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Rechercheergebnisse

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Wo ist die Grenze zu Freisetzung unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen zu ziehen und liegt diese in den geschilderten Fällen der Assemblierung überhaupt vor?

(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Schilderung. Bei meinen Ausführungen gehe ich davon aus, dass ausschließlich der Kleber und das Lot für eine beabsichtigte Freisetzung im Sinne des Art. 7 Abs. 1 in Frage kommen. 1. Vorüberlegu ...

Stand: 14.09.2009

Dialog: 8091

Fallen Schmierstoffe unter die REACH-Verordnung?

Jeder Hersteller oder Importeur von Stoffen als solche oder von Stoffen in Zubereitungen ist nach REACH Artikel 6 Absatz 1 verpflichtet, diese Stoffe zu registrieren, wenn mindestens je eine Tonne/Jahr pro Hersteller oder Importeur erreicht wird. Keiner Registrierungspflicht dagegen unterliegen Hersteller oder Importeure von Erzeugnissen. Nach Artikel 3 Absatz 3 sind Erzeugnisse dadurch charakteri ...

Stand: 14.09.2009

Dialog: 7394

Müssen die Lieferanten die Erfüllung der REACH-Vorgaben für jedes einzelne Material oder in zusammengefasster Form bestätigen?

1) Es handelt sich bei den Fertigbädern um Erzeugnisse nach REACH. Da aus diesen keine Stoffe beabsichtigt freigesetzt werden, sind unter REACH die Artikel 7(2) – Notifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen auf der Kandidatenliste in Erzeugnissen - und Artikel 33 – Information über den Gehalt von besonders besorgniserregenden Stoffen auf der Kandidatenliste in Erzeugnissen relevant 2) ...

Stand: 11.09.2009

Dialog: 6143

Was muss ein Alleinvertreter beim Import von Stoffen aus China beachten?

Wenn Sie nach Artikel 8 der REACH-Verordnung von einem oder mehreren chinesischen Herstellern zum Alleinvertreter bestellt werden, so müssen Sie alle Verpflichtungen für Importeure erfüllen (s. Artikel 8, Absatz 1 und 2). Zu Frage 1: Da Sie gegenüber der Behörde in Helsinki als Registrant auftreten, müssen sich die nach Artikel 10 geforderten und im Anhang VI spezifizierten Angaben (Name., Anschri ...

Stand: 11.09.2009

Dialog: 6142

Welche Anforderungen an die Registrierung gelten für Zulieferer der Automobilindustrie?

Vorab ist wichtig, dass nur derjenige registrierungspflichtig ist, der Stoffe importiert oder herstellt bzw. die Kriterien für registrierungspflichtige Erzeugnisse (siehe unten) erfüllt. zu 1.: Studien, die sich ausschließlich mit Erzeugnissen aus dem Bereich Automobilindustrie beschäftigen sind uns bisher nicht bekannt. Sie müssen jedes Produkt individuell beleuchten, ob es unter die REACH-Verord ...

Stand: 10.09.2009

Dialog: 6353

Gehört das Rohrvormaterial, das für die weitere Rohrverarbeitung bestimmt ist, zum Geltungsbereich der REACH-Verordnung?

Metalle sind in flüssiger, fester, pulvriger oder granulierter Form Stoffe im Sinne von REACH und unterliegen der Registrierungspflicht. Legierungen von Metallen, wovon beim Stahl ausgegangen werden kann, sind besondere Zubereitungen und unterliegen nicht der Registrierungspflicht. Sofern dann aber die Metall-Legierungen eine spezifische Form annehmen - in diesem Falle ein Rohr, dann liegt ein Erz ...

Stand: 10.09.2009

Dialog: 6350

Wie ist festzustellen, ob in importierten Elektroniken für Leuchten ein meldepflichtiger Stoff enthalten ist und austreten kann?

(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Wie ist nun festzustellen, ob in einem dieser Teile eine meldepflichtiger Stoff enthalten ist? Ihrer Frage entnehmen wir, dass es Ihnen um die Stoffe der „Kandidatenliste“ geht. Bei Importen aus dem Nicht-EU-Ausland ist es in der Tat schwieri ...

Stand: 09.09.2009

Dialog: 6573

Welche Bedeutung haben die verschiedenen Ebenen einer Produktanmeldung nach ELINCS?

Gemäß Artikel 24 der REACH-Verordnung gilt eine Anmeldung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG als Registrierung. Erfasst werden von diesem Artikel sowohl die vollständigen Anmeldungen (Artikel 7 Richtlinie 67/548/EWG) als auch die eingeschränkten Anmeldungen (Artikel 8 Richtlinie 67/548/EWG), so dass die heutigen unterschiedlichen Mengen 10 kg, 100 kg oder 1 t unter REACH bedeutungslos sind. Erst wenn ...

Stand: 09.01.2007

Dialog: 4938

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