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Die Antwort auf die Frage ergibt sich aus dem Geltungsbereich der Vorschriften. Gemäß Verordnung (EWG) Nr.3821/85 muss das Kontrollgerät bei Fahrzeugen eingebaut und benutzt werden, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und in einem Mitgliedstaat zugelassen sind. Da im vorliegenden Fall das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr eingesetzt wird und eben nicht in einem Mitglied ...
Stand: 04.01.2009
Dialog: 5290
1) Die Arbeitszeit von Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6710
Gemäß § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, werktägliche Arbeitszeiten über 8 Stunden aufzuzeichnen. Dies kann z. B. auch mit dem digitalen Kontrollgerät oder den Diagrammscheiben erfolgen. Gemäß § 21 a des Arbeitszeitgesetzes muss der Arbeitgeber für Beschäftigte im Straßentransport zusätzliche Aufzeichnungen der "Arbeitszeiten" seiner Arbeitnehmer führen. Diese Aufzeich ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6595
Nein, der Aussage, dass die Schaublätter für Zeiten der Erledigung anderer Arbeiten im Sinne von Art. 4 Buchstabe e) VO Nr. 561/2006/EG entnommen werden dürfen, können wir so nicht zustimmen.Unter Art. 15 Abs. 2 der VO Nr. 3821/85/EWG - Kontrollgerät im Straßenverkehr- heißt es dazu:"Die Fahrer benutzen für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, Schaubl ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6718
Wenn bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass mehr als die mitführpflichtigen Tachoscheiben im Fahrzeug sind, muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige gerechnet werden.Die Mitglieder des Fahrpersonals (Fahrer) haben die Originale der Schaublätter und Tätigkeitsnachweise der Vortage, die nicht mehr mitzuführen sind, unverzüglich dem Unternehmer zur Aufbewahrung auszuhändigen.Hinweis: E ...
Stand: 01.11.2008
Dialog: 6610
Grundsätzlich gilt: Das Kontrollgerät muss vom Beginn der Arbeit (Ende einer Tagesruhezeit) bis zum Ende der Arbeit (Beginn einer Tagesruhezeit) ununterbrochen in Betrieb sein. Das Kontrollgerät wird durch das Einlegen des Schaublattes in Gang gesetzt. Eine Unterbrechung der Aufzeichnungen durch Öffnen des Kontrollgerätes ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese Veraussetzungen lie ...
Stand: 15.09.2008
Dialog: 2664
Die Benutzungspflicht des EG-Kontrollgerätes ergibt sich aus (EWG) VO Nr. 3821/85, Artikel 13. Der Unternehmer und die Fahrer sorgen für das einwandfreie Funktionieren und die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes sowie der Fahrerkarte, wenn der Fahrer ein Fahrzeug benutzt, das mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang IB (digitales EG-Kontrollgerät) ausgerüstet ist. Nach dieser Vorschrift haben ...
Stand: 04.09.2008
Dialog: 6533
Der Begriff der Ruhezeit ist im Artikel 4 der VO Nr. 561/2006/EG definiert: g) "tägliche Ruhezeit" den täglichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine "regelmäßige tägliche Ruhezeit" und eine "reduzierte tägliche Ruhezeit" umfasst; - "regelmäßige tägliche Ruhezeit" eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden. Diese regelmäßige tägliche Ruhezeit kann auch in zwei ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6467
Die Mitführpflicht ergab sich zunächst aus dem § 4 der Fahrpersonalverordnung. Nunmehr wird die Bescheinigung über arbeitsfreie Tage für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 bis 3,5 t, aufgrund des § 20 der Fahrpersonalverordnung gefordert. Im Januar 2008 wurde die Fahrpersonalverordnung geändert. Mit ihr auch der § 20 FPersV, der den Nachweis über berücksichtigungsfrei ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6475
Bei analogen Kontrollgeräten kann bei Fahrten, die von einer Ausnahmeregelung erfasst werden, auf das Einlegen einer Diagrammscheibe verzichtet werden. Bei digitalen Kontrollgeräten gibt es die Möglichkeit über das Menü des Kontrollgerätes auf die Funktion "out of scope" zu wechseln. Diese Funktion registriert die Fahrt als Fahrt außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnungen. Eine Fahrerkarte w ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6516
