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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 20 von 23 Treffern

Bin ich ein "Inverkehrbringer" im Sinne von Art. 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wenn ich im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages handelsübliche Gefahrstoffe aus meinem Vorrat kostenlos für die beauftragte Arbeit zur Verfügung stelle?

Das Inverkehrbringen im Sinne von Artikel 3 Nummer 12 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) beinhaltet die "entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte". D.h., auch eine unentgeltliche, also kostenfreie Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen an Dritte ist als Inverkehrbringen zu werten.In der vorliegenden Fragestellung wäre der Abgebende im Sinne ...

Stand: 04.10.2023

Dialog: 43810

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Unter REACH-Aspekten stellt der hier skizzierte Umgang mit den Erzeugnissen lediglich einen Gebrauch unter nachgeschalteten Anwendern dar.1. Annahme: die Erzeugnisse als solche enthalten keine Stoffe, die zur Freisetzung bestimmt sind (Art. 7 Abs. 1 REACH-Verordnung), und sie enthalten auch keine „SVHC-Stoffe“ (Art. 7 Abs. 2). Insofern entfallen etwaige Registrierungs- oder Mitteilungspflichten de ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Fragen zur Registrierung von außerhalb der EU

Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU können oder besser gesagt dürfen nach der REACH-Verordnung (REACH) keine eigenen (Vor-)Registrierungen einreichen. Dies können nur „natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft“. REACH sieht für diese Fälle in Artikel 8 die Möglichkeit vor, dass ein so genannter Alleinvertreter (Only Representative; Abkürzung OR) die Verpflichtungen für Imp ...

Stand: 23.04.2012

Dialog: 15864

Definitionsfragen zur REACH-Verordnung und zur ChemVerbotsV

Ist die Abgabe von Stoffen und Zubereitungen gemäß REACH-Verordnung zum Verkauf bereits ein Inverkehrbringen?Nach Artikel 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung ist Inverkehrbringen wir folgt definiert:"Inverkehrbringen: entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen;"D. h. gemäß Artikel 3 Nr. 12 ist die Abgabe und auch bereits das Be ...

Stand: 10.05.2011

Dialog: 13665

Werden wir zum "Inverkehrbringer", wenn wir einem befreundeten Unternehmen Gefahrstoffe leihweise zur Verfügung stellen?

Inverkehrbringen ist in Artikel 3 Absatz 12 der REACH-Verordnung als entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte definiert. Die Einfuhr (in den Geltungsbereich der REACH-Verordnung) gilt als Inverkehrbringen. Demnach gelten Sie u. E. als "Inverkehrbringer", da es nach der genannten Definition keine Rolle spielt, dass das Unternehmen mit Ihrem "befreundet" ist u ...

Stand: 12.11.2010

Dialog: 12390

Sind wir überhaupt Importeur oder fallen wir unter den Bereich Forschung/Entwicklung?

Zunächst muss festgestellt werden, in welche Kategorie die Versuchsprodukte im Sinne von REACH fallen. Granulate und andere Schüttgüter sind entsprechend den Begriffsbestimmungen nach Artikel 3, Nummern 1 bis 3 der REACH-Verordnung den Gemischen zuzuordnen. Wenn Sie diese Versuchsprodukte aus nicht-EU-Ländern erhalten, dann gelten Sie als Importeur, falls der Hersteller keinen Alleinvertreter für ...

Stand: 21.09.2010

Dialog: 12005

Was ist bezüglich REACh zu beachten, um den gebundenen Formensand nach dem recyclen in einem mineralischem Bindemittel einstzen zu können?

Der ursprüngliche Formensand ist als Naturstoff entsprechend Anhang V Punkt 7 der REACH-Verordnung von der Registrierungspflicht befreit. Das setzt voraus, dass der Sand (überwiegend als SiO2) nicht chemisch verändert wurde. Wenn Sie den Sand nach dem Guss wiederverwenden wollen, so ist dies vermutlich (ohne Wissen um die genauen Abläufe) kein Recycling im Sinne der REACH-Verordnung, da der Sand g ...

