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Brauchen wir Sicherheitsdatenblätter für Narkosegase?

Unter der Annahmen, dass Narkosegase Arzneimittel darstellen, gilt:"Arzneimittel können im Hinblick auf die Tätigkeit Gefahrstoffe darstellen, für die die Schutzvorschriften der Gefahrstoffverordnung gelten. Für Arzneimittel besteht jedoch nach dem Arzneimittelgesetz keine Kennzeichnungspflicht mit den nach dem Gefahrstoffrecht üblichen Gefahrensymbolen. Bei Fertigarzneimitteln ist lediglich ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 15951

Ist es erlaubt die Gefahrenpiktogramme für betriebsinterne Laborproben mit schwarzem statt rotem Rand darzustellen?

Unterweisung der Beschäftigten über die an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefahren und die Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen voraus. Bei der vereinfachten Kennzeichnung sind mindestens die Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie die Gefahrenpiktogramm(e) (CLP-Verordnung) bzw. Gefahrensymbol(e) und Gefahrenbezeichnung(en) (RL 67/548/EWG bzw. RL 1999/45/EG) der jeweiligen Hauptgefahr(en) anzugeben ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 16278

Kann ich für den Transport auf der Straße in Kleinmengen die Angaben aus dem US-amerikanischen MSDS auf die deutschen Papiere übertragen, obwohl der Hersteller in Deutschland ein anderes Sicherheitsdatenblatt veröffentlicht hat?

Es ist die deutsche Fassung zu verwenden. In Deutschland gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Die Vorschriften in Amerika können sich deutlich von denen in Europa und Deutschland unterscheiden. Wie unter dem Punkt 70.1 der RSEB nachzulesen ist, sind die USA, im Gegensatz zu Deutschland, kein ADR Vetragsstaat und müssen sich dementsprechend auch nicht an diese Vorschriften halten. In Art ...

Stand: 16.08.2018

Dialog: 42414