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Nach Artikel 2 (1b) der REACH-Verordnung gilt die Verordnung nicht für Stoffe, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, (...) oder die sich in Freizonen oder Freilagern zur Wiederausfuhr oder im Transitverkehr befinden. Befindet sich der Stoff somit nur vorübergehend in der EG unter zollamtlicher Überwachung und wird während der Transitphase nicht behandelt oder verarbeitet, so unterliegt er ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5564
Exposition bedeutet das Vorhandensein von Stoffeinflüssen auf Mensch und Umwelt. In Bezug auf die Definition des Begriffes Exposition unter REACH hilft Ihnen vielleicht die Definition des Begriffes Expositionsszenario in Artikel 3 Nr. 37 weiter. Demnach ist ein Expositionsszenario die Zusammenstellung von Bedingungen einschließlich der Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen, mit dene ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5625
Glas bzw. eine Glasschmelze ist in der Regel eine Zubereitung. Mittlerweile ist Glas in den Anhang V (Nr.11) aufgenommen worden und damit von den Titeln II (Registrierung von Stoffen), V (Nachgeschaltete Anwender) und VI (Bewertung) ausgenommen. ...
Stand: 23.09.2009
Dialog: 5624
Das vergällte Ethanol ist eine Zubereitung, d.h. es müssen sowohl die Hauptkomponente als auch das Vergällungsmittel (in diesem Fall MEK) registriert und bewertet werden, wenn deren Menge 1 Tonne pro Jahr überschreitet. Für Ethanol, das als Brennspiritus verwendet werden soll, kommen außer MEK auch andere Vergällungsmittel wie z.B. Aceton, Methanol, Pyridin-Basen u.a. in Betracht. Das kann durchau ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5715
Mineralien haben die wiederkehrende chemische Struktur eines Kristalls. Bei der physikalisch mineralogischen Umwandlung werden die Stoffe nicht chemisch verändert, sondern es ändert sich aufgrund physikalischer Einwirkungen (Druck, Temperatur) die kristalline Struktur. Dies kann z.B. bei Brennprozessen oder beim Autoklavieren geschehen. ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5711
Ihre Frage gliedert sich in verschiedene Fragestellungen. Allgemein lässt sich in REACH keine Befreiung von den Registrierungspflichten in Bezug auf Munition ableiten. Ihr Dozent zielte wahrscheinlich auf Artikel 2, Nr. 3 ab: Die Mitgliedstaaten dürfen in besonderen Fällen für bestimmte Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen Ausnahmen von dieser Verordnung zulassen, wenn das im I ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5628
Sicherheitsdatenblatt: Das Sicherheitsdatenblatt enthält Hinweise für den sicheren Umgang mit gefährlichen Substanzen. Rechtlich verankert ist es in der Gefahrstoffverordnung(§ 6) und in Artikel 31 der REACH-Verordnung. In Europa und vielen anderen Ländern müssen solche Datenblätter vom Inverkehrbringer, Einführer und Hersteller von Gefahrstoffen und von Zubereitungen, die diese Gefahrstoffe über ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5922
Mit dem Inkrafttreten des Titels II der REACH-Verordnung am 1. Juni 2008 verlieren die einschlägigen Bestimmungen des ChemG ihre gesetzliche Grundlage. Es ist richtig, dass ab diesem Datum nur noch die Ausnahmen für nach Art. 9 gemeldete Stoffe in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung (PPORD) gelten. Um also ein bereits laufendes derartiges Projekt nahtlos fortsetzen zu ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 6007
Chemische Stoffe, die in Kontakt zu Lebensmitteln kommen – also nicht in den Lebensmitteln enthalten sind- und auch nicht zu den Lebensmittelzusatzstoffen oder Aromastoffen gehören, fallen nicht unter die Ausnahmen unter REACH. Die Verwendung dieser Stoffe muss dann in der Rolle als nachgeschalteter Anwender (Formulierer) beschrieben werden und an die Hersteller der Rohstoffe kommuniziert werden ( ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 6011
Ja. Nach unserer Auffassung sind diese Seifenreste als Teil des Polymers zu behandeln. Entsprechend der REACH-Definition für Stoffe (Artikel 3 Ziffer 1): "chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigun ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 6005