Stand: 01.09.2010

Dialog: 11846

Wer ist Importeur, wenn ein asiatischer Hersteller seine Ware innerhalb der EU zwischenlagert und von dort weiterverkauft?

Nach Artikel 2 Abs. 1 b) der REACH-VO gilt die Verordnung nicht für Stoffe als solche (...) die der zollamtlichen Überwachung unterliegen (...) und die sich in vorübergehender Verwahrung oder in Freizonen oder in Freilagern zur Wiederausfuhr oder im Transitverkehr befinden. Nach Artikel 3 Abs. 11 ist ein Importeur eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die für die Ei ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5565

Sind durch die REACH-Verordnung der EU besondere Verpflichtungen für Druckereien zu erwarten?

Als Druckerei sind Sie Endverbraucher der Stoffe und Zubereitungen. Endverbraucher werden unter REACH anders behandelt als Hersteller einer chemischen Verbindung. Nach Anhang V Ziffer 3 bestehen für Sie keine Registrierungspflichten. Allerdings müssen sie überprüfen, ob die sichere Verwendung der Materialien auf Basis des erweiterten Sicherheitsdatenblatts des Lieferanten gewährleistet wird. ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5596

Was müssen Städte und Gemeinden (Baubetriebshof) im Hinblick auf REACH beachten?

Städte und Gemeinden sind genauso Adressat der Vorschriften von REACH wie privatwirtschaftliche Unternehmen auch. Denn jeder Hoheitsträger ist selbst an das Ordnungsrecht gebunden (Art. 20 III GG) und muss seine eigenen Maßnahmen bei der Wahrnehmung gefahrenabwehrrechtlicher Aufgaben am Ordnungsrecht messen lassen. Allerdings hat der jeweilige Hoheitsträger für seinen Funktionsbereich die eigenver ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5920

Wird ein Händler zum nachgeschalteten Anwender, wenn er von einem Produkt eine Probe für Analysen nimmt?

Ein nachgeschalteter Anwender ist eine Person, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff verwendet (Art. 3 Abs. 13 REACH). Jede Verwendung, außer Lagerung führt zu dem Tatbestand, dass ein Händler zum nachgeschalteten Anwender wird (s. Art. 3 Nr. 14). ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5921

Wir verdünnen eingekaufte Schwefelsäure. Sind wir Hersteller oder nachgeschalteter Anwender?

Unter REACH sind nur Stoffe registrierungspflichtig. Bei Schwefelsäure in verschiedenen Verdünnungen handelt es sich um ein Gemisch aus Säure und Wasser. Wasser fällt nicht unter die Registrierungspflicht, somit ist nur die Schwefelsäure registrierungspflichtig. Diese Säure wird vom (Erst-)Hersteller oder Importeur registriert und dann zu verschiedenen Verarbeitern bzw. Anwendern weiterverkauft. S ...

Stand: 21.09.2009

Dialog: 5923

Kann man auch mehrere unterschiedliche Repräsentanten (Art. 4) haben?

Die REACH-Verordnung macht dazu keine konkreten Aussagen. Bezogen auf einen Stoff erscheint die Benennung verschiedener rechtlich eigenständiger Repräsentanten jedoch nicht sinnvoll. Bezogen auf unterschiedliche Stoffe steht es Ihnen frei, pro Stoff jeweils einen anderen Repräsentanten für das jeweilige SIEF zu benennen. ...

Stand: 16.09.2009

Dialog: 5949

Welche Pflichten haben wir als ausschließlicher Verwender/Verbraucher chemischer Produkte?

Der Verbraucherbegriff unter REACH ist zwar nicht definiert, aber aus den allgemeinen Definitionen von Verbraucher in anderen Regimen und aus dem Rückschluss aus der Definition des nachgeschalteten Anwenders wird klar, dass Verbraucher nur sein kann, wer chemische Stoffe / Zubereitungen nicht gewerblich verwendet. Verbraucher ist also wirklich nur eine Privatperson (z.B. Verbraucher im Sinne des V ...

