenn die stoffspezifische ...
Stand: 10.02.2026
Dialog: 23971
Der Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen ist gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) anzeigepflichtig. Der Betrieb der Schulröntgeneinrichtung ist der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Beginn schriftlich anzuzeigen. Falls die zuständige Behörde innerhalb dieser zweiwöchigen Frist den Betrieb nicht untersagt, kann die Schulröntgeneinrichtu ...
Stand: 10.02.2026
Dialog: 723
Die Qualitätssicherungsmaßnahmen umfassen sogenannte Abnahme- und Konstanzprüfungen. Die Abnahmeprüfung wird vor der Inbetriebnahme und nach jeder die Bildqualität beeinflussenden Betriebsänderung vom Hersteller oder Lieferanten der Röntgeneinrichtung durchgeführt. Mit der Abnahmeprüfung soll eine ausreichende Bildqualität bei möglichst niedriger Strahlendosis sichergestellt werden. Die Ergebnisse ...
Stand: 09.02.2026
Dialog: 729
Unter dem Leitgedanken der Lärmminderung ist eine der Hauptaufgaben die Beschreibung der Geräuschsituation für den Bereich einer Arbeitsstätte. Hierzu werden normalerweise die folgenden Schritte durchgeführt:- Bestimmung von Arbeitsplätzen und deren zugehörigen Immissionsgrößen;- Bestimmung der personenbezogenen Arbeitsplätze und deren zugehörigen Expositionen;- Bestimmung aller Schallquellen und ...
Stand: 21.01.2026
Dialog: 19393
Die Ermittlung der Exposition von Hand-Arm-Vibrationen (und Ganzkörper-Vibrationen) erfolgt gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) (1.1 und 2.1 des Anhangs der LärmVibrationsArbSchV) für einen normierten Tagesexpositionswert A (8), der auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden festgelegt ist.Die technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnu ...
Stand: 21.01.2026
Dialog: 11793
Der Strahlenschutzverantwortliche hat eine geeignete Anzahl an Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen, soweit dies zur Gewährleistung des Strahlenschutzes notwendig ist. Die Voraussetzungen gemäß § 70 Abs. 3 StrlSchG sind entsprechend zu erfüllen. Demnach kann nur eine Person die zuverlässig und im Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist, die Stellung des Strahlenschutzbeauftrag ...
Stand: 07.12.2025
Dialog: 44208
Die Regelungen zum Lärm nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) gelten grundsätzlich auch für Beschäftigte mit Hörgeräten.Generell dürfen Personen mit Hörminderung keinen gehörgefährdenden Pegeln ausgesetzt werden, um eine Verschlimmerung des Hörschadens zu vermeiden.In der Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV (TRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen) we ...
Stand: 14.11.2025
Dialog: 18898
Die LärmVibrationsArbSchV lässt keine weiteren "Sonderfälle" zu. Die Bestimmung eines repräsentativen Lärmpegels über den Zeitraum einer Arbeitswoche (Bezugszeit 40 h) hinaus ist nicht gestattet. Im Rahmen von Ermittlungen der Lärmbelastung an Arbeitsplätzen, die z. B. großen saisonalen Schwankungen unterliegen, ist es zweckmäßig, mehrere repräsentative Arbeitstage zu unterscheiden. Die Ergebnisse ...
Stand: 14.11.2025
Dialog: 19020
Die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zum Thema Lärm und Vibrationsschutz werden in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) geregelt und in den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) konkretisiert.In Anhang 2 der TRLV Vibrationen "Teil:1 Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen" we ...
Stand: 09.09.2025
Dialog: 44182
Die Kombination des Sicherheitszeichens M003 „Gehörschutz benutzen“ mit einem Zusatzzeichen, das zur Verdeutlichung besonderer Situationen oder der Konkretisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage dient, ist zulässig. Diese Möglichkeit wird in der ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung unter Nummer 5.1 Abs. 2 Satz 2 explizit eingeräumt. ...
Stand: 02.09.2025
Dialog: 44163
In der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) Teil 2 - Messung von Lärm ist im Kapitel 3 (Planung und Beauftragung der Durchführung von Lärmmessungen) beschrieben, wer, wann unter welchen Voraussetzungen Lärmmessungen durchführen darf. Des weiteren ist in dieser Technischen Regel beschrieben, welche Schallpegelmesser eingesetzt werden dürfen.HinweisSchallpegelmes ...
Stand: 08.08.2025
Dialog: 26382
Die Angabe eines konkreten Schwellenwertes ist durch uns leider nicht möglich. In der DGUV Information 203-043 "Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder" finden sich unter Abschnitt 5.5 die Informationen zur Ermittlung und Bewertung der Störbeeinflussung. Insbesondere möchten wir die Abschnitt 5.5.1.1 Anwendung der Norm E DIN VDE 0848-3-1 und 5.5.1.2 Ermittlung zulässiger Wert ...
Stand: 07.08.2025
Dialog: 44150
Das Vorgehen zur Ermittlung der Ersatzdosis ist in der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen Teil 1: Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition erläutert, unter Punkt 5.6 "Ersatzdosis".Die gesetzliche Grundlage ist § 65 (2) StrlSchV, hier ist auch die Verantwortlichkeit geregelt. Der Strahlenschutzverantwortliche/-beauftragte hat daf ...
Stand: 05.08.2025
Dialog: 44169
Für den Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gibt es vielfältige gesetzliche Regelungen. Grundlage ist das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)Für die Beurteilung des Lärms kommen folgende Rechtsvorschriften zur Anwendung: a) Lärm- und Vibra ...
Stand: 04.07.2025
Dialog: 42343