Nach Artikel 2 Abs. 7 der REACH-Verordnung sind Stoffe, die in Anhang V aufgeführt sind, von der Registrierungspflicht ausgenommen. In Anhang V sind verschiedene Naturstoffe gelistet, u.a. werden genannt: Mineralien, Erze, Erzkonzentrate, Erdgas, roh und verarbeitet, Rohöl, Kohle sowie auch Flüssiggas, Erdgaskondensat und weitere. Flüssiggase sind eine Sammelbezeichnung für verflüssigte Gase, eine ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6078
Wenn in der REACH Verordnung von besonders besorgniserregenden Stoffen geschrieben wird, sind solche Stoffe gemeint, die den Kriterien des Artikels 57 entsprechen. Dies sind CMR (kanzerogene, mutagene und reprotoxische) Stoffe oder PBT(persistente und bioakkumulierende und toxische)-Stoffe oder vPvB (sehr persistente und sehr bioakkumulierende)-Stoffe und Stoffe, die ähnliche besorgniserregende Ei ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6100
Die Registrierung von Stoffen ist in Artikel 6 für Stoffe sowie in den Artikeln 17 und 18 für isolierte Zwischenprodukte geregelt. Dies ist ein Kernelement der REACH Verordnung. Neben der Registrierung gibt es im Rahmen der REACH-Verordnung bestimmte Melde- und Unterrichtungsverpflichtungen für die Hersteller und Verwender von Stoffen. Diese gelten für Stoffe mit besonderen Eigenschaften oder Verw ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6094
Bei Mischungen von Pflanzenteilen mit Pflanzenölen handelt es sich um Zubereitungen. Werden aus den Pflanzenteilen mittels des Pflanzenöls lipophile Stoffe herausgelöst und diese anschließend gefiltert und von dem Pflanzenöl getrennt (z.B. destillativ), so handelt es sich um einen Stoff und nicht um einen Naturstoff im Sinne des Artikels 3 (39). Anders verhält es sich, wenn beispielsweise eine wäs ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6090
Es gibt (noch) keine allgemeingültige Abgrenzung zwischen Zubereitungen und Erzeugnissen in der Stahlindustrie. Im Entwurf zur entsprechenden Technischen Hilfestellung (RIP 3.8, Requirements for Substances in Articles) ist eine Tabelle der Eurofer abgedruckt, nach der etwa die folgende Unterscheidung möglich sein sollte. Zubereitungen sind demnach: Barren, Knüppel, Brammen, Blech, Folie, Draht, St ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6107
Für Wasch- und Reinigungsmittel gilt in der EU die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzienverordnung) und in Deutschland daneben das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz. Informationen darüber finden Sie beim sachlich zuständigen Umweltbundesamt. ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6103
Wenn ein Akteur der Lieferkette einen Stoff bezieht und ihn ohne Zusätze und ohne chemische Umsetzungen nur physikalisch bearbeitet, so bleibt dies weiterhin derselbe Stoff, es sei denn, er formt ihn zu einem Erzeugnis (Artikel 3 Absatz 3). Bei den legierten Halberzeugnissen ist zu prüfen, ob sie bereits ein Erzeugnis aufgrund ihrer Oberflächengestalt ihrer spezifischen Form, Oberfläche oder Gesta ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6032
Die verschiedenen Arten von Zwischenprodukten unter REACH sind in Art. 3 Nr. 15 definiert. Die entscheidenden Kriterien für nicht-isolierte Zwischenprodukte sind demnach (Nr. 15 a): -Das Zwischenprodukt verbleibt während des gesamten Produktionsprozesses vollständig innerhalb der (geschlossenen) Syntheseanlage; der Produktionsprozess selbst kann kontinuierlich oder diskontinuierlich ablaufen. -Das ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6121
Nach Stoffdefinition der REACH-Verordnung Artikel 3.1 sind die zur Wahrung der Stabilität eines Stoffes eventuell notwendigen Zusatzstoffe, wie Stabilisatoren, Lichtschutzmittel und/oder Antioxidantien (hier für das Polystyrol) von der Registrierungspflicht ausgenommen, weil sie dann zum Stoff gehören, wenn dieser ohne diese Zusätze nicht lagerstabil bzw. transportfähig ist. Wir haben die Frage ab ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6118
Wenn Sie Mikroorganismen anzüchten, greift die Ausnahme nach Anhang V Abs. 1 nicht, da es dort um die nicht beabsichtigte Erzeugung eines Stoffes aus einem anderen durch Umwelteinflüsse (z.B. mikrobiologische Umsetzung) geht. REACH gilt für chemische Stoffe, die in Artikel 3 Abs. 1 als „chemisches Element und seine Verbindungen…“ definiert sind. Ein mikrobiologischer Ansatz ist somit nicht als Sto ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6113