Stand: 16.09.2009

Dialog: 6010

Welche Pflichten entstehen einem Energieversorger, der Erdgas von einem Vorlieferanten bezieht und über das eigene Netz zu den Endkunden liefert?

Im Anhang V der REACH-Verordnung finden Sie eine Auflistung von Stoffen, die nach Artikel 2 Abs. 7b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Darunter sind auch: "...die folgenden Naturstoffe, soweit sie nicht chemisch verändert wurden: Mineralien, Erze, Erzkonzentrate, Erdgas, roh und verarbeitet, Rohöl und Kohle;". Falls dies für Sie zutrifft, besteht keine Registrierungspflicht. ...

Stand: 16.09.2009

Dialog: 6009

Haftet der Hersteller für die von ihm im Sicherheitsdatenblatt mitgelieferten Verwendungen und Inhalte gegenüber den nachgeschalteten Anwendern?

Grundsätzlich kann sich aus einer mangelhaften/fehlenden Information in einem Sicherheitsdatenblatt eine zivilrechtliche Schadensersatzhaftung ergeben. Dabei wäre im Einzelfall zu prüfen, ob der Hersteller/Inverkehrbringer die für die sichere Verwendung wesentlichen und ausreichenden Informationen im Sicherheitsdatenblatt genannt hat. Ausreichende Informationen enthält ein Sicherheitsdatenblatt da ...

Stand: 15.09.2009

Dialog: 6079

Was ist beim Import von Massagebällen aus PVC zu beachten?

Der Massageball an sich ist ein Erzeugnis, das nicht unter die Registrierpflicht von REACH fällt, es sei denn, dass gemäß Art. 7 Abs. 1 bestimmte Inhaltsstoffe in diesem Erzeugnis (absichtlich) frei gesetzt werden sollen. Dies ist m.E. bei den genannten Massagebällen nicht der Fall. Als Weichmacher wird u.a. in PVC Diethylhexyl-phthalate (DEHP) verwendet. Dieser Stoff kann evtl. auf der Liste der ...

Stand: 15.09.2009

Dialog: 6031

Muss die vom Lieferanten empfohlene Verwendung durch den nachgeschalteten Anwender schriftlich bestätigt werden?

Nach Nr. 1.2 im Anhang II der REACH-Verordnung muss das Sicherheitsdatenblatt (SDB) eines Stoffes, für den eine Stoffsicherheitsbewertung vorgeschrieben ist, Informationen über alle identifizierten Verwendungen enthalten. Der nachgeschaltete Anwender hat nach Artikel 37 der REACH-Verordnung die Möglichkeit, den Registranten über die Verwendung(en) des nachgeschalteten Anwenders zu informieren. Der ...

Stand: 15.09.2009

Dialog: 6034

Welche Stellung hat ein Lohnhersteller bei der Registrierung von Stoffen?

Die REACH-Verordnung enthält keine weitere Konkretisierung der Begriffe Hersteller, Inverkehrbringen oder nachgeschalteter Anwender über die Definitionen im Art. 3 hinaus. Die Registrierungsanforderungen nach REACH muss der tatsächliche (physische) Hersteller oder Importeur erfüllen. Er ist dafür verantwortlich, ein vollständiges Registrierungsdossier zu erstellen und einzureichen, einschließlich ...

Stand: 14.09.2009

Dialog: 6116

Welche REACH-Verpflichtungen hat ein chinesischer Wohnmöbelhändler, der seine Waren in die Europäische Union exportiert?

Wenn Sie diese Möbel von China aus nach Europa exportieren wollen, so sind Sie nur indirekt von REACH betroffen, vorausgesetzt der Importeur ist keine Niederlassung oder Tochter Ihrer chinesischen Firma. Wer ist verantwortlich? REACH greift, sobald die Möbel in die EU eingeführt, also physisch in das Zollgebiet der Gemeinschaft (EU) verbracht werden (Artikel 3 Absatz 10 der REACH-Verordnung). Vera ...

Stand: 11.09.2009

Dialog: 6144

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