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In welchem Artikel definiert sich der Registrierungszeitraum für phase-in Stoffe in einer Menge größer 1 to und kleiner 100 to pro Jahr und Hersteller?

Artikel 23 der REACH-Verordnung regelt besondere Bestimmungen für phase-in-Stoffe. Art. 23 Abs. 3 regelt die Registrierungsfrist für vorregistrierte phase-in-Stoffe, die in Mengen von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr und Hersteller/Importeur hergestellt oder eingeführt werden. Die Stoffe müssen bis zum 1. Juni 2018 registriert werden. In der deutschen Übersetzung der REACH-Verordnung liegt ein Druckfehle ...

Stand: 11.12.2009

Dialog: 5250

Was passiert mit einem Phase-In-Stoff, der erst nach Ende der ersten Registrierungsphase aufgrund neuer Erkenntnisse als CMR eingestuft wird?

Der erste Registrierungszeitraum des Art. 23 (Registrierung bis 1.Dezember 2010) gilt sowohl für legal eingestufte CMRs (CMR: kanzerogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe) als auch für Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als CMR erfüllen (also nach Selbsteinstufung durch Hersteller oder Importeur). Insofern sind Stoffe, von denen zurzeit bekannt ist, dass sie als CMR in Anhang ...

Stand: 22.09.2009

Dialog: 5677

Wie verhält es sich mit der Registrierung eines Stoffs, der in unseren europäischen Niederlassungen in unterschiedlichen Mengen hergestellt wird?

Da Sie die Registrierungen unter REACH für Ihre Tochtergesellschaften zentral koordinieren und eine Ihrer Teilgesellschaften immer > 1.000 Tonnen pro Jahr produziert, ergeben sich nur wenige Probleme. - Sie bilden quasi ein "Unterkonsortium", das mit den Koproduzenten eine gemeinsame Registrierung durchführt. - Wie für Stoffe > 1.000 Tonnen pro Jahr vorgeschrieben, müssen die Dossier-Unterlagen in ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5881