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Ist es nötig, einen "fertigen" Sicherheitsbeauftragten auch weiterhin, gem. ArbSchG § 12 zu unterweisen?

Ja, der Sicherheitsbeauftragte ist auch nach § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- zu unterweisen. Die Unterweisung nach § 12 (1) ArbSchG umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Eine externe Schulung erfüllt diese Anforderungen nicht. Analoge Forderungen zu § 12 ArbSchG ergeben sich aus § 4 DGUV Vorschrift 1 ...

Stand: 08.12.2014

Dialog: 21119

Darf ein Sicherheitsbeauftragter mit der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen beauftragt werden?

von Sicherheitsbeauftragten ist, Unterweisungspflichten des Arbeitgebers zu übernehmen.  Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen hinsichtlich der für Unterweisungen erforderlichen Qualifikation festlegen, aber auch berücksichtigen ...

Stand: 14.03.2024

Dialog: 12967