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Ein direktes Abschneidekriterium für den intended use gibt es für Stoffe in Zubereitungen bei der Registrierung nicht. Die Abschneidekriterien sind eher gefährdungsorientiert und in Art. 14 der REACH Verordnung geregelt. Für Stoffe in Zubereitungen ist ein Stoffsicherheitsbericht und somit die Aufnahme von Expositionsszenarien in Sicherheitsdatenblätter nicht erforderlich, wenn die Bedingungen des ...
Stand: 18.12.2009
Dialog: 5244
Als nachgeschalteter Anwender müssen Sie prüfen, ob ihre Verwendung im Sicherheitsdatenblatt (SDB) des Lieferanten aufgelistet ist. Die dort angegebenen Maßnahmen müssen von Ihnen eingehalten werden. Da Ihr Stoff vom Hersteller oder Vorlieferanten registriert werden muss, haben Sie dahingehend keine Verpflichtungen. Wenn Ihre Verwendung nicht im SDB aufgenommen wurde, können Sie dem Vorlieferanten ...
Stand: 11.12.2009
Dialog: 5252
Vorbetrachtung: Zunächst ist es wichtig zu unterscheiden, ob Ihr Lieferant seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat. Im ersteren Fall verletzt ebenfalls Ihr Lieferant die Vorgaben zur Informationsweitergabe, falls SVHC-Substanzen größer als 0,1% enthalten sind und an Sie keine Informationen weitergeben werden. Weiterhin besteht keine Verpflichtung zum Erfragen dieser Informationen bei Ihrem ...
Stand: 10.12.2009
Dialog: 9742
Sie sind offensichtlich Hersteller oder Importeur von Zitronensäure, EC Nummer 201-069-1. Ihre Verpflichtungen bezüglich der Registrierung von Verwendungen bzw. zur Weitergabe von Informationen in der Lieferkette ergeben sich aus Artikel 10, Buchstabe a, Ziffer III und Titel IV. Nach der Registrierung ist in diesem Zusammenhang Artikel 22, Abs. 1, Buchstabe d, relevant. Sie sind nach all diesen Vo ...
Stand: 10.12.2009
Dialog: 9442
Es ist definitiv nicht nötig, sich bereits jetzt an kostenpflichtigen IT-Plattformen zu beteiligen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt registrieren müssen oder zu einem späteren Zeitpunkt eventuell registrieren müssen. Ohnehin ist nicht sichergestellt, dass Sie auch an der Kommunikation im SIEF beteiligt werden. In der bisherigen Praxis hat sich gezeigt, dass durch d ...
Stand: 23.10.2009
Dialog: 9395
Auch die Großchemie landet zunächst einmal im selben SIEF wie Sie, wenn sie den gleichen Stoff prä-registriert und anschließend registrieren lassen will. Das ist vollkommen unabhängig von der Tonnage und den damit verbundenen Registrierungsfristen. Falls die Wettbewerber dann auch mit zum Konsortium gehören, d.h. keine opt-out Klausel nutzen, müssen selbstverständlich die vorhandenen Daten allen K ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5374
Hersteller und Importeure, die eine Registrierung durchgeführt haben, sind u. a. verpflichtet die Registrierung unverzüglich bei einschlägigen neuen Informationen zu aktualisieren. Die Einzelheiten der Änderungs-/Aktualisierungsverpflichtungen sind in Artikel 22 dargestellt. Dies bedeutet u. a. dass die Unternehmen die Herstellungs- und Importmengen, die verfügbaren Daten, die Inhalte der Sicherhe ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5344
Es ist die Pflicht des Lieferanten, der einen Stoffsicherheitsbericht erstellen muss, dem Downstream User (DU) die einschlägigen Expositionsszenarien (evtl. einschließlich Verwendungs- und Expositionskategorien) mitzuteilen. Solche Expositionsszenarien sollen innerhalb der RIP 3.2.2 und 3.5 entwickelt werden. Nähere Informationen zum RIP-Prozess finden sie auf der Homepage der EU-Kommission . Der ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5413
Als Beschichter von Industrietextilien dürften Sie in der Regel als nachgeschalteter Anwender gelten. Die genaue Definition hierzu finden Sie im Artikel 3 Nr. 13 der REACH-Verordnung. Unsere Datenbank enthält bereits eine Anzahl an Dialogen, die sich mit den Fragen und Problemen der nachgeschalteten Anwender befassen. Kaufen Sie die Stoffe von außerhalb der EU ein, gelten Sie als Importeur (Artike ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5532
Sie sind von den REACH-Regelungen rechtlich kaum betroffen. REACH zielt primär auf Stoffe sowie auf Stoffe als Bestandteile von Zubereitungen und Erzeugnissen. Sie sind als Verwender von Erzeugnissen bzw. Teilerzeugnissen auch kein nachgeschalteter Anwender im Sinne von REACH. Sie sollten jedoch ihren Vorlieferanten nach einiger Zeit (nach Ablauf der Übergangsfristen) auffordern, Ihnen die ihm vor ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5580
