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Können Warnzeichen nach ASR A1.3 Bestandteil des Flucht-und Rettungsplans sein?

Die Sicherheitszeichen der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" sind im Flucht- und Rettungsplan zu verwenden. Siehe hierzu die Ausführungen unter dem Punkt 6 Absatz 1. Dort heißt es:"Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht ...

Stand: 16.04.2024

Dialog: 28939

Gibt es eine vorgeschriebene Höhe für die Anbringung der Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien?

und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen. Für Sammelstellen ist dies das Sicherheitszeichen E007 „Sammelstelle“. Die Kennzeichnung kann in langnachleuchtender, innenbeleuchteter oder außenbeleuchteter ...

Stand: 16.04.2024

Dialog: 16309

Ist es zulässig, in Flucht- und Rettungswegplänen aktuelle Symbole nach ISO 7010 zu benutzen und in der Halle die Flucht- und Rettungswege mit alten Symbolen zu kennzeichnen?

“.Hinweis: Sofern in der Arbeitsstätte noch Vorgängerversionen der Rettungs- und Brandschutzzeichen verwendet werden, sollen diese auch im Flucht- und Rettungsplan verwendet werden. Wenn in der Arbeitsstätte die nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gültigen Sicherheitszeichen zur Anwendung kommen, ist auch der Flucht- und Rettungsplan entsprechend anzupassen." ...

Stand: 12.07.2022

Dialog: 43674

Müssen Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft werden?

Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan sind unter Punkt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" zu finden. Dort ist u. a. geregelt, dass Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein müssen. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits ...

Stand: 19.12.2023

Dialog: 13934

Ab welchen Änderungen in der Raumgestaltung ist eine Anpassung des Flucht- und Rettungswegeplans erforderlich?

- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach Anhang 1 gestaltet sein. (2) Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang sind Sammelstellen zu kennzeichnen. Außerdem sind Kennzeichnungen für Standorte ...

Stand: 03.04.2017

Dialog: 20357

Ist es zulässig die Standorte für ein Zeiterfassungssystem in den Flucht- und Rettungsplan einzuzeichnen?

im Gefahr- oder Katastrophenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach Anhang 1 gestaltet sein.(2) Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen ...

Stand: 06.11.2019

Dialog: 42904

Wo wird rechtsverbindlich erläutert, wie ein Flucht- und Rettungsplan auszusehen hat?

müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach Anhang 1 gestaltet sein.(2) Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über:1. den Gebäudegrundriss oder Teile davon,2. den Verlauf der Hauptfluchtwege,3. die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen,4. die Lage der Brandschutzeinrichtungen,5. den Standort des Betrachtersund soweit vorhanden6. die Lage ...

Stand: 14.03.2023

Dialog: 43695

Wann sind Flucht- und Rettungswegpläne erforderlich?

- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“.Hinweis:Sofern in der Arbeitsstätte noch Vorgängerversionen der Rettungs- und Brandschutzzeichen verwendet werden, sollen diese auch im Flucht- und Rettungsplan verwendet werden. Wenn in der Arbeitsstätte die nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gültigen Sicherheitszeichen zur Anwendung kommen, ist auch der Flucht- und Rettungsplan entsprechend anzupassen.(3) Flucht ...

Stand: 30.06.2023

Dialog: 42804