Gemäß § 18 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV) sind Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen für die Kanalisation eingesetzt werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit (Änderungen zum 31.01.2008 siehe Merkblatt zur neuen Fahrpersonalverordnung). Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die im Rahmen eines im öffentlichen Interesse liegenden ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6502
Zu 1.: Rechtsgrundlage der von Ihnen angesprochenen Aufbewahrungspflichten ist das Fahrpersonalgesetz (FPersG). Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes vom 6. Juli 2007 (BGBl. I Nr. 30 vom 13.7.2007 S. 1270) wurde Satz 6 des § 3 des FPersG wie folgt neu gefasst: "Der Unternehmer hat die von den Fahrerkarten und den Massenspeichern kopierten Daten unter Berücksichtigung der Gru ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6496
Ja, Fahrer von Mietfahrzeugen unterliegen grundsätzlich den gleichen Aufzeichnungs- und Nachweisvorschriften wie andere Fahrer auch. Nur für Fahrer von Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät gelten besondere Regelungen. Informationen dazu bietet z. B. die IHK Bielefeld in der Präsentation "Die neuen Lenk-und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006" an. Hinweis: Eine Übersicht der am 31. Januar 2008 in ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6468
Von den EG-Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten werden u.a. Fahrzeuge erfasst, die der Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 t übersteigt. Die nationalen (deutschen) Vorschriften müssen alle Fahrer beachten, die ein Fahrzeug einschließlich Anhänger/Sattelhänger zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von m ...
Stand: 15.08.2008
Dialog: 4463
Um Ihrer gesetzlichen Verpflichtung der Planung Ihrer Fahrer nachkommen zu können, werden Sie den Zugang zu Vortätigkeiten des unternehmensfremden Fahrers bekommen müssen. Geeignete Mittel sind Ausdrucke der unmittelbaren Vortätigkeit (auch bei anderen Unternehmen) oder das Auslesen der Fahrerkarte. Nur so kann gewährleistet werden, dass die vorgesehenen täglichen bzw. wöchentlichen Ruhezeiten ein ...
Stand: 15.08.2008
Dialog: 3211
Ein EG Kontrollgerät muss bei Fahrzeugen eingebaut und benutzt werden, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind (Artikel 3 Abs.1 (EWG) Nr. 3821/85). Ausgenommen von der oben genannten Verordnung sind: Fahrzeuge, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden (Artikel 3 Buchstabe d (EG) Nr. 561/2006) Der Einbau ...
Stand: 04.08.2008
Dialog: 6435
Die Werkstattkarte wird zum Einbau, zur Prüfung und zur Kalibrierung von digitalen Kontrollgeräten verwendet von: - entsprechend geschulten verantwortlichen Fachkräften von anerkannten Werkstätten oder - Werkstätten, die von anerkannten Kontrollgeräteherstellern beauftragt wurden. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstat ...
Stand: 15.07.2008
Dialog: 3193
Die tägliche Ruhezeit ist ein genau definierter längerer ununterbrochener Zeitraum, in dem der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine regelmäßige tägliche Ruhezeit und eine reduzierte tägliche Ruhezeit umfasst. Der Fahrer kann seine tägliche Ruhezeit am Standort des Fahrzeugs verbringen. Zwingende Voraussetzung ist hierfür, dass das Fahrzeug über eine geeignete Schlafmöglichkeit ve ...
Stand: 15.07.2008
Dialog: 6781
Nein, der Entzug des Führerscheins hat keine Auswirkungen auf die Fahrerkarte. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW. ...
Stand: 15.07.2008
Dialog: 3157
Der Fahrer eines Fahrzeuges, gemäß VO (EG) Nr. 561/2006, das mit einem digitalen Kontrollgerät nach Anhang I B der VO (EWG) 3821/85 ausgerüstet ist, muss dem Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit folgendes nach Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85, geändert durch Art. 26 VO (EG) Nr. 561/2006, vorlegen können: i) die Fahrerkarte, sofern er Inhaber einer solchen Karte ist, ii) alle während der lau ...
Stand: 20.04.2008
Dialog: 3218