Wenn mehrere Firmen den gleichen Stoff herstellen oder importieren, so müssen die Firmen bestimmte Daten (insb. intrinsische Daten) des Stoffes über einen federführenden Registranten, gemäß Art. 11, registrieren. Die Bildung eines Konsortiums für diese gemeinsame Einreichung von Daten liegt in der privatrechtlichen Entscheidung der Unternehmen. Die beteiligten Unternehmen müssen entscheiden, ob si ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5716
Nach REACH soll auf Tierversuche, wenn irgend möglich, verzichtet werden. Die Informationen sind durch alternative Methoden zu gewinnen. Die Methoden sind regelmäßig zu überprüfen und zu verbessern. Der Verzicht auf Datenerhebungen, insbesondere durch Tierversuche, wenn auf andere Weise geeignete Daten gewonnen werden können bzw. geeignete Risikomaßnahmen auch ohne diese Daten möglich sind, wird m ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5672
Eine Konsortienbildung ist immer eine auf freiwilliger Basis getroffene Entscheidung zwischen Herstellern, Importeuren oder anderen Unternehmen. Konsortien sind in der Verordnung nicht vorgesehen, sondern nur die Registrierung bestimmter Daten zu einem gleichen Stoff über ein federführendes Unternehmen. Sie wären nur für die Herstellung von Strontiumhexafernit verantwortlich. Von Strontiumkarbonat ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5904
Zur Frage 1: Die nach Artikel 10 im Registrierungsdossier vorzulegenden Informationen umfassen unter Abschnitt a) iii) u.a. Informationen zur Verwendung des zu registrierenden Stoffes entsprechend den Vorgaben des Anhangs VI Abschnitt 3. Alle identifizierten Verwendungen im Sinne des Artikels 3 Nr. 26 müssen mit aufgeführt sein. Ein Polymer, welches ein ungebundenes Additiv enthält, ohne dass dies ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5879
Laut Artikel 34 der REACH-Verordnung müssen Sie zunächst einmal unabhängig von der von Ihnen verwendeten Menge 1. neue Informationen über gefährliche Eigenschaften und 2. weitere Informationen, welche die Ihnen mitgeteilten Risikomanagementmaßnahmen in Frage stellen, an Ihren Lieferanten übermitteln. Eine Pflicht zur Angabe Ihrer Verwendung besteht primär nicht. Sie müssen aber prüfen, ob Ihre Ver ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6014
Es gibt keine verbindlichen Vorgaben seitens der EChA für den Lead Registranten dahingehend, ob, wie, bis wann und warum er von seiner Funktion zurücktreten kann. Die Arbeit in den SIEFs ist von den SIEF-Teilnehmern in eigener Verantwortung zu organisieren. Dazu gehört auch die Auswahl des Lead Registranten, der für alle oder einen Teil der SIEF-Teilnehmer einen Teil der für die Registrierung des ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7974
Im Hinblick auf die REACH-Verordnung müssen Sie sich keine Angaben über die verwendeten Druckfarben machen lassen. Sollten in den Verpackungen besonders Besorgnis erregende Stoffe, die in der Kandidatenliste veröffentlicht sind, > 0,1 Massen-Prozent enthalten sein, so ist ihr Lieferant nach Artikel 33 verpflichtet, sie zu informieren. Bei der Frage, wer sicherstellen muss, dass keine Substanzen in ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 8701
Die zur Zeit noch nicht von zahlreichen Falscheinträgen bereinigte Liste der vorregistrierten Stoffe liegt seit Anfang Dezember 2008 auf der Webseite der EChA zum Download bereit. Darin finden Sie auch die von Ihnen vorregistrierten Stoffe wieder. Im Augenblick ist es die Aufgabe der potentiellen Registranten, die einen der rund 150.000 in der genannten noch vorläufigen Liste enthaltenen Stoffe vo ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7135
Sie sollten immer die höheren Anforderungen erfüllen, dann haben Sie alles abgedeckt. D.h. wenn Sie eine volle Registrierung durchführen, ist damit dann auch der Stoff als transportiertes oder betriebsinternes, isoliertes Zwischenprodukt abgedeckt, wenn Sie die Anforderungen für ein transportiertes isoliertes Zwischenprodukt erfüllen, ist damit auch das betriebsinterne Zwischenprodukt abgedeckt. S ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6124
Die Frage, welche Informationen konkret in das Formblatt einzutragen sind, ist ohne weitere Informationen nicht abschließend zu beantworten. Sicher aber ist, dass die Beantwortung der Fragen nichts mit REACH zu tun hat. Für einen amerikanischen Kunden, d.h. jemanden, der Waren aus Europa in die USA importiert, ist REACH gänzlich uninteressant, da REACH nur in Europa, nicht aber in den USA gilt. Be ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7673