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Wie stelle ich sicher, dass ich nicht fahrlässig gehandelt habe, wenn ich es als erwiesen ansehe, dass kein Flucht und Rettungsplan benötigt wird?

Die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier insbesondere in der ASR A2.3. Dort heißt es unter dem Punkt 9 u. a.: (1) Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht-und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern. ...

Stand: 30.11.2016

Dialog: 23875

Gibt zur Verpflichtung für Arbeitgeber, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen Konkretisierungen der Kriterien "Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte"?

Fälle, in denen die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte die Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erfordern, sind unter Abschnitt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"  genannt: • bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z.B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen a ...

Stand: 25.11.2016

Dialog: 12609

Gibt es eine vorgeschriebene Höhe für die Anbringung der Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien?

Eine vorgeschriebene Befestigungshöhe für die Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien ist uns nicht bekannt. Das Schild selber ist entsprechend der ASR A1.3 -"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" auszuführen und wird dort unter der Bezeichnung "E007 Sammelstelle" im Anhang genannt. Nach der ASR A1.3 gilt grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubrin ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 16309

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