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Müssen Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen auf der Betriebsanweisung und der Maschine angebracht werden?

Die Anforderungen an die Verwendung von Informationen und Warnhinweisen an Maschinen sind der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Ziff. 1.7 ff. zu entnehmen. Diese Informationen und Warnhinweise legt der Hersteller im Rahmen seiner Risikobewertung fest und kennzeichnet somit z.B. Restgefahren seiner Maschine, die durch geeignetes Verhalten des Verwenders begegnet werden soll. Bei den anzugeb ...

Stand: 18.11.2020

Dialog: 14756